Hier eine erhaltene Antwort zu diesem Thema:
Sehr geehrter Herr ......,
Nun zu Ihrem Fall. In Ihrer Situation käme nach meiner Auffassung die
jüngst von der Regierung beschlossene Härtefallregelung nach SGB II sofort zur Anwendung. Allerdings gab es inzwischen schon wieder abgeschwächte Auslegungen. Sie müssen einen Antrag auf Härtefall beim JobCenter oder ARGE stellen und alle Fakten genau benennen. Dieser Antrag muss konsequent und ziel führend für Sie durchgefochten werden.
Unterstützung beim Antrag können Sie von einer Beratungsstelle in Ihrer Wohnortnähe oder von einem guten Sozialanwalt erhalten, die sich im Sozialrecht bestens auskennen.
Mit freundlichen Grüßen: