oh man:(das ist krass...des is aber schon bissl her,als ich bei der agentur für arbeit mein "vermittlungsprofil" erstellt habe...genauer gesagt das is jetzt ca. 8 jahre her,das wurd gemacht da war ich noch 16...wenn überhaupt noch nachweiße zu den angaben vorhanden ist,dann irgendwo in den akten der agentur für arbeit oder auf einem pc gespeichert,und die sacharbeiter haben seitdem bis heute auch schon ab und an mal gewechselt...normalerweiße sollte ein neuer sachbearbeiter ja die unterlagen anfordern vom vorrigen sachbearbeiter,aber aus eigener erfahrung hab ich auch schon erlebt das nach einem wechsel der bearbeiter so wirklich mal alles an unterlagen angeblich "nicht" vorliegen würden obwohl alles vorher bei dem vorher zuständigen abgeben wurde(das ist kein ausgedachter fall und kein beispiel o.ä.)....habe dies selbst bei meiner mutter mit bekommen ,als sie und mein stiefvater umziehen mussten weil die wohnung nach dem auszug von meiner verlobten und mir zu groß ist für die beiden alleine...und dann ging das spielchen los,probleme über probleme weil angeblich benötigte unterlagen noch nicht abgegeben wurden,die aber eigtl. scho seit über nem jahr da abgegeben wurden von meiner mutter....wer weiß ob die da zu dem bewerberprofil nach 8 jahren überhaupt noch was finden,oder ob dann vllt. komischerweiße angeblich nie eins erstellt wurde...man,die ARGE is echt spannender als nen Ü-EI,sry musste raus...ach man immer dieses theater-.-*
aber weist du,ich erklär mal nen bissl wie´s angefangen hat,da hab ich ne einladung zu einem gespräch bei der agentur f. arbeit bekommen,wo es um die möglichkeit über die vhs einen abschluss nachträglich zu erlangen ging,zu der zeit war meine verlobte noch mit unserem kleinen schwanger....bei dem gespräch habe ich unmissverständlich erklärt,das ich befürchte den schulabschluss nicht zu erreichen,da eben auch innerhalb von dem schuljahr unser sohn auf die welt kommt und ich von daher auch nicht viel zeit bzw. ruhe gehabt hätte um für die klausuren zu lernen,war ja halt anfangs auch eine komplett neue und unbekannte situation mit einem kind,daraufhin habe ich meinem sachbearbeiter meinerseits einen vorschlag entgegen gebracht,das ich mich bereit erkläre auch einen 1-euro job satt der schule zu machen,da ich in dem fall zumindest nicht den lernstress/druck habe,darauf hin erwiderte mein sachbearbeiter,das dass nicht möglich wäre und das ich das angebot mit der vhs-maßnahme annehmen "MUSS" und das ich im falle der verweigerung der maßnahme definitiv eine 100%tige sanktion für die dauer von 3 monaten bekäme...naja,hab dann ehrlich gesagt "gezwungener weise"die masnahme zum erlang des hauptschul-abschlusses begonnen,dann kams wie´s kommen musste,nach etwas mehr als 4 monaten wurde ich aus dieser masnahme wieder raus geholt aufgrund von unzureichendem notendurchschnitt,darauf hin wollte mein sachbearbeiter mich auch schonmal zu 100% sanktionieren,mit der begründung,"unzureichende bemühungen des teilnehmers,das ziel der masnahme zu erreichen(wobei ich schon vorher im gespräch sagte,ich weiß nicht ob ich das dann alles schaffe mit lernen,schule,kind etc. und dementsprechend auch ein gegenangebot gemacht habe,einen einfachen 1Euro-Job zu machen satt der schule.......*durchatme*^^sry,war jetz ne sehr lange geschichte,hoffe du hast zeit zum lesen^^....habe jetz auch beabsichtigt mal den anfang der ganzen sache erzählt,womit es eigtl. alles anfing,weil ich vorhin noch´n bissl im netz rum gestöbert habe bezüglich ALG" und dabei auf das gestoßen bin:
"1.1. Grundsätzliches
Grundsätzlich gilt, daß die Einliederungsvereinbarung (EGV) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist. Das bedeutet, Ihr seid Vertragspartner! Eine EGV wird immer, auch wenn es so mancher Fallmanager gern anders hätte, zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt. Hierzu ist es üblich, daß man vor Abgabe der Unterschrift das Vertragswerk einer Überprüfung unterziehen kann (ggf. auch durch einen Rechtsanwalt o.a.), und das der Fallmanager einem hierzu eine angemessene Zeit einräumen muß. Als angemessen ist mindestens ein Zeitraum von 1 Woche zwischen Erhalt und Abgabe anzusehen (also 7 Wochentage + 2). Solange ihr mit dem Fallmanager über die Ausgestaltung der EGV in Verhandlung steht, sind Sanktionen rechtswidrig. Allerdings könnt Ihr diese Verhandlungen auch nicht unendlich ausdehnen. Solltet Ihr zu keinem Konsenz kommen, so unterschreibt grundsätzlich nur mit dem Zusatz "Unter Vorbehalt" oder laßt es auf einen Verwaltungsakt ankommen. Gegen die EGV zu Klagen ist schwierig, da sie keinen Verwaltungsakt darstellt. Wenn Euer Fallmanager die EGV per Verwaltungsakt für gültig erklären will, dann laßt ihn handeln. So wird der Gang zum Sozialgericht frei, und die Sanktionierung verbietet sich, da durch den Verwaltungsakt die EGV (vorläufig) zustande gekommen ist.
1.2. Der Fallmanager lehnt meine Gegenvorschläge ab
Wenn Ihr dem Fallmanager eure Gegenvorschläge, die Ihr unter Zugrundelegung der hier gemachten Ausführungen erarbeitet habt, unterbreitet, und er diese komplett ablehnt, dann zeigt er sich nicht verhandlungsbereit. Diese Verhandlungsbereitschaft muß er aber haben, denn hierzu verpflichtet ihn § 15 SGB II, sowie die Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung § 15 SGB II ( Randziffer 15.1). Eine Weigerung zu Verhandlungen würde somit ein rechtswidriges Verhalten des Fallmanagers darstellen."
...naja,was solls...demnach was da steht,hätte mein sachbearbeiter meinen gegenvorschlag garnicht auf anhieb ablehnen dürfen und mich auch nicht vor die wahl(ich bevorzuge in dem fall eher das wort "bedrohung/erpressung" stellen dürfen,von wegen so ne späße wie schule oder sanktion und andere möglichkeit gibs nich.....denke auch das beschreibt schonmal die grundbasis auf der ich mich noch einmal mit meinen bearbeiter zusammen setzen soll,um eine "gemeinsame lösung" zu finden...es heißt zwar immer die ARGE hätte auch vorschriften an die sie sich halten müssen....oder scheinbar wohl eher nach dem denken mancher bearbeiter wohl doch eher sowas wie "möglichkeiten zum aussuchen"und scheinbar derer meinung nach nicht keine vorschrift ist....und unter solchen vorraussetzungen sollen ich/wir/viele andere ALG2-Empfänger auch, mit der ARGE "zusammen" arbeiten...nein danke,unter solchen umständen ist eine zusammen arbeit,auch wenn sie erwünscht wäre doch garnicht erst möglich...naja,am ende bleibt eh alles gleich...die arge macht mit uns was sie wollen und wir müssen schön brav wie kleine hündchen kooperieren..also ich persönlich komm mir inzwischen echt ziemlich verarscht vor,allein wegen dem beispiel mit der schule den ich geschrieben habe,und naja,was solls.....werd jetz auch erst mal off,hab eh gerade ziemlich die schnauze voll,hab post,und der zufolge kann ich mir jetz schonmal die sanktion im goldrahmen an die wand tackern-.-*...werd die tage noch mal rein schauen ob noch antworten gekommen sind...wünsch dir/(euch,wenn noch welche schreiben sollten) nen schönen tag^^