Beiträge von sly120798

    Hallo!
    Mein Verlobter hat ein Kind (nennen wir es Leo, 15 Jahre) aus einer Beziehung, die vor 12 Jahren gescheitert ist.
    Die ersten Jahre bestand regelmäßiger Kontakt zwischen Sohn und Vater. Seit ca. 8 Jahren besteht kein Kontakt mehr. Vor 2 Jahren startete mein Verlobter noch einen Versuch des Wiederannäherns, da er jetzt ein Alter hat, wo man die Kindesmutter aus dem Kontakt zwischen Vater und Sohn weitensgehend raushalten kann. Leider brach der Sohn den Kontakt wieder ab.
    Unterhalt wird immer regelmäßig und in vom Jugendamt berechneter Höhe gezahlt.
    Die Mutter ist bis jetzt mindestens 1x im Jahr mit dem Sohn umgezogen, wobei uns die aktuelle Adresse NIE mitgeteilt wurde.
    Nun haben wir über das Jugendamt nach der neuen Adresse gefragt, die uns diese mitgeteilt haben, aber gleich daraufhin gewiesen wurde, dass die Kindesmutter mitgeteilt habe, dass Leo an einer Kontaktaufnahme seitens des Vaters nicht interessiert sei.
    Leider erfahren wir nur von Bekannten, auf welche Schule der Sohn geht. Er ist auf der Hauptschule und die Schulpflicht hat sich in diesem Sommer für ihn erfüllt.
    Jetzt die Frage:


    BESTEHT EINE VERPFLICHTUNG VOM SOHN ODER DER MUTTER EINEN NACHWEIS ÜBER DIE TÄTIGKEIT DES SOHNES ZU ERBRINGEN?
    ODER HAT DER KINDESVATER DAS RECHT EINE SCHULBESCHEINIGUNG O.Ä. ZU BEKOMMEN?
    WIE BEKOMMT MAN EINE AUSKUNFT ÜBER DIE AKTUELLE SITUATION?


    Besonders schwierig ist es oft, weil das Kind seit jeher beim Vater Krankenversichert ist und diese 1-2x pro Jahr eine Auskunft über die Tätigkeit und die Adresse verlangen.


    Kann uns jemand helfen?


    PS: das alleinige Sorgerecht liegt bei der Mutter!