lebt ansonsten bei ihrer Mutter und ist halt meistens in den Ferien bei mir auf Grund der Entfernung und ist 7 Jahre alt
Beiträge von uttinger6048
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Ich bin ja seid Anfang des Monats in einer Maßnahme: Arbeistvermittlung durch Dritte.
Habe wie immer den Zuschuß für meine Tochter beantragt bei der Arge und auch im Anfangsgespräch mit dem dort in der Maßnahme für
mich zuständigen Leitergesprochen und ihm mittgeteilt das ich ab dem 19.03 - 11.04. nicht anwesend sein kann da ich das Umgangsrecht gegenüber meiner Tochter wahrnehme. Er hatte es sich notiert und auch nix weiter dazu gesagt und heute kommt der Hammer. Dieser liebe Mensch, der auch laut seiner Visitenkarte Dipl- Psychologe ist möchte doch tatsächlich das ich in der Maßnahme weiter erscheine und meine Tochter sozusagen in der Zeit irgendwo bunkere (Opa usw.).
Da dies aber nicht möglich ist und ich es persönlich auch nicht möchte, soll ich doch tatsächlich meine Tochter am Montag mit zu dieser Maßnahme nehmen bis zu einer genauen Klärung des Sachverhaltes.
Ich dachte ich höre nicht richtig, Was soll ich den mit ihr da 7 Std machen, etwa die ganze Zeit dort an den Pc´s spielen lassen, Vertsecken spielen???
geschweige denn die zusätzlichen Fahrtkosten, mit 7 Jahren muß man ja den Bus auch schon bezahlen.Meine Tochter ist mir wichtiger wie diese Maßnahme da ich sie so schon selten sehe durch die Entfernung ist ein 14 tägiges Umgangsrecht leider nicht möglich und der letzte Besuch war von ihr im Oktober letzten Jahres.
Was soll ich denn nun tun, soll ich sie mit dahin nehmen , oder einfach fern bleiben?
Gruß Ronny
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Naja denke mal das die Kindergeldanrechnung bei Besuchskinder (Umgangsrecht) gleich ist und das Elternteil bei dem das Kind wohnt auch rechtlich nicht verpflichtet ist dies auszubezahlen, die Arge dies nicht mit als Einkommen anrechnen darf wenn es nicht zur Verfügung steht. Also denk mal schon das es im Grunde für jeden gilt der das Problem hat
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Hallo
ich kämpfe seid knapp 2 jahren um das angerechnete Kindergeld und 3 Klagen laufen schon deswegen und 3 weitere Widersprüche sind bei der Arge noch in Arbeit.
Am Montag hatte ich durch Zufall ein neues urteil vom BSG gefunden, Bundessozialgericht Kassel, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 RHabe dies auch gleich meiner Sachbearbeiterin vorgelegt aber von Ihr kam nur wieder die Standardantwort: "Ist eine Einzelfallentscheidung und somit nicht bindend für sie"!
Jetzt frage ich mich doch welche Urteile bindend für die Arge sind? Es kann doch net sein das es ein Urteil über die selbe Situation gibt aber noch 1000 andere wegen der gleichen Sache vor Gericht ziehen müssen und somit ne verzögerung von fast 2 jahren haben dadurch!
Also meine Frage lautet: Ist denn dieses urteil bindend für All Arge Landkreise und wenn ja wie kann ich das meiner tante da begreiflich machen das sie die Kindergeldanrechnung rausnimmt wenn meine Tochter zu Besuch ist?
Danke im voraus schon mal für die Antworten und eure Hilfe
Gruß Ronny