Beiträge von malamoni

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    Meine Frage ist aber auch, ob die Arge auch rückwirkend zahlen muss, wenn ich in der Zwischenzeit über ein privates Darlehen geholfen habe. Ich habe ja nur Geld geliehen, weil meine Schwester sonst nichts gehabt hätte, während sie auf die Antragsbewillgung gewartet hat. Jetzt will die Arge nicht rückwirkend zahlen, weil sie ja von mir Geld bekommen hat. Ich war aber rechtlich gar nicht verpflichtet, zu helfen, ganz im Gegensatz zur Arge.


    Ein privates Darlehen wie in deinem Fall darf nicht als Einkommen angerechnet werden, die ARGE muss trotzdem die volle Summe zahlen.:p


    ---> Hier ein Artikel zum Beschluss des Landessozialgerichts von Nordrhein-Westfalen

    Zitat

    Habe nun vor einen Widerspruch einzulegen und persöhnlich dort vorbei zugehen... gegebenfalls mit dem vorgesetzten reden....
    Den meiner Ansicht nach steht mir die Unterstützung zu... Ich war arbeitslos, hatte kein Zuverdienst, bin verheiratet, habe ein Kind...
    Und nur weuil ich mit dem Konto nicht ständig im Minus sein will und geliehenes Bargeld einbezahle habe ich keinen Anspruch auf Unterstützung?


    Geliehenes Geld darf nicht als Einkommen angerechnet werden!!!:cool::cool::cool:
    Hier findest du den Beschluss