Beiträge von Saphira110

    Einige hier im Forum sollten sich an Horst Grunert mal ein Beispiel nehmen. Anstatt blöde Fragen zu stellen oder zu verdächtigen, dient er mit brauchbaren Informationen als Hilfestellung für den Leistungsbezieher. Und darum sollte es in diesem Forum hier auch gehen!


    Vielen Dank dafür!


    Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück. Wer Menschen provoziert die am Existenzminimum leben der braucht sich nicht wundern wenn der Ton dann schärfer wird :mad:

    Grundsätzlich geht es ja darum dass das Sozialamt prüfen möchte ob ich tatsächlich hilfebedürftig bin.
    Man sollte also soweit schwärzen dürfen dass es nachvollziehbar ist wofür ich mein Geld ausgebe.
    Das heißt dass es zulässig ist wenn persönliche Kundennummern oder Ebaynamen geschwärzt werden.


    Wenn es um Erfahrungswerte geht dann frage ich mich allerdings auch ob es Erfahrungen sind von Leuten die sich eh alles vom Amt gefallen lassen oder Erfahrungen sind von Leuten die auch mal ihr Maul aufmachen können. Denn diese Erfahrungen bringen mir was, die anderen kann man in die Tonne kloppen!


    Bei solchen Aussagen wie von Danielo

    Zitat

    aber mal ne gegenfrage: hast du was zu verbergen?

    kann einem leicht die Galle hochkommen. Man wird ja schon vom Amt durchleuchtet und wie ein Verbrecher behandelt und dann soll man sich in einem Forum, wo man sich Hilfe holen möchte, auch noch solche dummen Fragen geben. KOTZ! Es geht hier wohl nicht darum ob man was zu verbergen hat sondern darum was die persönlichen Rechte sind. ****



    Zitat

    Du mußt das bitte mal so sehen: Du möchtest etwas haben, nämlich die Regelleistung. Dazu bist Du leider auch verpflichtet, den Forderungen des JobCenters nachzukommen (siehe Mitwirkungspflicht). Das Schwärzen von Kontoauszügen ist somit nicht erlaubt. Man könnte Dir den Widerbewilligungsbescheid verwehren.

    Du kannst das auch bitte mal so sehen: Ich lass mir nicht alles vom Amt gefallen. ***

    Wenn du im I-Net nachgelesen hast, was man "schwärzen" kann und was nicht, bist du sicherlich auch darauf gestoßen, dass das in erster Linie gilt für Beiträge, die man beispielsweise zahlt an Parteien (es gibt ja schließlich auch das Wahlgeheimnis) und auch Beiträge zu religiösen Vereinigungen. Ansonsten bräuchten "die" beim Amt doch gar keine Auszüge anfordern, weil jeder alles Mögliche schwärzen würde.


    Das sehe ich nicht so. Dass man die Beträge sehen kann ist verständlich aber wofür ich genau mein Geld ausgebe ist schon sehr intim und überhaupt nicht relevant. Denn wenn ich sonst kein Einkommen habe und mit wenig Geld über die Runden kommen muss dann dürfte wohl klar sein dass ich mein Geld sinnvoll ausgeben muss.


    Kann doch denen schnurzpiepegal sein wie ich mit meinem Geld haushalte.

    mir geht es nicht ums verbergen sondern darum dass es meine privatsache ist wenn ich mir bei einem sexshop etwas bestelle ;) nicht das ich das getan habe aber du verstehst sicher was ich meine.


    also dass der betrag offen gelegt werden soll ist mir klar. aber wie sieht es mit dem verwendungszweck aus?

    Hallo,


    ich erhalte seit ca. 4 Monaten Sozialhilfe (bei dauerhafter Erwerbsminderung), vorher Alg2. Die vom Sozialamt haben meine Kontoauszüge für den Erstantrag für ihre Akte erhalten. Jetzt habe ich einen Weiterbewilligungsantrag erhalten in dem ich aufgefordert wurde noch einmal die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Ich habe also meine Kontauszüge ausgedruckt und alles geschwärzt bis auf die Miete die ich zahle. Jetzt bekam ich wieder einen Brief in dem ich aufgefordert werde die Kontoauszüge komplett ungeschwärzt offenzulegen. Ich habe allerdings im Internet gelesen dass es mein Recht wäre alle Daten zu schwärzen bis auf das Einkommen (habe ja keins) und die Miete.


    Ich bin jetzt wieder total verunsichert und weiß nicht was ich darf und was nicht!


    Bitte helft mir!


    Gruß Saphira