Grundsätzlich geht es ja darum dass das Sozialamt prüfen möchte ob ich tatsächlich hilfebedürftig bin.
Man sollte also soweit schwärzen dürfen dass es nachvollziehbar ist wofür ich mein Geld ausgebe.
Das heißt dass es zulässig ist wenn persönliche Kundennummern oder Ebaynamen geschwärzt werden.
Wenn es um Erfahrungswerte geht dann frage ich mich allerdings auch ob es Erfahrungen sind von Leuten die sich eh alles vom Amt gefallen lassen oder Erfahrungen sind von Leuten die auch mal ihr Maul aufmachen können. Denn diese Erfahrungen bringen mir was, die anderen kann man in die Tonne kloppen!
Bei solchen Aussagen wie von Danielo
Zitat
aber mal ne gegenfrage: hast du was zu verbergen?
kann einem leicht die Galle hochkommen. Man wird ja schon vom Amt durchleuchtet und wie ein Verbrecher behandelt und dann soll man sich in einem Forum, wo man sich Hilfe holen möchte, auch noch solche dummen Fragen geben. KOTZ! Es geht hier wohl nicht darum ob man was zu verbergen hat sondern darum was die persönlichen Rechte sind. ****
Zitat
Du mußt das bitte mal so sehen: Du möchtest etwas haben, nämlich die Regelleistung. Dazu bist Du leider auch verpflichtet, den Forderungen des JobCenters nachzukommen (siehe Mitwirkungspflicht). Das Schwärzen von Kontoauszügen ist somit nicht erlaubt. Man könnte Dir den Widerbewilligungsbescheid verwehren.
Du kannst das auch bitte mal so sehen: Ich lass mir nicht alles vom Amt gefallen. ***