ach noch etwas:
in umgangs und sorgeverfahren ist ein kläger (antragsteller) sich selbst der beste anwalt. denn einen anwalt braucht man in diesen verfahren NICHT. Anwälte schöpfen das wenige geld der eventuellen pkh ab und tuen einen scheißdreck, mindetsens 99 von 100 tuen so.
alo selber arbeiten und sich wehren und die kinder mindestens zu 50% (oder mehr) ihrer zeit zu sich holen. die nachweisbar. alles andere bringt letzttlich keinen vorteil und man(n) verliert.
ich weiß, dies alles ist nicht soo einfach. der vater MU? sich auf den weg machen und selber zu arbeiten (prozessführung) anfangen, wenn er eine chance haben möchte.
tut er dies nicht, wird er unweigerlich als "arbeitssklaver" für ein mütterfrundliches system benutzt, und - wenn er pech - hat, sieht er seine kinder im zuge von sorge und umgangsverfahren spätestens nach 2 jahren überhaupt nicht mehr. zahlen soll er trotzdem oder aber in den bau gehen (§170 STGB).
alo aus dem arsch kommen oder suksersive erbarmungslos abstürzen
gruß