his_mum
Nur dein Sohn als eigene "BG=Bedarfsgemeinschaft" ist der Antragsteller und lediglich "definitiv" ein HG = Hausgemeinschaftsmitglied.Er soll bitte seinen Antrag ausfüllen und abgeben mit all den auf "ihn" zutreffenden Anlagen und daneben fügt ihr eine gemeinsam von euch beiden formulierte schriftliche und von beiden unterzeichnete Erklärung bei, dass ihr lediglich zusammen wohnt, getrennt wirtschaftet und dein Vermögen und Einkommen nicht relevant ist, da er bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat,
Ich danke Euch allen erst mal ganz herzlich! Ganz besonders dir, lirafe. Eine Frage hab ich aber noch...wir essen zusammen und kaufen auch zusammen ein. Er musste bisher das Essen und Miete mit bezahlen. Werden die auf dem Amt das nicht erfragen? Was soll ich da sagen um zu beweisen, dass wir "getrennt wirtschaften". Den Begriff kapier ich nicht so ganz.