Es werden nur die allgemeinen Nebenkosten und Heizkosten (die angemessen sind) und die Zinsleistung übernommen,sofern ihr ALG II erhaltet.
Beiträge von H-Hansen
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Die Antwort ist einfach:
Leistungen von Sozialamt trägt zu 100% die Kommune oder der Kreis,Leistungen der Arge zu einem Teil der Bund!Schon mal über eine Erwerbsunfähigkeitsrente nachgedacht??
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Ist die Behauptung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen zukönnen nur euer Empfinden ,oder lässt sich das auch an Hand von Attesten und von eventuellen Gutachten von Ärzten nachweisen?
Nicht jeder der psychisch krank ist, und oder eine Behinderung (GDB 60) hat ist automatisch erwerbsunfähig.
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Bei solchen Postings,ist es kein Wunder das wir "Erwerbslosen" einen negativen Ruf als "Abzocker und Sozialschmarotzer" haben!