Hallo,
da Harzt-IV Empfänger trotz ausgesprochener fristloser Kündigung wg. Mietrückstand die Whg nicht räumt, bietet Vermieter dem HE unter Berücksichtigung der Schadensbegrenzung und um Kosten für eine Räumungsklage zu sparen, eine Abfindung an, um den HE zur Räumung zu bewegen. Frage: Muss der HE diese Abfindung bei der ARGE als Einnahmen melden?
Danke für Antworten
Holzi