Beiträge von ninni

    Die 650€ waren doch nur fiktiv, ich bekommen 320€ Unterhalt + 184€ KG, wollte doch nur wissen, was wäre wenn... wird dann der UH mir meinem Bedarfsanspruch verrechnet?


    Und MUSS ich wirklich meine Tochter mit in die Bedarfsgemeinschaft nehmen? Unabhängig von Wohnungsgröße und so weiter... das hört sich komisch an, aber ich will nicht, dass meine Tochter dort "registriert" wird!


    Ach, was mir noch einfällt, hat der Vater bei Zahlung von UH anrecht auf die Hälfte des KG, also 92€?
    Danke!

    Meine Tochter wohnt bei mir, ich bekomme Unterhalt vom Kindesvater, der auch sonst sehr engagiert ist, wir verstehen uns gut. Muss ich jetzt Leistungen für meine Tochter beantragen oder können wir das "Finanzielle" auch unter uns klären, sodass ich meine Tochter nicht beim Amt melden müsste? Wäre mir lieber, zur Info, zur Zeit beziehe ich auch Leistungen und meine Tochter und ich gelten als Bedarfsgemeinschaft, wobei ich nur Leistungen erhalte, da der UH angerechnet wird und meine Tochter keine finanzielle Leistungen mehr bekommt. Warum soll ich sie also mit angeben???
    Und was wäre dann mit dem Alleinerziehendenzuschuß, würde der wegfallen, wenn ich keine Leistungen mehr beantrage, alleinerziehend wäre ich doch aber trotzdem?
    Und ist es richtig, dass der UH meiner Tochter auch mit meinen Leistungen verrechnet werden kann. Angenommen ich würde laut Düsseldorfer Tabelle 650€ UH bekommen, dann bekomme ich entsprechend weniger an Leistungen? Vielen Dank.