Beiträge von margerite

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html#Seitenanfang


    § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
    (1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
    (2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.
    (3) Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.

    Dankeschön für's Hereinschauen, liebe Leser!


    Wegen Vorstellungsgespräch in der Schweiz spreche ich bei meinem Sachbearbeiter im Jobcenter vor, um Reisekostenerstattung zu beantragen.


    1. Das Erste, was er maulig sagt: „Wieso bewerben Sie sich in der Schweiz?“
    Ich. Warum nicht?
    Er. Das müssen wir fragen. (Ist das so? Quellenangabe bitte)


    Er: für welche Stelle?
    Ich antworte und er daraufhin: In dem Job können Sie auch hier arbeiten. Können Sie denn mehrere Sprachen oder was?
    Ich: ja.
    Er: ne, also Reisekosten muss der Arbeitgeber zahlen. Für Arbeitsaufnahme im Ausland zahlt das Jobcenter nicht.
    Ich: doch, dafür gibt es einen extra Fond, hab’s ausgedruckt, lese ich Ihnen gern vor.
    Er: Sie haben sich aber gut vorbereitet.
    Ich: ja, muss man auch, wenn man herkommt. Sie sagen ja nicht, gratuliere, wir fördern Sie …


    2. Er: muss ich mit Teamleiterin besprechen. Und selbst wenn positiv beschieden wird, ist damit immer noch nicht 100% sicher, dass die Kosten
    übernommen werden, je nachdem, wie die Leistungsstelle die Sachlage sieht, kann sie noch absagen.
    (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte)


    3. Ich: Übernachtungskosten fallen nicht an.
    Er: wo werden Sie denn übernachten? Haben Sie dort einen Bekannten?
    Ich: nein.
    Er wieder : wo werden Sie denn übernachten?
    Ich: das geht Sie nichts an oder?
    Er: wir müssen das fragen (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte ), es gibt genug Leute, die auf diese Art „mal eben“ ihre Tante besuchen.
    Ich: tun Sie mir den Gefallen und rufen den Personalleiter an, hier steht die Telefonnr.



    Am nächsten Tag erfolgte Anruf des Sachbearbeiters: ist genehmigt.


    Antrag nebst aller Belege umgehend nach Rückkehr geschickt.


    Nach 3 Wochen immer noch keine Antwort, Anruf beim Servicecenter ergab: die 14 Tage Bearbeitungszeit seien ja verstrichen, sie gäbe es an Bereichsleiter weiter.


    4. Seit Antragstellung sind nun gut 8 Wochen verstrichen. Bei Termin mit Sachbearbeiter Antrag etc. nochmal eingereicht und e meinte, die Bearbeitung
    würd nicht 2 Wochen sondern 6-8 Wochen dauern.
    (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte)


    5. 16€/Tag als „Essenszuschuss“ werden lt. meinem Sachbearbeiter nicht gezahlt. (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte)


    Herzlichen Dank für sachdienliche Hinweise!

    Hallo, :)


    lt. meiner Eingliederungsvereinbarung muss ich (alle 3 Monate) die Nachweise meiner Bewerbungsbemühungen persönlich bei der Arge abgeben.
    Gibt es einen Gesetzestext, der das besagt oder kann mit dem Arbeitsvermittler "ausgehandelt" werden, dass die Nachweise per Email an ihn geschickt werden?


    Hintergrund: Die Kosten:
    - 19 Seiten Papier
    - Druckertinte für 4 DINA 4 Seiten beidseitig Bewerbungsnachweis plus 15 Seiten beidseitig Belege (Absagen, Anschreiben)
    - Strom für Drucker
    - Strom für Internnetverbindung
    - Zeit für's Ausdrucken
    - Fahrzeit und Fahrtkosten zur Arge
    - Wartezeit bei der Arge,
    - Nerven, da dort Konfrontation mit Frechheiten des Sachbearbeiters.


    In der Eingliederungsvereinbarung kein Wort zu diesen Kosten.
    Wo im Regelsatz enthalten?
    Dass die Fahrtkosten im Zuge der Nachweisabgabe via vorherigem Antrag zu erstatten sind, ist klar.
    Wie sieht es mit Erstattung der Kosten für Papier etc. aus?


    Vielen Dank!
    margerite

    Hallo!:)


    Bei persönlciher Abgabe des Nachweises der Bewerbungsbemühungen bei der Arge fragte ich, ob ich die Erstattung der dafür anfallenden Fahrtkosten beantragen kann.
    Anwort: nein.


    Das war eine Falschauskunft. Früher gab es die sogenannten Bagatellfälle (Fahrtkoten unter 6 € wurden nicht erstattet). Inzwischen sind auch kleinere Beträge wie 2,80 € zu erstatten.


    Also:
    1. Mindestens eine Woche vor geplanter, persönlicher Abgabe des Nachweises der Bewerbungsbemühungen bei der Arge die Erstattung der Fahrtkosten zur Arge beantragen. Geht auch per Email.


    2. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag kopieren.


    3. Antrag und Kopie mitnehmen und mit den Bewerbungsbemühungen abgeben.


    3. Kopien abstempeln lassen (Arge Eingangsstempel).


    Good luck.


    margerite

    Einen guten Tag allen hier :),


    liegt es im Ermessensspielraum der Arge-Mitarbeiter, das Zustellen von ausgefüllten Anträgen (für die Erstattung von Fahrtkosten z.B.) per Email zu akzeptieren oder gibt es einen Pragraphen, der besagt, dass der Arge alle Anträge nur auf dem Postweg zugestellt werden MÜSSEN?


    Mit der bisherigen Arbeitsvermittlerin war es ok, dass ich die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge
    per Email an Sie zurückschickte. Mit der Leistungsabteilung (wie Hartz IV-Weiterbewilligungsantrag) wird es ebenso praktiziert.
    Meine neue Arbeitsvermittlerin hingegen akzeptiert die per Email zurückgeschickten, von mir ausgefüllten und unterschriebenen Anträge nicht, sagt, sie brauche die Originalformulare mit meiner Originalunterschrift auf dem Postweg.
    Gängelei? Selbst eine Vollmacht für einen Rechtsanwalt sind per Email ok.


    Der Postweg kostet schließlich auch wieder und was, wenn es auf dem Postweg verloren geht? Oder es heisst "nicht angekommen"? Der Antragsteller muss im Zweifel beweisen, dass sein Antrag bei der Behörde tatsächlich angekommen ist. Denn niemand kann sich darauf verlassen, dass ein zur Post gegebener Brief den Empfänger auch erreicht. So Gerichtsurteile, z.B. LG NRW – Urteil vom 17.04.08 Aktenzeichen: L 9 AS 69/07.


    Wie also kann ich belegen, dass 1. ich etwas per Post geschickt habe und 2. die Arge es erhalten hat?
    Per Einschreiben, das kostet extra und belegt nur, dass ich es geschickt habe, nicht aber, dass sie es erhalten haben. Dafür gibt es den Rückschein, der noch teurer ist als Einschreiben.
    Bleibt noch hinfahren und persönlich abgeben. Kostet ebenfalls extra.
    Wenn ich o.g. Kosten für die verschiedenen Möglichkeiten dem Erstattungsbetrag gegenüberstelle, bleibt unterm Strich ein Minus zzgl. Zeit und Aufwand.


    Fürs Zuschicken also Erstattung der Portokosten für Rückscheinschreiben an Arge beantragen?


    Danke für rechtskräftige Antwort. Bitte keine "Ich denke, ich glaube, ich würde"-Antworten.


    Allen einen angenehmen Tag,
    margerite