Es ist leider so, dass diese Rückzahlung verbindlich als zusätzliche Einnahme gemeldet werden muss. Du bist bedürftig und alles was jetzt zusätzlich rein trudelt ist meldepflichtig.Die Kosten für den Steuerberater die Du dafür hattest, ist dem Amt egal und die hast Du selber zu tragen.Findet keine Berücksichtigung.Da ist es besser die Steuererklärungen so lange wie möglich aufzuschieben.Kann ja sein dass Du dann gerade in Arbeit bist,machst sie bis zu 3 Jahren dann rückwirkend und das Geld ist Dein.Wenn Du arbeitest, kannst Du es ja auch behalten- es sei Du bist so ein armer Kerl wie ich , der als Aufstocker geschuftet hat. Ich habe das gleiche erlebt. Ich arbeitete als Aufstocker und dort hat man es mir an laufender Leistung angerechnet, als das so erwartete Steuergeld zurück kam.Hat weh getan. Meldest Du es nicht, passiert folgendes. Es werden elektronische Datenabgleiche gemacht mit Finanzämtern. Dann leuchtet Dein Name auf und Du hast was böses getan. So ist es auch mit gekündigten Riesterverträgen. Abgleich, ausgezahlte Rückkaufswerte, Anrechnung. Auch das habe ich selber erlebt. Eigentlich kannst Du ackern, puckeln, egal. Bist Du Hartz 4, bist Du nur noch ein gläserner Mensch und Ballast.
Lass den Kopf nicht hängen, wir sind ja schon 11 000 000 und irgendwann wird erkannt werden müssen, dass wir dafür nichts können. Hartz 4 ist blöde und arbeiten für 4 Euro auch. Hab ich alles durch, bin aber drüber weg.
Liebe Grüße an alle hier.:)
Beiträge von Sunflowers61
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Hallo Danielo !
Hab recht vielen Dank für die Antwort, die schon etwas weiterhilft in den Gedankensprudel der plötzlich aufgetretenen Sorgen.
Liebe Grüße von Bodo. -
Ich habe hier ein sehr großes Problem und möchte mich an Euch wenden., um Hilfe mit klaren Aussagen zu finden.
Meine Frau und ich bilden eine BG.
Zusätzlich in der 4 Raum Wohnung wohnt meine Tochter- 26 Jahre und mein Sohn - 28 Jahre. Sie arbeiten und verdienen seit langem ihr eigenes Geld. 1A Verhältnis wie in einer WG
Die Arge hat meiner Frau und mir den Mietanteil für die BG bewilligt und den anderen Teil zahlen die Kinder an uns -die andere Hälfte.
Es läuft ohne Probleme, es gab keine Nachfragen und wir wirtschaften nicht zusammen. Oft sind die Kinder auch länger nicht da.
Nun möchten die Kinder das Nest verlassen und zum 1.08.2010 sich hier abmelden. Für uns ist damit die Wohnung zu groß.
Da die Arge nur unseren Mietanteil bisher trug, gehen wir davon aus, dass ab August dann die Arge weiterhin unseren Anteil trägt, jedoch nicht den der ausgezogenen Kinder. Damit würden wir dann die fehlende Miethälfte selber tragen müssen - 269 €. Das ist für uns nicht tragbar. Die Arge wird uns nicht zum ausziehen auffordern, da sie ja billig durch unsere Miete von 269 € gut dabei fährt. Zustehen würde uns eine 2 Raum Wohnung bis 400 €. Also denken wir dass wir von uns aus selber ausziehen müssen und das noch vor August.
Ist es zulässig, selber ohne Genehmigung auszuziehen wegen obige Gründe ?
Ist das Amt verpflichtet, mir einen Umzug aus obigen Gründen zu gewähren, denn dann knüpft das Problem der Umzugskosten für das Amt an -ich bin Schwerbehindert. Ziehen wir selber aus, müssen wir alles tragen, weil wir es von uns aus taten.Fordert also das Amt mich nicht auf zum Auszug , weil für das Amt statt einer anderen Wohnung und damit teurer die jetzige nach Auszug der Kinder immer noch billiger hat, stehe ich dumm da.
Wir wissen nicht wie es nun korrekt rechtlich ablaufen sollte, damit uns keine unerwarteten und unrealisierbaren Kosten zusätzlich entstehen. Uns raucht der Kopf.
MfG : Bodo :-))) und schon mal danke.