Beiträge von Jasmin1982

    Hallo Jule,


    das hab ich gerade allllleeesss hinter mir :-)


    Also die Scheidung kannst du schon beantragen, allerdings wird sie wie schon erwähnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres vollzogen.


    Mein Ex und ich haben geflunkert.. Wir haben einen früheren Trennungszeitpunkt angegeben und somit konnte ich die Scheidung sofort einreichen. Allerdings hat das danach auch noch 8 Monate gedauert..


    Einen "gemeinsamen" Anwalt könnt ihr euch NICHT nehmen. Ein Anwalt darf in Scheidungsangelegenheiten nur eine Partei beraten. Aber dein Mann kann auf einen Anwalt verzichten, somit spart ihr euch die Kosten.
    Wir wollten auch einen gemeinsamen Anwalt, geht halt nicht.


    Mein Ex ist arbeitslos und entweder da übernimmt die Arge die Kosten für die Scheidung oder er muss erst garnicht bezahlen, bin mir da nicht ganz sicher. Jedenfalls hat er nie eine Rechnung o. ä. bekommen!


    Thema Prozesskostenhilfe: Das ist auch so ein Ding.. Also ich sollte die auch bekommen. Zwar bin ich berufstätig aber mein Einkommen reicht gerade mal um meine Ausgaben zu decken. Dann hab ich den Bescheid bekommen, dass ich die Kosten in Raten a´ 30Euro bezahlen darf. Hmm und wo ist hier jetzt die Hilfe? Ich dachte die übernehmen das komplett.. Und bedenke, die PKH ist wie ein Darlehen. Die können nach der Scheidung noch 3 Jahre auf dich zukommen um deine persönlichen Verhältnisse zu überprüfen und evtl. die Rückzahlung einzufordern. Daraufhin hab ich verzichtet, meine Schwester angepumpt und die Scheidung bezahlt.


    Am besten erkundigst du dich bei der Arge wie sich das mit der Kostenübernahme für Anwalt, Scheidung etc. verhält.

    Hallo,


    also meine Schwester hatte den gleichen Fall, nur ohne die Schwangerschaft.


    Mit einem Touristenvisum wird er keine Leistungen erhalten.


    Wenn er danach aufgrund der Familienzusammenführung einen Aufenthaltstitel erhalten soll, muss Du belegen können, dass Du ihn finanziell tragen kannst. Oder hat sich das mittlerweile geändert?


    Erst als meine Schwester einen Job gefunden hat wo sie genug verdient, dass beide ohne Staatliche Hilfe davon leben können, hat er seinen Aufenthaltstitel bekommen.


    Aber vielleicht ist es ja mittlerweile auch anders. Ich würde persönlich vorsprechen bei der Arge und nachfragen, wie sich das mit den Leistungen genau verhält und am besten bevor dein Mann hierher kommt..

    Achja und noch eine Frage: Bilden meine Mutter und ich rechtlich gesehen eine Bedarfsgemeinschaft? Konnte in dieser Konstellation keine Hinweise finden.


    Ich 27, erwerbstätig, keine Kinder, geschieden
    Mama 55, nicht erwerbsfähig, 5 Kinder, witwe

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und zuerst mal: Super Klasse dieses Forum!


    Nun zu meiner Situation:


    Ich bin 27 Jahre alt und berufstätig. Habe im November 2008 ein Haus gekauft, damals gemeinsam mit meinem Ehemann. Mittlerweile bin ich geschieden und habe das Haus bis Juli 09 alleine bewohnt und auch finanziert (fragt mich nicht wie...) Ich habe keine Kinder.


    Da meine Mama an diversen Krankheiten leidet und schon einige Male bewusstlos in ihrer Wohnung lag, hab ich mir überlegt sie als Untermieterin mit in mein Haus aufzunehmen.


    Ich habe bei der Bagis einen Antrag inkl. Untermietvertrag und NK Abrechnung gestellt. Ich hatte die Auskunft, dass sie max. 50 qm für 358 € warm exkl. Heizkosten haben darf.
    In ihrem Mietvertrag stehen 354 € inkl. Heizkosten. Heute habe ich den Bescheid bekommt, dass die Bagis 171,50 € als Unterkunftskosten anerkennt. Als ich nachfragte sagte die Sachbearbeiterin, dass die Mietkosten durch 2 geteilt werden, weil ich da ja auch wohne.


    Ich zahle für das Haus inkl. NK aber natürlich weit aus mehr, nämlich knapp 1100 €. Sie sagte ich soll einen Antrag einreichen wo ich meine gesamten Ausgaben und auch Einkünfte darlegen soll, dann könnte mir evtl. auch was zustehen. Ich will das aber nicht, weil ich noch einen kleinen Betrag gespartes Geld habe, was ich dann ja auch angeben muss.


    Was kann ich tun, damit die meine Mietforderung komplett anrechnen, soll ich einen neuen Antrag mit den gesamten Kosten aufgeben und die zahlen dann nur den höchstsatz von 358 € ?


    Vielen lieben Dank für hilfreiche Auskünfte!