Beiträge von his_mum

    his_mum
    Nur dein Sohn als eigene "BG=Bedarfsgemeinschaft" ist der Antragsteller und lediglich "definitiv" ein HG = Hausgemeinschaftsmitglied.Er soll bitte seinen Antrag ausfüllen und abgeben mit all den auf "ihn" zutreffenden Anlagen und daneben fügt ihr eine gemeinsam von euch beiden formulierte schriftliche und von beiden unterzeichnete Erklärung bei, dass ihr lediglich zusammen wohnt, getrennt wirtschaftet und dein Vermögen und Einkommen nicht relevant ist, da er bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat,


    Ich danke Euch allen erst mal ganz herzlich! Ganz besonders dir, lirafe. Eine Frage hab ich aber noch...wir essen zusammen und kaufen auch zusammen ein. Er musste bisher das Essen und Miete mit bezahlen. Werden die auf dem Amt das nicht erfragen? Was soll ich da sagen um zu beweisen, dass wir "getrennt wirtschaften". Den Begriff kapier ich nicht so ganz.

    ja mein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.
    Er hat ALG1 bekommen, da er 1 Jahr lang Zivildienst geleistet hat. Das wird dann gewertet wie 1 Jahr lang gearbeitet.


    Bin recht durcheinander, da ich diese Woche noch kommen soll und den Antrag "für mich" ausfüllen soll. Die Abfindung brauch ich ja auch für mich als Absicherung, da ich selbst noch keinen Job habe.

    Hallo zusammen,


    bin ebenfalls recht überfordert und versuche es kurz zu erklären.


    -Mein Sohn lebt noch bei mir und ist unter 25 Jahren und hat bisher Arbeitslosengeld bekommen. Auf dem Amt wurde ihm nun gesagt, dass ich (Mutter) Harzt 4 beantragen muss, nicht er für sich.
    1.: Frage stimmt das?


    - ich selbst bekomme im Moment Kurzarbeitergeld 950 Euro und danach (sofoern noch kein Job) Arbeitslosengeld, da meine Firma ihren Standort geschlossen hat. Ich habe Abfindung bekommen.
    2. Frage: wird diese Abfindung dann mit hineingerechnet?


    - ich teile meine Wohnung auch noch mit einer Bekannten von mir.
    3. Frage: wird ihr Einkommen auch angerechnet?


    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen!