Hallo Jule,
das hab ich gerade allllleeesss hinter mir
Also die Scheidung kannst du schon beantragen, allerdings wird sie wie schon erwähnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres vollzogen.
Mein Ex und ich haben geflunkert.. Wir haben einen früheren Trennungszeitpunkt angegeben und somit konnte ich die Scheidung sofort einreichen. Allerdings hat das danach auch noch 8 Monate gedauert..
Einen "gemeinsamen" Anwalt könnt ihr euch NICHT nehmen. Ein Anwalt darf in Scheidungsangelegenheiten nur eine Partei beraten. Aber dein Mann kann auf einen Anwalt verzichten, somit spart ihr euch die Kosten.
Wir wollten auch einen gemeinsamen Anwalt, geht halt nicht.
Mein Ex ist arbeitslos und entweder da übernimmt die Arge die Kosten für die Scheidung oder er muss erst garnicht bezahlen, bin mir da nicht ganz sicher. Jedenfalls hat er nie eine Rechnung o. ä. bekommen!
Thema Prozesskostenhilfe: Das ist auch so ein Ding.. Also ich sollte die auch bekommen. Zwar bin ich berufstätig aber mein Einkommen reicht gerade mal um meine Ausgaben zu decken. Dann hab ich den Bescheid bekommen, dass ich die Kosten in Raten a´ 30Euro bezahlen darf. Hmm und wo ist hier jetzt die Hilfe? Ich dachte die übernehmen das komplett.. Und bedenke, die PKH ist wie ein Darlehen. Die können nach der Scheidung noch 3 Jahre auf dich zukommen um deine persönlichen Verhältnisse zu überprüfen und evtl. die Rückzahlung einzufordern. Daraufhin hab ich verzichtet, meine Schwester angepumpt und die Scheidung bezahlt.
Am besten erkundigst du dich bei der Arge wie sich das mit der Kostenübernahme für Anwalt, Scheidung etc. verhält.