Selbstverständlich entstehen Kosten. Nicht jeder hat eine Flatrat, die auch bezahlt werden muss, manche gehen in ein Internetshop. Ein Euro pro Online-Bewerbung wäre fair. Aber was mich wirklich interessieren würde, wo im Gesetz oder in der Eigliederungsvereinbarung steht das Online-Berwerbungen ausgeschlossen sind. Eine Online-Bewerbung ist schriftlich, laut Gesetz, wie auch ein Fax. Das andere ist mündlich, das wird nicht übernommen. Ich habe für meine Online-Bewerbungen vor einem Jahr das gleiche bekommen wie für die schriftlichen per Post. Jetzt, neuer Sacharbeiter, gibt es nichts für Onlin-Bewerbungen. Ich will das vom Sozialgericht mal klären lassen. Es wäre nicht das erste Male das in der Praxis das Gesetzt gebogen wurde, weil die Technik zu schnell ist.