Beiträge von sven_1988

    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    da mein Sohn Sven sich vorraussichtlich bis Oktober 2010 in keiner Ausbildung bzw. in seinem angestrebten Studium befindet, hat er bis zu diesem Zeitpunkt keinen Unterhaltsanspruch mehr gegenüber mir. Dies findet sich begründet im vierten Buch Familienrecht § 1603 Leistungsfähigkeit BGB.


    Da er erst im Oktober 2009 den Kontakt zur Arbeitsagentur gesucht hat, habe ich ihm noch für diesen Monat den Unterhalt gezahlt. Ab September 2009 (bis vorraussichtlich Oktober 2010) wird er keine Zahlung mehr von mir bekommen."


    Das steht im besagten Schreiben.
    (Wurde mir übrigens auch bei der Antragsstellung damals so geraten, da sie wissen wollten, dass mein Vater nicht mehr weiter zahlt.)


    Und für mich wäre es einfach eine Erleichterung, wenn ich auf das ganze irgendwie verzichten "könnte".
    Mich also arbeitslos melde, die ganzen Maßnahmen mitmache und meine Eltern erstmal entlaste.
    Denn ihnen auf der Tasche zu liegen, reizt das ganze Klima hier gewaltig. Schon der Brief vom Amt hat gereicht.


    Immerhin hab ich das mit dem Studium ja selber irgendwie verbockt und nun haben sie damit eben finanziell den Schaden.
    Es ist ja auch nicht so, dass ich mich nicht um einen Nebenjob bemühe, aber finde heutzutage erstmal so etwas.
    Und vorallem erkläre das mal einem 6x'er Jahrgang. Dort heißt es dann nur: "In deinem Alter hatte ich schon 2 Jobs!"


    Habe halt auch schon oft gelesen:


    "...gilt für den Unterhalt das Unterhaltsrecht und laut diesem hat man seinen Unterhalt verwirkt, wenn man nicht zügig seiner Ausbildung nachkommt. Ebenfalls hat man kein Anrecht auf Unterhalt, wenn man aktuell keiner Ausbildung nachgeht.
    Das Arbeitsamt kann das Unterhaltsrecht nicht aushebeln, indem es Unterhalt bei den Eltern anfordert."

    Hallo!


    Erstmal zu meiner Person. Ich bin 21 Jahre alt und wohne seit 3 Jahren allein.
    2008 habe ich mein Abitur abgeschlossen und bis Mai 2009 mein Zivildienst geleistet.
    Im Oktober 2009 wollte ich eigentlich mein Studium starten, jedoch bekam ich keinen Platz.
    Daher muss ich ein Jahr zurücksetzen.


    Habe mich im Oktober letzten Jahres bereits arbeitslos gemeldet.
    Bereits zwei Mal wurde mir ALG2 gezahlt.
    Beim Erstantrag musste ich alle Kontoauszüge usw. offenlegen.
    Des Weiteren habe ich ein Schreiben (Einstellung der Unterhaltszahlungen) meines Vaters eingereicht.
    Dieses habe ich ebenfalls unterzeichnet. Meine Mutter hat mir seit Anfang des Zivildienst keinen Unterhalt gezahlt.
    Ich möchte es ihnen auch nicht unbedingt weiter zumuten, da es eh schon des Öfteren zu Spannungen deswegen kommt.


    Kurz darauf bekam ich einen Nebenjob und war für 5 Wochen beschäftigt.


    Nun habe ich mich wieder bei der ARGE angemeldet und alle Anträge abgegeben.


    Jetzt bekam ich Post von der ARGE (übrigens aus einer anderen Stadt).
    Beide Elternteile bekamen ebenfalls Post:
    "Bedarfsanzeige gemäß § 33 des SGBII wegen Aufnahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende"


    Im Betreff steht "Unterhaltsanspruch: Anspruch eines volljährigen Kindes in Ausbildung gegen die Eltern".
    Nun sollen sie 4 Seiten Fragebögen über ihr Vermögen ausfüllen.


    Ich war bislang immer so informiert, dass die Eltern nur verpflichtet sind, wenn ich in einer Ausbildung bin.
    Jedoch bin ich das doch nicht, oder?? Ich bemühe mich für das Studium mit Beginn Oktober 2010.
    Wie ist das nun? Ich möchte meine Eltern ungern weiter mit dem Thema belasten und das Verhältnis zu ihnen stören.


    Bin dankbar für jede Hilfe!