Beiträge von prophetuz

    Hi,
    Du kannst Bettwäsche,Gardienen,Töpfe,Teller,Schüsseln,Teppich,Besteck,Tassen,Handtücher,also alles was du vorher bei deinen Eltern auch hattest beantragen


    Danke für die Antwort Sammy


    Okay dann werde ich das noch ergänzen, hatte das ja alles zu einem Text zusammengefasst

    Hallo zusammen,


    ich wollte mich für die Abgabe des ALG 2 Hauptantrags gut vorbereiten, und hab deshalb mal eine Zusammenfassung für die Erstausstattung geschrieben.


    Ich Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir dazu noch ein paar Tipps geben würdet, bzw. mir sagt was ich vielleicht noch ergänzen könnte.


    Format: pdf und odt
    Bitte melde dich an, um diesen Anhang zu sehen.


    Mit freundlichen Grüßen.


    Christian

    Kleiner Nachtrag


    Ich hab bei ARGE jetzt mal angerufen, und die haben mir gesagt das ein Nachweis für den Mietvertrag völlig ausreichen ist.
    Das heißt also ein leerer Mietvertrag nur mit der Quadratmeter anzahl ist schon völlig ausreichen, der rest wird dann von der ARGE ausgerechnet. Man kann aber auch selber einen ( Mietvertrag ) bzw. Nachweis verfassen mit wichtigsten Daten und den dann von der Vermieterin unterschreiben lasen .


    So nun ist alles geklärt

    Da du keine Erlaubnis für den Umzug eingeholt hast, kann ich dies nachvollziehen. Sie will vo Dir einen Mietvertrag der von Dir noch NICHT unterzeichnet ist, wo alle Angaben zur Wohnung drauf stehen. Dann wird Sie Dir Eine Genehmigung für die Mietübernahme erteilen.
    Es gibt aber auch ein Formular KdU, dies würde auch ausreichen fürs Amt.


    Ich danke dir für die schnelle Antwort BineNRW


    Also das KDU Formular soll also ausreichen als Nachweis für den Abgabetermin ?


    Dann kann ich ihn doch einfacher ausfüllen und abgeben, oder muss da irgendwie eine Unterschrift von der Vermieterin drunter?


    Also wenn die ARGE nur die Angaben zur Wohnung möchte dann sollte das ja kein Problem sein.

    Hallo zusammen,


    ich hab ein paar Fragen zum Mietvertrag, bzw. zu der Mietbescheinigung die man zum Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen in der Leistungsabteilung mitbringen soll.


    Einleitung :


    Ich bin jetzt vor kurzem 25. geworden und hab mir eine Angemessene Wohnung gesucht.
    Dann hab ich letzte Woche den Mietvertrag unterschrieben, und bin dann erst zur AERGE um ALG 2 zu beantragen.


    Der Berater an der Info-Theke hat mir dann gesagt, dass ich erst eine Erlaubnis von der ARGE haben muss bevor ich den Mietvertrag unterschreibe. Aber leider hab ich das schon getan und fragte ihn dann was man jetzt machen sollte und darauf sagte er : „ Ich soll mir von der Vermieterin einen Blanko ausschreiben lassen.


    Meine Fragen :


    1. Was ist genau mit einem Blanko gemeint bzw. was versteht ihr darunter ? ( ich hab mir gedacht die wollen dann einfach den Mietvertrag neu ohne Unterschrifft, hab leider vergessen nochmal nachzufragen. )


    2. Weiß einer von euch was für den Abgabetermin als Mietnachweis ausreicht, also was da alles rein gehört ?


    Was ich vielleicht noch erwähnen sollte, der Mietvertrag muss nochmal neu erstellt werden und ist nicht gültig, weil u.a. der Name und die Kosten falsch sind. Deswegen Wollte ich jetzt mit der Vermieterin den Vertrag neu machen in Zweifacher Ausführung, einmal für mich und der Vermieterin und als Nachweis für die ARGE, aber unterschrieben wie es verlangt wird.
    Ich würde dann einfach ein Mustervertrag von der Vermieterin ausfüllen lassen .


    3. Weiß da jemand ob mein vorhaben ausreichend ist ?


    Ich bedanke mich jetzt schon mal und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Mit freundlichen Grüßen.


    Christian

    Verstehe zwar nach wie vor nicht, wie das geht: Existenzgründung und dann Ausbildung? Aber egal, du wirst das schon wissen. Jedenfalls kannst du für die Zwischenzeit (25. Geburtstag bis Eingang erstes Ausbildungsentgelt) dann ja H IV beantragen und fällst in dieser Zeit auch in die Schiene "Erstausstattung". Und wie hier im Forum schon mehr als oft geschrieben: Erst das OK des Amtes einholen, dann den (vielleicht auch schon vorbereiteten, aber noch nicht unterzeichneten) Mietvertrag unterschreiben.


    Okay dann ist ja alles klar .... Vielen Dank noch mal lirafe


    Und @Existenzgründung ...


    Die Ausbildung die ich in August mache ... war ja eig garnicht geplannt ... aber das hat sich ja jetzt so ergeben. Die Existenzgründung war dagegen schon seit einem Jahr geplannt ( mit zwei guten freuden ), als Vollzeit und jetzt würde ich dann praktisch die Ausbildung machen und nebenbei in der Firma Arbeiten.
    Also wir sind zu 3. und gründen eine Firma.


    MFG.


    Christian

    Also ich fasst das jetzt noch mal zusammen ...
    Um so schnell wie möglich auszuziehen wenn ich 25. bin, leite ich schon mal alles am besten in die Wege.
    Das heiß, ich besorge mir schon mal die Papiere für den H4 - Antrag.


    Wenn ich dann H4. erhalte dann kann ich mir praktisch eine Wohnung suchen und lass sie mir dann vom Amt bestätigen.
    Also ist es nicht so praktisch sich vorher schon eine Wohnung zu nehmen oder ?

    Danke schon mal für deine Antwort lirafe
    Am besten schreib ich noch etwas dazu ...


    Ich hab schon mal vor knapp einem jahr versucht beim Amt einen Antrag zu bekommen, aber da ich ü25 war ging das nicht.
    Mir hat man aber gesagt ich, wenn ich kurz davor bin 25 zu werden dann bekomm ich den antrag und kann ihn auch schon abschicken. Hab aber auch gelesen.,das dass nicht möglich ist und deswegen wollte ich mla nachfragen.( um halt keine zeit zu verschwenden )


    Mein problem ist, ich möchte so schnell wie möglich auszeiehen, verdiene aber noch kein Geld, weil meine Ausbildung erst in August beginnt, und vorher steht halt noch die Existenzgründung an die schon längere Zeit geplannt ist und so langsam ihren anfang nimmt. ( warten noch auf grünes licht von den ämtern usw ) . DIe Existenzgründung wahr schon lange vor der Ausbildung gepplannt und bedeutet nicht das man in der ersten Paar monaten geld verdient.


    Also bis zu meiner ausbildung werde ich kein Geld verdienen, brauche aber bis dahin schon eine Wohnung
    und wollte halt fragen inwiefern das halt machbar ist, und ob man bessere Chancen hat wenn man schon vorher eine angemessene Wohnung hat. Weil ich könnte mir 3 Monate lang eine eigene Wohnung leisten. aber dann hätte ich kein Geld mehr.


    mfg. Christian

    Hallo zusammen,


    zu meiner Person
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    Ich bin 24 Jahre alt, ( in April 25 ) komme aus NRW ( nähe Wuppertal ) und wohne noch leider zuahuse bei meinen Eltern. In August 2010 werde ich eine Ausbildung anfangen und bis September ist eine Existenzgruendung geplannt.


    zu meiner Situation
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    Ich will nach meinem 25. Geburtstag ( in April ), ausziehen und mir eine eigene Wohnung beschaffen, weil mir zuhause die Decke aufe den Kopf fällt. ( nett ausgedrückt )
    Um Ein geregeltes Leben zu kommen muß ich einfach meine eigene Wohnung haben, und deshalb hab ich ein paar Fragen an euch.


    ( btw. sorry das ich nicht alles erzähle, aber die situation zuhaue ist in moment wirklich unerträglich geworden.. aber ich bin der meinung ... das man nicht alles öffentlich erzählen muss.


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    Meine Fragen an euch


    1.
    Da ich ja noch gut einen Monat 24 bin, würde ich gerne wissen ob ich jetzt schon eine Chance habe den Antrag für Hartz IV und Wohngeld zu beantragen.


    2.
    Ist es ein Vorteil wenn man schon vorher eine Wohnung hat ( bis 45²m günstig ), und dann Wohngeld benatragt oder sollte man das nach dem Antrag machen


    3.
    WIe stehen die Chancen eine Wohnung zu bekommen die über 45²m groß ist bis max 50? ( es gibt ja wohnungen die grösser und günstiger sind. )


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen...


    Vielen Dank und liebe Grüsse ....


    Christian.