konkreter?
denn eigentlich gilt doch:
Regelleistung für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner.
(§ 20 II SGB II) ---> 359,00€
konkreter?
denn eigentlich gilt doch:
Regelleistung für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner.
(§ 20 II SGB II) ---> 359,00€
Ja, bekomme noch 184 Euro Kindergeld! Aber wird mir das dann auch Quasi vom Freibetrag abgezogen?Ich meine, wozu arbeite ich dann überhaupt?
Und warum bekomme ich als Alleinstehender nur 287 € ansatt 359€?
Guten Abend,
Nun zu meiner Situation: Bin 18 Jahre jung und bin gerade dabei mein Abitur zu absolvieren.
Bekomme meine Wohnung vom Landkreis bezahlt(lange Geschichte) und Lebensunterhalt ALG2.
Nebenbei arbeite ich bei Burger King auf 400 Euro Basis.
Also ab 1.1.2010 bekomme ich nun (eigentlich) ALG2, aber irgendwie blicke ich da nun nicht ganz durch!
Also im Janur habe ich nun 279,54€ verdient und laut Berechnungen der Agentur f. Arbeit habe ich für
Februar nun 0.00€ Zustehende Leistungen. Ist das korrekt? Müssten mir nicht eigentlich 100€ als Freibetrag zustehen?
Außerdem werden mir zur Sicherung des Lebensunterhalts 287,00 angerechnet, müssten es aber nicht
359,00€ sein, da ich Alleinstehender bin?
Bitte dringendst um Hilfe! Vielen dank schonmal im vorraus