Beiträge von elke4330

    Er ist jetzt 20 Jahre alt, er wohnt bei seiner Mutter. Ich kann mich ja nur auf seine Aussagen berufen. Muß ich denn jetzt weiter Unterhalt zahlen oder nicht - auf meine oben aufgührten Fragen bezogen???? Wer kann mir helfen? Ich habe das Gefühl, dass ich von meiner Exfrau ausgenommen werde, denn sie gibt dem Jungen noch nicht einmal Taschengeld von meinem gezahlten Unterhalt (z.Zt.373 € plus 184 € Kindergeld) geht selber nur 3 Tage die Woche arbeiten (1/2tags) und hat dadurch ein geringes Einkommen. Ihr Verlobter wohnt schon seit Jahren bei ihr, ist aber woanders gemeldet. Sie betrügen zusammen das Finanzamt, er arbeitet in dem Ort wo sie wohnt, und rechnet ca. 60 km weiter mit dem Finanzamt ab, wo er gemeldet ist. Ich habe schon versucht, dass die Ämter ihm auf die Schliche kommen und ihr, aber keiner unternimmt wirklich etwas. Ich bin eigentlich einer von diesen Vätern, die total verarscht werden. Selbst die Wohngesellschaft unternimmt nichts. Das ganze Hause weiß, das da noch eine Person seit 14 Jahren lebt. Irgendwo bin ich ganz verzweifelt, keiner kann mir helfen.Selbst von den Anwälten wird man nur ausgenommen und verar.....t. Habe einen beauftragt, der war aber nur mit einer Soapaufnahme beschäftigt, und dadurch bin ich wieder hereingefallen. Er war oder ist ein s.g. Familienanwalt, der nur sein Profit sieht. Ahnung von dieser Materie hatte er gar nicht. Ich wurde wieder auf den Boden der Tatsachen von meiner Exfrau Anwältin geführt, den mein Sohn beauftragt hat, im Namen seiner Mutter.
    Aber irgendwie muß ich doch auch mal wieder leben dürfen, ich fühle mich im Moment am Ende, menschlich, seelisch und auch finanziell.
    Ich bitte um eure Hilfe, wie ich weiter bestehen kann in meinem jetzigen Leben, und werde durch die ganze Geschichte immer noch meiner geschiedenen Frau verfolgt, die immer wieder Recht bekommt, ich weiß nicht wie sie das macht, was ihr durch ihre Faulheit gar nicht zusteht. Mein Sohn kann nichts dafür, er muß ja noch bei ihr leben.
    Ich bitte euch, mir ein paar auskraftgäbige Antorten zu geben, wie ich mit der ganzen Sache ins reine komme, ich habe keinen Glauben mehr an Anwälte.
    Viele Grüße Elke 4330 (ich bin männlich)

    Mein Sohn geht zu einer Schule, in der man den Beruf des Physiotherapeuten erlernt (diese kostet monatlich 390 €). Im April ist er durch die Klausur nach 3-jähriger Ausbildung gefallen, die Ausbildung wurde verlängert, so dass er jetzt im August die nächsten Klausuren geschrieben hat. Er wird wohl wieder durchfallen, denn er schaffte die Aufgaben zu einem Thema in 3 Stunden nicht. Dieses Mal wird die Ausbildung nicht verlängert und ist zu Ende. Meine Frage ist nun, muß ich jetzt noch weiter Unterhalt zahlen oder nicht?
    Angenommen er hätte doch noch bestanden, würde ihm vom Arbeitsamt die 1800 € teure Lympheausbildung für 1 Monat gezahlt, nach seinen Auskünften. Zahlt ihm das Arbeitsamt dann auch Hartz IV oder so, ich habe keine Ahnung von diesen Dingen. Ich bitte um Eure Mithilfe. Im voraus schon einmal vielen Dank.

    Hallo Gawain,
    ich danke dir trotzdem für die netten Zeilen.
    Vielleicht habe ich ja Glück und es meldet sich noch jemand.
    Viele Grüße
    Elke

    Hallo Gawan,
    danke für diese Antwort.
    Muss er für die Mutter, sie bekommt schon seit 10 Jahren Harzt IV, Unterhalt zahlen oder ist das nur, wenn die Mutter berufstätig gewesen wäre?
    Oder wird ihm vom Amt 4 Wochen und 8 Wochen nach der Entbindung etwas in Rechnung gestellt?
    Fragen über Fragen. :confused:
    Mein Sohn ist berufstätig.
    Würde mich sehr über eine Antwort von dir freuen.:)
    Viele Grüße
    Elke

    Die Freundin von meinem ältesten Sohn ist Hartz IV Empfängerin und hat jetzt von meinem Sohn ein Baby bekommen. Was hat mein Sohn jetzt alles zu beachten, wie macht er was richtig. Er hätte gerne das gemeinsame Sorgenrecht, was muß man da tun. Mein Sohn und seine Freundin leben nicht zusammen, jeder hat schon seit Jahren eine eigene Wohnung.
    Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon.

    Mein Sohn hat bald seine schulische Ausbildung als Physiotherapeut (Ausbildung mußte man selber zahlen) beendet. Endet dann für mich die Unterhaltszahlung oder muß ich weiter zahlen, bis er eine feste Anstellung in einem Krankenhaus oder einer Praxis gefunden hat?
    Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon.

    Mein Sohn ist Vater einer 1-jährigen Tochter, die Beziehung ist jetzt zu Weihnachten aus einander gegangen. Sie ist erst einmal zu ihrer Schwester gezogen mit dem Kind. Mein Sohn bezieht ALG II. Wie groß darf die Wohnung sein und wie teuer, wir wohnen in NRW.
    Was kommt überhapt auf ihn zu? Bitte um eure Hilfe.

    Unter Unterhalt und dann unter Selbstbehalt bei Sozialleistungen nachsehen, dort ist eine Formel aufgeschrieben, die sich in meinem Fall wie folgt darstelt:
    Zu beachten ist auch nach neuem Recht weiterhin, dass dem Unterhaltsschuldner der s.g. notwendige Eigenbedarf (Selbstbedarf) nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts verbleibt.
    Dieser beträgt gegenüber minderjährigen unverheirateten und volljährigen Kindern bis zur Vollendung des
    21.. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befnden, monatlich 900 Euro, soweit der Unterhaltsschuldner erwerbstätig ist.
    Anderen volljährigen Kindern gegenüber beträgt der Selbstbehalt monatlich 1.100 €.

    Vater: 1800 € - 900 € = 900 € :1175€ x 402 € = 307,91 €
    Mutter: 1175 € - 900 € = 275 € :1175€ x 402 € = 94,09 €
    2975 € 1175 € 402,00 €


    Das Einkommen beträgt zuammen 2975 € damit kommt Stufe 5 der Düss. Tabelle in Betracht
    586 € minus 184 € Kindergeld = 402 €


    Vater: 1800 € - 1100 € = 700 € : 775 € x 402 € = 363,10 €
    Mutter: 1175 € - 1100 € = 75 € : 775 € x 402 € = 38,90 €
    2975 € 775 € 402,00 €


    Ist es jetzt verständlich?

    Ich habe eine Frage bzgl. des Selbstbehaltes beim Kindesunterhalt eines 18 jährigen der noch auf eine Schule geht, wo er den Beruf als Physiotherapeut erlernt und keine Vergütung bekommt. Das Kind lebt bei der Mutter.
    Ich bin der Meinung, dass der Selbstbehalt bei 900 € liegt, und nicht wie der Anwalt meines Sohnes geschrieben hat bei 1.100 €.
    Bei 900 € würde ich nämlich weniger Unterhalt zahlen, als bei 1.100 €.
    Ich zahle gerne meinen Unterhalt für meinen Sohn, aber ich muss auch mein Geld zusammenhalten, da ich nicht so gut betucht bin.