Wir waren länger als ein Jahr "zusammen", haben uns dann jedoch getrennt. Das ist jetzt ca. 18 Monate her und ich würde gerne wieder diese WG aufnehmen. Beginnen die 12 Monate "Schonfrist" dann von neuem?
Beiträge von Kokkarius
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Re auf H. Grunert
Die Arge wollte die Einkommensnachweise und Kontoauszüge meiner Mitbewohnerin von 3 Monaten. Nachdem sie das natürlich abgelehnt hat, wurde mir der Bezug komplett gestrichen und ich war offiziell 2 Monate ofW.
Die Frage ist, wo erhálte ich rechtliche, fundierte Aussagen zu der Situation. Mangels Masse natürlich ohne RA.
Die Aussage von Lacki verstehe ich ja mal garnicht - was soll der Sch.... mit privat versichern? -
Mich würde dringend interessieren, wo ich Infos über meine Rechte/Pflichten finde, die das leben in einer Wohngemeinschaft betreffen.
Situation: Meine Bekannte ist berufstätig und ich beziehe H4 - die Wohnung hat 4 Zimmer, Küche u. Bad und ist räumlich in jeweils 2 Zimmer getrennt. Die Nutzung von Küche und Bad ist gemeinschaftlich. Mir wird jetzt vorgeworfen, wir würden in einer eheähnlichen Beziehung leben und meine Bekannte müsste für mich aufkommen, sprich: ihr Gehalt wird voll auf den Satz angerechnet und mir steht kein Geld zu.
Was tun, sprach Zeus?