Danke Lirafe, ich werde mich mit meinem Sachbearbeiter in Verbindung setzten.
Gruß Tommi
Danke Lirafe, ich werde mich mit meinem Sachbearbeiter in Verbindung setzten.
Gruß Tommi
Hallo Lirafe,
vielen Dank für Deine Ausführungen!
Für einen Tausch gäbe es keinen plausiblen Grund.
Es handelt sich um denselben Fahrzeugtyp (A3). Der
Unterschied liegt nur im Baujahr. Außerdem bekommt
mein Vater den A3 seiner Schwester (Bj. 2007) die
sich einen neuen A3 anschafft. Deshalb bietet er
mir die Möglichkeit, seinen A3 zu übernehmen.
Habe mich gerade mal bei dat.de informiert. Ein
Zeitwert von 7.000 EUR wäre auch ok. Ich käme somit
nicht über den Freibetrag von 7.500 EUR.
Vielleicht kann ich einfach so vorgehen:
Ich verkaufe mein Auto privat für 5.000 EUR und
kaufe anschließend das Auto vom Vater für 8.000 EUR
d.h. 5.000 EUR Anzahlung + 3.000 EUR Darlehen.
Das sollte doch eigentlich möglich sein?
Gruß
Tommi
Hallo,
als Selbständiger/Kleinunternehmer beziehe ich derzeit ALG II (ca. 300 EUR),
da mein Einkommen nicht für meinen Lebensunterhalt ausreicht.
Mein Auto (nicht als Firmenwagen angemeldet), EZ 2000, 130.000 km möchte ich
für 5.000 EUR verkaufen, was mir ja vom Amt als Einkommen angerechnet wird?
Mein Vater würde mir sein Auto, EZ 2004, 130.000 km - Zeitwert ca. 8.000 EUR
für 5.000 EUR verkaufen.
Der um 3.000 EUR höhere Wert würde mir doch dann als Schenkung angerechnet
werden? Andernfalls würde ein Kaufvertrag über 8.000 EUR ja voraussetzen,
dass ich die 3.000 EUR abzahlen kann, was ja nicht der Fall ist.
Gibt es eine Lösung für mein Problem?
Vielen Dank im Voraus!
Tommi