Beiträge von H-Hansen

    Du kannst jederzeit umziehen,auch ohne Genehmigung der Arge!
    Du musst dich jedoch damit abfinden das du keine finaz. Hilfe der Arge für den Umzug,für Renovierung und eventuell auch die Übernahme der Kaution bekommst!
    Zusätzlich werden nur die Kosten der derzeitigen Miete übernommen! Die jährlichen Betriebs -und Heizkostenendabrechnungen werden normalerweise nicht übernommen!

    dein Anspruch auf ALG I beträgt 12 Monate
    Die Höhe deines ALG I hängt von deinem Bemessungentgeld ab!
    Das wird wie folgt berechnet:


    Dein Bruttoverdienst abzüglich


    Beiträge zur Sozialversicherung (pauschal 21 %)
    Lohnsteuer
    Solidaritätszuschlag
    ergibt das Nettoentgelt/Leistungsentgelt.


    Von diesem Betrag bekommst 60 % ALG I


    Während der Urlaubszeit ruht dein ALG I Anspruch!
    Hierbei ist es egal ob du ihn auszahlen(Urlaubsanspruch) lässt oder wirklich Urlaub nimmst!

    Das wurde ab dem 17.6.2009 wie folgt geändert:



    Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II)–Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden.


    Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.


    Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.


    Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II–Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.


    Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.[/QUOTE]


    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/lexikon/?do=showentry&id=84

    Ihr habt doch bestimmt bei Einzug eine Hausordung erhalten,dort werden solche Sachen im allgemeinen festgehalten wie man sich zu verhalten hat!


    Besteht gegenüber dem Vermieter auf eure Rechte( nächtliche Ruhestörung),er hat dafür Sorge zutragen das Ruhe im Haus ist!


    Ansonsten droht mit einer Mietminderung!

    Normalerweise jeder 1/3 der Miete!
    Sollte es aber gravierende Unterschiede bei den qm Wohnfläche für den Einzelnen geben,dann wird halt nach qm ausgerechnet!

    Auch wenn die Freundin ein Kind aus der vorherigen Beziehung mit bringt,kann es zu Kompilationen kommen!


    Siehe fachlichen Hinweis zum § 7 des SGB II:



    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/fachliche-hinweise-sgb-ii/82068-07-sgb-2-berechtigte.html

    Versuche mal bei der Kirchengemeinde einen Zuschuß zu bekommen.
    Einige Kirchengemeinden haben hierfür einen einen Hilfsfond auf den sie zurückgreifen können.

    richtig, das kindergeld habe ich schon bei den knapp 900, genau also 861, eingerechnet. abzüglich kindergeld.
    wenn der mann arbeitet, hat er 100 € anrechnungsfrei, von 101 bis 800 sind es dann 20 prozent und ab 800 euro werden es noch 10 prozent vom nettoeinkommen.


    Dann war deine Antwort hier falsch,denn du hast ja extra betont::


    Zitat

    das ist ohne einkommensfreibetrag.


    Kindergeld bekommt er in jedem fall,der User fragte aber explizit nach dem Verdienst!

    Bei einer Sanktion, kann dir die Arge Lebensmittelgutscheine austellen!


    §31 SGB II Ergänzende Sachleistungen

    Zitat

    Ergänzende Sachleistungen
    (§31.27)
    (1) Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 v. H. kann der Träger im Rahmen einer Ermessensentscheidung in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerteLeistungen als Zuschuss erbringen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen.


    Zitat


    Für den Fall, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt, soll der Träger in den Grenzen des § 31 Abs. 3 Satz 7 ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen, um zu verhindern, dass minderjährige Kinder dadurch übermäßig belastet werden, dass das Arbeitslosengeld II ihrer Eltern oder Elternteile wegen Pflicht-verletzungen abgesenkt wurde.

    egal, wenn er arbeitet und ihr auf leistungen nach sgb2 verzichtet, dann seit ihr komplett von hartz4 weg.
    aber sonst wären es in etwa knapp 900 € und die miete warm, die dein man netto verdienen müsste. das ist ohne einkommensfreibetrag.


    Kannst du das mal genauer berechnen?
    Ich komme hier auf 677 Euro ohne Warmmiete und Einkommensbereinigung(Freibeträge)!!


    323+323+215=861 Euro Regelsatz für alle 3 Personen,abzüglich 184 Kindergeld,ergibt 677 Euro!
    Nach Adam seinen Riesen!

    Es geht auch anders!!!
    Ich selbst bin mit diesem Problem konfrontiert!


    Lösung:
    EGV wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt gleiches gilt für die Vermittlung und Überprüfung der Verfügbarkeit.:)

    Mein Partner verdient ca. 1400€/netto abzüglich des Unterhalts sind es noch ca. 1000€. Die Dame gestern von der Beratung meinte, dass der Unterhalt bei der Berechnung nicht berücktsichtigt wird, aber man kann uns doch nicht den Unterhalt berechnen, wo wir ihn doch überhaupt nicht zur Verfügung haben? Wie verhält sich denn nun die ganze Sache? Ich habe mich noch nie mit dem Thema auseinander gesetzt daher habe ich auch wirkl. nicht die leiseste Ahnung. Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!


    Die Antwort dieser Dame ist richtig!
    Der Unterhalt der von deinem Partner für seine 2 Kinder gezahlt wird,kann nur dann angerechnet werden wenn ein Titel oder eine notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung vorliegt!

    Es gibt keine allgemein gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen für Privatpersonen.
    Ich persönlich habe mir zu eigen gemacht diese mindestens 4 Jahre aufzubewahren.