Beiträge von Hummie

    hallo Juli.
    Danke für die info nur habe ich ja keine strom schulden das ist ja der punkt es ging einzig um mietrückstände.Da haben die abschlagszahlungen des stromanbietrs einer meinung nach nichts mit zu tun.


    ich habe soeben einen anwalt konsoltiert und habe am donnerstag einen termin bekommen

    Ich danke dir Gawain. ich habe einen Widerspruch erstellt.
    Ich bin nochnicht ganz fertig werde hier nd da noch was verändern.Sei so lieb und schau mal drüber ob es sogeht.danke dir für deine hilfe



    hiermit Lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 14.12.2010 datiert erhalten am 17.12.2010 ein.


    Begründung: Ich stellte auf drängen des Vermieters einen Antrag auf Mietrückstände!!!
    Am 14.10.2010 Erhielt ich eine Aufforderung von Ihnen das ich Die Abschlagzahlungen und eine Übersicht des Energieanbieters vorlge. Dies Tat ich nicht weil es nichts mit dem Mietrückständen zutun hat. Über den Energieanbieter beziehe ich Lediglich Strom für Licht und um Elektrische Geräte zu nutzen.


    Ich verweise in meinem Widerspruch darauf, dass die Frage nach der Höhe meiner Abschlagszahlung zum Einen nicht begründet wurde und zum Anderen nicht der Mitwrikungspflicht unterliegt.
    Gemäß § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen und hierbei die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe zu benennen, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung geführt haben. Dieser Begründungspflicht ist die Behörde nicht oder nur sehr unzureichend nachgekommen.


    Am 8.11.2010 datiert von Ihnen erhalt am 10.11.2010 bekam ich die Ablehnung der übernahme von Mietrückständen,ich zietiere: Aktuell ist eine zu behebene Notlage nichtvorhanden, somit werden die Anspruchvorraussetzungen zur Übernahme von Mietschulden gem. §22Abs.5 SGBII nicht erfüllt.da ich aufgefordert wurde bei der GVS vorzusprechen. Es wäre nett geswesen wenn sie mir dann noch erklärt hätten was die gvs ist.


    Es wurde erst zum teil auch unzureichend begründet in Ihrem schreiben vom 14.12.2010 das ich Zitiere: und die prüfung der Anspruchsvorraussetzungen zwingend benötigt werden. Auch diesem Widerspreche ich da es sich nicht um StromSchulden sondern um Mietrückstände geht.Desweiteren habe ich am 29.11.2010 den Folgeantrag persönlich eingereicht und bis dato nochkeine Weiterbewilligung erhalten.Es hat sich nichts geändert bis zum heitigen Tage.Die Hilfebedürftigkeit liegt dennoch vor.

    Ich danke dir.
    ich sehe dies genauso. den widerspruch werde ich morgen dort einreichen.aber der dauert ja auch so seine zeit. wie war das bis zu 3 monate haben die zeit? sollte ich zum sozialamt gehn und dort einen antrag auf sozialhilfe stellen? ich mein weder geld noch krankenversicherung keine miete wird bezahlt und schwupps i st man auch die wohung los.ich werd irre hier.kita platz für mein 4 jährigen sohn geht auch flöten. gibts noch irgendwelche möglichkeiten???
    danke euch allen


    die verzweifelte Hummie

    das dachte ich bis jetz auch aber ich denke eher schon das der folgeantrag futsch ist.weil doch zum 1.1.2011 die zahlung eingestellt wird für alle in der bg und desweiteren haben wir bis jetz noch keine weiterbewilligung des folgeantrag bekommen was nie solange dauert bis jetz knap 1 1/2 wochen.


    warum ich die abschlagzahlungen nicht eingereichthabe weil die nichts mit den mietschulden zu tun haben.mir ist es auch neu das man diese vorlegen muss.ich werde diese abschlagzahlungen morgen nachreichen hoffe auch auf eine begründung wenn denn die sb auch anwesend ist.


    danke dir lg hummie

    versagungs/entziehungsbescheid der Mietrüückstände....


    Hallo ihr Lieben.
    Es geht um vollgendes.


    Durch meinen Umzug sind Mietrückstände von 526 € entstanden. Wir haben mit dem Vermiter eine Ratenzahlung vereinbart und auch eingehalten. Es wurde bis jetz jeden Monat gezahlt und es sind noch 200€ offen. der Vermieter teilte uns mit das wir uns an das zuständige JobCenter wenden und einen ANtrag stellen. Gesagt Getan.


    Am21.09.2010 stllten wir den Antrag und alle Unterlagen wurden eingereicht mit vermerk des Sachbearbeiters.


    Am 14.10.2010 kam eine Aufforderung zur Mitwirkung. Ich möge doch einen aktuellen Nachweiß vom Energieanbieter und nachweis der aktuellen abschlagszahlungen vorlegen.
    daraufhin schrieb ich das ich keinen Antrag auf Energierückstände(Strom) gestellt habe jediglich für Mietrückstände.Da ich auch keine energieschulden habe.
    War das etwa Falsch????


    dann kam am 8.11.2010 ( datiert) die Ablehnung für die mietrückstände übernahme. was ich auch schon wusste und mir es auch klar war weil ja keine wohnungslosikkeit einzutreten droht und eine ratenvereinbarung besteht.
    Dann war lange ruhe.
    Am 6.12.2010 (datiert) erhalten am 11.12.2010 bekam ich eine erinnerung zur mitwirkung also wieder energienachweiß vorlegen. Ich wunderte mich doch wieso warum weshalb. allerdings hatte ich eine frist bis zum 13.12 erhalten. ich rief dort an um nachzufragen was da jetz los ist und hätte gerne eine erklärung. der nette Herr meinte nur auch das er dies nicht verstehe und sich erkundigt und ich dann einen rückruf von der genannten sb erhalteund nix kam. die tage darauf rief ich immer wieder an um zuerfahren das die sb im urlaub sei. und am 14.12 ( datiert) erhalten am 17.12.2010 kam dann der versagungs/entziehungsbescheid durch fehlende mitwirkung.
    desweiteren hatte ich einen folgeaantrag gestellt und diesen am 27.11.2010 persönlich gegen bescheinigung abgegeben.das heiß ich werde ab 1.1.2011 für mich und meinem sohn kein alg2 mehr bekommen


    nun will ich dort widerspruch einlegen könnte mir bitte jemand behilflich sein? desweiteren möchte ich morgen dort persönlich vorsprechen.macht es sinn?


    danke euch schon im vorraus
    Hummie

    genau er bekam ja für februar noch 28,25€


    ja ist alles richtig aber beantwort doch nich wirklich meine frage wir haben doch NUR 170€ diesen monat an alg2 bekommen und der vermieter seine 526 € was ist mit dem rest alg2

    sorry hatte ich wohl vergessen zu erwähnen


    nein es ist unser gemeinsamer sohn er wird doch das alg1 mit 139,50€ angerechnet auf uns 3 verteilet
    deswegen bekommt doch er und ich nur 265€ regelsatz anstatt 323€ und vom sohn 31€ regelsatz (abzug Kindergeld) nur noch 7,27€


    zu stehende leistung (aktueller bescheid ab dem 1.3.)
    er: 265,11 regelsatz + 171,80 mietanteil
    ich : 265,12 regelsatz + 171,77 mietanteil
    kind: 7,27 regelsatz +171,80 mietanteil
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    gesamt 1052,87 alg 2 pro monat
    erhalten haben wir bzw ich auf meinem konto 170 und den rest also 526€ der vermieter


    kindergeld wird doch vom regelsatz abgezogen in der berechnung als 215-184= 31€

    guten morgen


    nein wir kommen aus berliin es ist eine 3 zimmerwohnung .


    genau das was uns 3 als bedarfsgemeinschaft zu steht.


    also er bekommt 169,50€ alg1 265,11€ regelleistung alg2 + 171,80€ mietanteil
    ich bekomme 265,12€ alg1 + 171,77 € mietanteil und unser sohn bekommt 7,27€ regelsatz + 171,80€ mietanteil ist ein insgesamt einkommen von 1052,87€ alg2 ab monat märz 2010. auf mein konto habe ich 170,52 € und der vermieter 526 € ist gesamt 696,52. da wir aber ein insgesamt einkommen von 1052,87€ haben und nur 696,52€ bekommen haben fehlen da ja noch genau 356,35€ die fehlen.

    hallo danielo
    erstmal danke schön


    also heiß das jetz das das jobcenter uns noch die restlichen 356€ zahlen muss?


    es ist so ich bekam immer so um die knapp 700€ alg2 davon wurden gleich 526 am vermieter gezahlt ( volle miete) und den rest wie diesen monat für märz 170 bei mir aufs konto.

    Hallo ihr lieben.


    also es geht darum,


    -mein lebensgefährte hat im februar 2010 seine ausbildung erfolgreich abgeschloßen und am 26. februar gekürzten lohn und BAB erhalten ( knapp 200€).


    - sein alg 1 wurde bewilligt bekam vom 24.02 - 28.02.2010 nachgezahlt.


    - da sein alg1 aber zu wenig ist bekommt er noch ergänzendes alg2 ab dem 1.3.2010


    nun sind wir hier am diskutieren.


    da er sein lohn bab am 26 feburar bezog ist er der meinung das er noch alg2 ab den 1.3.2010 noch nachgezahlt bekommt. er spekuliert auf den zuflußprinzip. genauso kam bab auch immer im selben monat zum schluß sogar 1 tag nach der abschlußprüfung
    erklärung: da er am 3.9.07 seine ausbildung anfing und alg2 bezog und sein erster lohn am 26.9.07 kam.da er dann für den monat september alg 2 zurück zahlen musste


    ich wiederum bin der meinung das er für monat märz nichts mehr bekommt da ja das geld vom lohn und bab was er am 26.februar bekam für monat märz ist so wie es immer war.
    erklärung:
    wir sind eine bedarfgemeinschaft.sein alg 1 wird ja beim alg2 angerechnet.der neue bewilligungsbescheid läuft ab 1.3.2010 wo er mit berrechnet wird
    ich bekam immer 170€ auf mein konto überwiesen die miete ging direkt am vermieter. somit hat er ausgerechnet das noch ein betrag von 356 € für märz laut neuem bescheid offen ist.
    wie gesagt nun sind wir hier am diskutieren. wer hat recht mein lebensgefährte oder ich
    danke euch schon mal im vorraus