Danke für die schnelle Antwort. Meine Frage ist aber auch, ob die Arge auch rückwirkend zahlen muss, wenn ich in der Zwischenzeit über ein privates Darlehen geholfen habe. Ich habe ja nur Geld geliehen, weil meine Schwester sonst nichts gehabt hätte, während sie auf die Antragsbewillgung gewartet hat. Jetzt will die Arge nicht rückwirkend zahlen, weil sie ja von mir Geld bekommen hat. Ich war aber rechtlich gar nicht verpflichtet, zu helfen, ganz im Gegensatz zur Arge. Jetzt soll ich auf die Rückzahlung warten, bis irgendwann einmal die Wohnung verkauft ist. Das kann doch juristisch nicht ok sein, oder? Hat jemand Erfahrung?
Beiträge von stsabine
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[size=12]Meine Schwester hat bereits seit Ende September 2009 Hartz IV beantragt. Oblgeich wir alle Rückfragen des Amts immer umgehend beantwortet haben, ist bisher, 4 Monate später, noch kein Geld eingegangen, Damit meine Schwester überhaupt etwas zu Essen kaufen konnte, habe ich ihr im Rahmen eines Privatdarlehens Geld geliehen. Nun sagt das Amt, das mittlerweile den grundsätzlichen Anspruch zumindest mündlich bestätigt hat, dass rückwirkend keine Zahlung mehr möglich ist. Der Grund dafür soll sein, dass meiner Schwester sowieso nur Hartz IV auf Darlehensbasis bekommen hätte, da ihr noch ein Teil einer Wohnung gehört, die aber derzeit nicht verkäuflich ist. Das ist ja auch grundsätzlich ok so. Das Amt sagt, dadurch dass ich ein Darlehen gewährt habe (was ich laut Amt "nicht hätte tun sollen"), ist der Staat nicht mehr zuständig. Das ist aber nun für mich ein Problem, da ich das Geld dringend zurück haben muss. Ich bin ja rechtlich gar nicht zur Unterstützung verpflichtet, die ARGE aber schon. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?