Beiträge von sabin*e

    Stelle den antrag auf algII du kannst dir diesen sogar übers Internet ausdrucken wenns denn geht (du einen drucker hast)
    wenn nicht fahr selber in die Arge -Das arbeitsamt und lass dich nicht abwimmeln du darfst dir bei deinem zuständigen berater in der ARGE einen antrag holen ,der für dich zuständige berater wir meist über den anfang deines buchstabens im nachnamen gewählt
    beispiel V-W-X-Y-Z : Herr Mustermann


    dafür ist allerdings nur die arge zustndig und hat mit deiner vermittlerin nix zu tun!
    das ist wieder ne reine verzögerungs taktik ,damit du dein geld nicht bekommst !
    also hingehen und antrag fordern ,der steht dir zu!!!!!!!!!

    Ich kann nur hoffen meine Tips helfen euch


    geht zur arge und lasst euch einen Antrag auf AlgII mitgeben ,den füllt ihr aus mit allen geforderten unterlagen .


    Ob es bewilligt oder abgelehnt wird wird dann entschieden zu dem...wie alt ist dein freund???
    unter 25 könnte er doch zu job vermittlung gehen und ich glaube er wäre sogar ein besonderer "härte" fall und würde sonderzuwendungen erhalten,einen arbeits vermittler und einen Ausbildungsvermittler,aber BITTE
    das ist WICHTIG die EGV die er bekommt ...EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG nicht blind unterschreiben ,diese ist rechtwiedrig und verbindet nur an pflichten und sperrunen er kann sich die EGV mitnehmen und später unterschreiben oder sogar änderungen seiner EGV fordern



    versucht das mal.....

    Es ist gut das es immer wieder Menschen gibt die sich nicht gefallen lassen was die Argen versuchen uns auf zu tischen


    ich finde es super wie du kämpfst
    nur nicht unter kriegen lassen....ich selber habe auch einen extrem schwierigen fall


    bin alleinerziehende mutter einer vier jährigen tochter und seit sie auf der welt ist nur am kämpfen gegen die arge und deren bearbeiter


    obwohl ich im august einen arbeitsplatz habe bin ich seit jannuar immer wieder sanktioniert worden so das sich noch kein geld errechnet hat SEIT JANUAR!!!!!


    das dürfen sie nicht?!!!!ich weiß aber bis das ans zuständige geicht geht das dauert


    deswegen meine eigentlicher grund für die Antwort


    ich habe an Stern tv Akte 2010 und Bild geschrieben und gehe jetzt an die öffentlichkeit



    es muss endlich ein zeichen gegen diese Animal Farm gesetzt werden

    du bist doch 21 ???dann kannst du auch selbst den antrag stellen und mit 21 solltest du dringen zur job vermittlung gehen damit du auch hartz 4 bekommst !!! ich weiß nicht wieviel dein vater verdient aber dein auszug muss einen triftigen grunfd aben zb: busverbindung günstig zu der stelle wo du deinen minijob hast oder deine eltern könnten auch miete verlangen von dir für das zimmer das du bei ihnen hast ,welches du wenn du alg II bekommen würdst deinen eltern geben könntest!!!!

    du musst als erstes vorab schon mal eine wohnug dort haben ...sie dürfen dir nicht verbieten um zu ziehen solange deine neue wohnung angemessen ist für eine person !!!!!lass dir das ja nicht einreden und dann ist natürlich auch jemand neues für dich zuständig nehm ich an !!! klär ab welcher bearbeiter das wäre und stell bei dem gleich neuantrag und antrag auf kostenübernahme ,nimm eine schriftliche erklärung zu deinem bearbeiter mit was deine bewegründe für den umzug sind und das es nicht mehr tragbar ist für dich hier zu bleiben und dann läuft das schon keine sorge !!!


    wir leben noch in einem freien land,die argen versuchen uns nur weiss zu machen das wir uns nicht wehren können aber das dürfen wir und zu 99,9 prozent gewinnen wir

    jugendamt ist auf alle fälle ein weg aber wenn du noch bis zu deinem 18 lebensjahr warten kannst steht dir bafög zu das du für die wohnung bekommst wenn sie schul bzw jobnah wär ...da deine mutter nicht für dich aufkommen kann wäre das sicher mal der erste weg dir einen bafög antrag zu holen und am besten mit einem mitarbeiter der gemeinde aus zu füllen evtl auch nen wohngeldantrag da die momentane situation psychisch nicht mehr für dich tragbar ist


    sag am besten du kannst dich auf nix mehr konzentrieren in schule und beruf und das die situation bei dir daheim nicht länger aus zu halten ist du dein leben meistern wills und das so nicht geht!!!!

    also soweit ich mich erinnere müsste dir auf jedenfall bafög zustehen ,aber da werden sicher noch die verhältnisse beider elternteile geprüft werden müssen ...jedem steht was zu erkundige dich doch auch mal im arbeitsamt ob es denn für deinen fall nicht fördermöglichkeiten gibt solange du noch nicht 25 bist hätest da evtl gute chancen ansonsten dran bleiben und nicht schleifen lassen bafög müsstest du sicher erhalten


    lg

    Ich danke euch für eure schnellen tips,ich kann soviel vorab schon mal sagen.
    Von mir fehlen keine Unterlagen mehr ,sonde4rn nur noch von meinem ehemaligen arbeitgeber!!!!!
    Der zögert das ganze emens raus und wurde eben jetzt auch von der arge ermahnt meine Arbeitsbbscheinigung bis 17.03 vorzulegen und seit 28.1 vordern sie ihn immer dazu auf!!!!


    -zum Thema sperrfrist habe ich mich erkundigt und diese beträgt gängig zischen 3-12 Wochen soweit ich informiert bin.
    Bei einer kündigung in beidseitigen einvernehmen ,nacheiner klage gegen die Fristlose kündigung müsste die sperrzeit gering gehalten werden,weil kei eigenverschulden da war und ich eben Mutter bin.


    Was das Arbeitsamt hier in Niederbayern mit mir betreibt seit meine Tochter geboren wurde will ich garnicht erzählen,wie oft ich beim Anwalt war und wie viele Kämpfe ich fechten musste um von etwas leben zu können ,kann ich nicht mehr zählen!!!!
    ich fasse es einfach nicht mit welcher kaltschnäuzigkeit an die sache herangegangen wird ,zumal mich mein betreuer nicht erst seit gestern kennt und die Arge recht klein ist ...man kennt sich also!!!


    Ich denke mir muss etwas zustehen ,denn ich kann mein Kind nicht verhungern lassen und ich bekomme 400 euro im Monat


    180
    mein kindergeld (noch
    180
    annas kindergeld


    und 220 Unterhalt


    und davon sollen wir leben und die Miete beträgt schon 275 warm....es ist zum verrückt werden!!!
    ich weis nicht mehr weiter und mein Bearbeiter sagt mir steht nix zu ehe nicht die Arbeitsbescheinigung meines Aarbeitgebers vorlieg !!! Und wenn ich mit seinem Vorgesetzten reden will is der natürlich nie erreichbar......................................


    aber ich bin ja kein Einzelfall


    Wir Danken euch für die Tipps


    Sabine und auch im Namen meiner Tochter Anna

    Hallo an Alle


    Ich weiß nicht merh weiter und hoffe mir kann hier jemand helfen!!!


    Ich habe vor kurzen eine fristlose Kündigung bekommen in der ausbildung!!(25.jan.2010)
    Am 26.1.2010 habe ich mich sofort arbeitslos gemeldet.
    da wurde mir gesagt ich hätte seit dezember 09 versäumt einen neuen Antrag zur weiter gewährung für mein harz4 zu stellen und wäre jetzt nicht mehr als bedürftigt eingestuft.
    noch am selben tag 26.1.2010 habe ich einen Neuantrag gestellt und alle unterlagen beigebracht


    die arbeitsbescheinigung meines arbeitgebers fehlt allerdings bis heute :-( 11.03.2010 und ich erhalte daher bis heute immer noch kein geld weder für mich noch für meine 3 jahrige tochter noch für die Mite ....ich frage mich von was wir leben sollen.


    Ich bin alleinerziehend und langsam wirklich verzweifelt ,weil auf meine bitten bei der arge nur mit einem lächeln und einem "wir brauchen die arbeitsbescheinigung des arbeitgebers" reagiert wird


    noch an zu merken wäre ich habe gegen die fristlose kündigung klage eingelegt und ,die kündigung ist gegenstandslos...jetzt ist es eine kündigung in gegenseitigem einvernehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!



    ich hoffe ihr konnt mir helfen


    danke Bina