Beiträge von his_mum

    Abschließend kann ich folgende Info geben:
    Von einer Besserung nach der Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich nichts gemerkt. Es wurden immer wieder neue Nachweise gefordert. Das ganze hat bei uns nun von Antragsstellung (Ende Februar) bis jetzt (Mitte Dezember) gedauert. Hartz IV hat mein Sohn in dem Sinne nicht bekommen, sondern letztendlich einen Mietzuschuss.


    Wir haben beide inzwischen nun einen Job bekommen. Ich kann jeden verstehen der mit den Nerven am Ende ist, wenn er einen Hartz IV Antrag stellt.


    Für das kommende Jahr wünsche ich Euch vorallem ganz viel Zuversicht und Gesundheit.


    his_mum

    Dieses Formular würde ich an Deiner Stelle nicht nutzen. Es ist nicht sicher genug und DU hast keinerlei Nachweis, das Du eine Beschwerde eingereicht hast. Es ist auch nicht für solche Dinge vorgesehen. Würde Dir ein Einschreiben empfehlen. Man kann es nicht verstehen, warum Du einem Gespräch mit dem Amt aus dem Wege gehen möchtest, was vieles Klären und auch beschleunigen würde?!


    weil ich den Herrn kenne, der mich da antanzen lässt. habe beim ersten Widerspruch schon mal über ihn beschwert, dass er mich grundlos ins Amt zitiert und unkompetent ist.


    Ich habs jetzt einfach mal abgeschickt. Wenn nichts passiert muss ich eine Adresse ausfindig machen an die ich mein Einschreiben senden kann.


    Ich hab wirklich schon zu lange gewartet, da habt ihr Recht.

    Also ich versteh euch auch nicht mehr. Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt? Dann tut das mir natürlich leid.
    Also nochmal wir warten schon seit Ende Februar, dass sein Antrag auf ALG II bearbeitet wird. Ich habe alle Unterlagen die bisher verlangt wurden offen gelegt und sogar Kopien gemacht von meinen Kontoauszügen. Das Amt zögert die ganze Bearbeitung jedoch immer wieder hinaus (seit Februar), und verlangt immer wieder neue Kontoauszüge (diesmal von September) und Nachweise, die noch fehlen würden. Ich hätte erwartet, dass man mir gleich im Februar mitteilt, welche Unterlagen sie von mir wollen und Basta! Ich bin mittlerweile verschuldet, das ist ja klar!


    Ich hätte halt gerne einen Tipp gehabt, was ich tun kann, damit der Antrag endlich bearbeitet wird. Bisher habe ich ja immer neue Nachweise schicken müssen und das kann ja nicht so weitergehen bis das Jahr rum ist.
    Außerdem kann ich so kurzfristig keine Begleitung organisieren, auch nicht über Caritas, also meine Frage...muss ich da wirklich hin? Dass ich die neuen geforderten Nachweise auch wieder senden muss ist klar.
    Kitty , du begreifst nicht wieso man so lange wartet? Weil ich nach jedem Schreiben dachte, jetzt wird es bearbeitet und nicht weiß, was ich außer warten tun kann. Deshalb ja auch mein Hilferuf hier.
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    Zusatz: unter http://www.sozialleistungen.in…ohn-unter-25-a-11928.html kann man auch meinen Beitrag von damals nachlesen.

    hallo Bine,
    ...
    'Antwort z.T. gelöscht, weil ich hier nicht lang und breit jedem (in der Öffentlichkeit) meine persönlichen Dinge offenbaren möchte, die hier eh nichts zu Sache tun.
    .......


    aber das alles tut doch nichts zur Sache. Es geht mir nur darum, was ich tun kann um dieser ewigen Schikane seit Februar zu entkommen und ich möchte auf keinen Fall dort persönliche erscheinen müssen.

    hallo mani, danke zunächst für deine Antwort.


    ich kann die Unterlagen gar nicht so schnell besorgen. Am Montag hätte ich schon einen Termin beim ALG II. Das wurde mir wie gesagt heute auf AB gesprochen. Peinlich genug, dass meine Mitbewohnerin (WG) das mitbekommen hat.


    Um meine Situation nochmal etwas näher zu bringen: ich fange schon an zu zittern, wenn ich den Briefkasten leeren muss. (ich muss nebenher noch selbst um einen Job schauen und Widerspruch gegen den Schwerbehindertenausweis meines Sohnes einlegen und Widerspruch wegen Ablehnung Kindergeld für ihn und ihn zum Arbeitsamt begleiten und ihn zu Vorstellungsgesprächen fahren und und und....)


    Ich habe keine Kraft mehr und möchte nicht persönlich dort erscheinen, weil ich befürchte, dass das mündliche nun wieder keine Beweiskraft hat. Bin ich überhaupt verpflichtet dort persönlich zu erscheinen, obwohl ich nicht Antragsteller bin und nur Mitwirkungspflicht habe?


    Hat noch jemand eine Idee für mich?

    Ich weiß nicht mehr weiter.


    Ende Februar hat mein Sohn ( u 25 mit abgeschlossener Berufsausbildung, wohnt mit mir (Mutter) zusammen und wir bilden somit eine Bedarfsgemeinschaft) einen Antrag auf ALG II gestellt.


    Anfangs wurden ihm die Leistungen versagt, da ich nicht bereit war ebenso einen ALG II Antrag auszufüllen. Der Widerspruch ist durchgegangen und ich musste somit also nur noch meiner Mitwirkungspflicht nachgehen.


    Das habe ich immer wieder getan, immer wieder wurden neue Nachweise gefordert, wieder aktuelle Kontoauszüge usw.


    Bis heute hat mein Sohn noch keine Hilfe bekommen (ich selbst beziehe seit Juli 670 Euro ALG I). Jetzt hat man mir sogar auf den AB gesprochen, von wegen ich soll da persönlich antanzen und nochmal Nachweise bringen (Kontoauszüge September, Rentenbescheid und Meldebescheinigung). Weshalb sagt man mir denn nicht gleich welche Unterlagen alles gefordert werden.


    Mitlerweile bin ich wirklich nervlich am Ende und fühle mich total schikaniert.


    Hat mir jemand einen Rat was ich tun soll?

    Schon seltsam, die Griechen dürfen Statistiken fälschen ohne Sanktionen auferlegt zu bekommen. Da würde unsereins aber mal schön auf Hilfe verzichten können. Unkontrollierte EU sag ich da nur, Schlamperei!


    Ich bin ebenso dafür, dass wir nicht abwarten sollten, bis sich unsere Politiker entschieden haben. Auch wenn wir kein Geld haben, so haben wir dennoch das Druckmittel als "Wähler".


    Auf die Straße? Ich bin dabei! Besser als die Hände in den Schoß und hinterher jammern!

    Hallo Leute,


    ich halt euch hier mal auf dem Laufenden. Mein Widerspruch ist durchgegangen. Ich muss definitiv keinen Hartz IV Antrag ausfüllen, da mein Sohn alt genug ist dies selbst für sich zu tun. Weiter steht jedoch drin, dass ich mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebe (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 SGBII) und somit in Zukunft meiner Mitwirkungspflicht (Einkommensdarlegung) nach kommen soll.


    Frage mich immer noch ob Abfindung Einkommen ist oder Vermögen*hm


    Liebe Grüße an diejenigen die es interessiert


    his mum:cool:

    hm, meinst du Stylewolf...


    dennoch ich vermute es handelt sich hier um §33 SGB II. Wenn ich diesen Paragrafen richtig verstehe, so ist ein Übergang von Ansprüchen bei u25 mit abgeschlossener Erstausbildung nicht mehr möglich.Sprich, Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig. Das würde auch für mich Sinn machen, denn das schließt das BGB nicht aus.

    Geb mal Rückmeldung:
    das Amt ignoriert ständig meine Erklärungen, dass ich für meinen Sohn keinen Antrag ausfüllen werde. Einen rechtsgültigen Bescheid hat er immer noch nicht bekommen, obwohl wir schon mehrmals darum gebeten haben.


    und nun noch meine Frage:
    Wie lange muss er denn auf einen solchen Bescheid warten? Er braucht ja Geld! :(
    (Antrag von ihm wurde am 17. März abgegeben und sollte dann ab 9. April gelten)
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    Nachtrag 28. April: Bescheid bekommen, die Leistungen werden versagt, da Mitwirkungspflicht meinerseits verletzt. Widerspruch eingelegt.

    @ Choco 1988 - Danielo's Antwort ist definitiv falsch! - F A L S C H ! -


    a) Deine eltern sind nur bis zum vollendeten 25 Lj. für Dich verantwortlich, solange Du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast!


    das ALGII Amt belästigt mich nun schon wochenlang, ich soll anstelle meines Sohnes (22 mit abgeschlossener Ausbildung) einen ALGII Antrag ausfüllen, da ich unterhaltspflichtig sei, da er noch keine 25.
    Horst Grundert, ist das wirklich so, wie du schreibst? Und wo steht das geschrieben?

    Guten Morgen zusammen,


    ich war also heute morgen bei der Hartz IV Stelle und habe meinen Termin wahrgenommen mit meinem Sohn zusammen. Die Beraterin kam 25 Minuten zu spät, so dass mir kaum Zeit blieb (Strafzettel Auto).


    Sie wollte Unterlagen von mir, die ich nicht dabei hatte. Dann gab sie mir einen weiteren Antrag auf ALG II den ich ausfüllen sollte. Der Antrag von meinem Sohn sei deswegen (noch) nicht abgelehnt und somit hätte ich auch keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen. Einen rechtsgültigen Bescheid würde ich erst bekommen, wenn ich ebenfalls den Antrag ausgefüllt hätte. Die Beraterin hat genervt mit den Augen gerollt und mir erklärt, dass die Begründung ja in dem Merkblatt stehen würde. Merkblatt war ohne Paragrafen.


    Ich bestand dann auf ein solches Schriftstück mit der Begründung, dass ich nicht gewillt sei mein Einkommen anrechnen zu lassen. Jetzt muss ich dies schriftlich nochmal senden und daraufhin würde ich dann auch einen schritlichen Bescheid bekommen.


    Meine Frage also an Euch: Soll ich jetzt wirklich schriftlich ablehnen, dass ich den Antrag nicht ausfüllen werde oder wie würdet Ihr weiter vorgehen?


    Vielen Dank schon mal!

    erst mal ....danke an Euch beiden !


    Verstehe nicht, dass es keine rechtliche Grundlage dazu gibt.
    Mein Sohn ist doch sicherlich nicht der Einzige, der noch zu Hause wohnt, eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und Hartz 4 braucht. Warum dies dann im Ermessen der Beraterin liegt, kann ich gar nicht verstehen!


    Im Netz habe ich noch einen Paragrafen dazu gefunden, den ich aber nicht verstehe. Hat der was mit meinem Anliegen zu tun?


    §§33
    ...
    2. mit dem Verpflichteten verwandt ist und den
    Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies
    gilt nicht für Unterhaltsansprüche
    a) minderjähriger Hilfebedürftiger,
    b) von Hilfebedürftigen, die das 25.
    Lebensjahr noch nicht vollendet und die
    Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben
    gegen ihre Eltern,


    Quelle http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0203300

    So, nun hat mein Sohn eine Antwort erhalten wegen dem Hartz IV Antrag.


    Sie haben die ganzen Anträge bzw. Formulare zurückgesandt mit der Begründung:


    "da Sie unter 25 Jahre alt sind, müssen Sie den Antrag zusammen mit Ihrer Mutter stellen. Die Erklärung Ihre Mutter sowie Ihre Erklärung hierzu können nicht berücksichtigt werden."


    Dann haben wir noch einen Termin bekommen und zwar gleich am kommenden Montag früh morgens. Und im Anhang ist noch ein "Antrag auf Arbeitslosengeld II...Antragsbegründung" und "Hinweise zur Antragstellung auf Arbeitslosengeld II" in dem ich schon als Antragsstellerin eingetragen bin.


    Was mach ich denn jetzt? Hab ja nicht viel Zeit zu reagieren.


    Könnt ihr mir bitte nochmal Rat geben?

    Lirafe, jetzt verstehe ich! Ja, das hast du klasse erklärt.
    Bin nun doch beruhigt und ...ich wär tatsächlich darauf reingefallen und hätte den Antrag für mich ausgefüllt.


    ich schreibe Euch auf jeden Fall, sobald sich etwas neues tut.


    Danke!!!! :)