Beiträge von MHG
-
-
-
so ein quatsch, es geht mir überhaupt nicht darum, zu denken dass sie weniger rechte hat oder dass ich denke, sie würde deswegen benachteiligt, es geht lediglich darum, dass sie natürlich nicht komplett wie eine deutsche staatsbürgerin behandelt wird, sonst bräuchten wir ja nicht so etwas wie ausländerrecht etc...wenn ich übrigens bewusst denken würde, dass sie weniger rechte haben sollte, dann würde ich diese beziehung nicht führen...es geht lediglich darum, mir eine gewisse sicherheit zu schaffen und zwar beidseitig, für sie und für mich...
völlig unfair mir hierwas von wegen unkenntnis über das antidiskriminierungsgesetz vorzuwerfen.... wenn sie genau wie eine deutsche staatsbürgerin behandelt wird, ist mir das doch nur recht, aber so ist es eben nicht, da hier gesonderte gesetze existieren...
ich habe mit keinem wort erwähnt, dass ich denke, sie habe weniger rechte, ich erwarte eine antwort darüber, wie die rechtliche lage ist, nicht mehr und nicht weniger. meine rechte und pflichten ändern sich als mann und vater nämlich erheblich, ob kind und frau deutsche staatsbürger sind oder nicht...
bitte lies doch einfach meine genaue frage nochmal und überlege dir, ob es hier darum geht, herauszufinden ob sie WENIGER rechte hat oder ob es einfach darum geht WELCHE rechte sie hat...dann kannst du mir gerne eine neue antwort geben, ohne mir so einen quatsch vorzuwerfen...
-
ok vielen dank schon mal, falls jemand was ergänzend weiß, nur zu
die info habe ich auch an anderer stelle schon gekriegt...wenn wir nicht verheiratet sind und uns in 4-5 jahren trennen würden oder so, dass ich dann für sie gar nicht unterhaltsverpflichtet bin.... werde mich mal an die ausländerbehörde wenden.
vielen dank
-
hallo,
ich bin in einer etwas verzwickten situation, vielleicht kann mir da jemand helfen.meine freundin ist keine deutsche, sondern kommt aus dem senegal. wir sind nicht verheiratet, wir werden aber bald eltern.
ich bin mit der situation sehr glücklich und fliege morgen hin, da ich in den letzten monaten zwingend hier in deutschland sein musste.
natürlich stellt sich für uns in 1-2 jahren die frage, wie wir zusammen leben möchten und ich bin recht sicher, dass sie nach deutschland kommen wird. auch wenn ich natürlich von einem guten verlauf ausgehe, möchte ich dennoch um meine rechtliche lage wissen, wenn ich mit ihr diesen schritt gehe.
ich weiß, dass sie, nachdem das kind dann die deutsche staatsangehörigkeit hat, zur ausübung der personensorge ein aufenthaltsrecht für deutschland hat, auch wenn wir nicht verheiratet sind. soweit so gut. damit gibt es ja keine schwierigkeiten.
aber was wäre in einem trennungsfall. im unterhaltsrecht finde ich lediglich aussagen darüber, was einem unehelichen kind und der mutter evtl. an unterhalt zusteht. es heißt z.b. auch, dass die mutter gezwungen ist, sich wirtschaftlich unabhängig zu machen, d.h. einen job zu suchen, was in ihrem fall aber evtl. schwierig sein könnte, zumal sie ja keine deutsche ist.
weiß jemand, wie die rechtliche lage in solchen fällen aussieht, ob man untereinander einen verzicht auf unterhalt vereinbaren kann oder so etwas. wie gesagt, ich finde nur gesetzliche regelungen, die gezielt auf deutsch-deutsche partnerschaften zutreffen, weiß jemand ob da in meinem fall andere regelungen angewandt werden? vielleicht gibt es irgendwelche urteile, die mir aufklärung verschaffen können...vielen dank
MHG