Beiträge von frako

    Studium müsstest du natürlich komplett selbst finanzieren (Job/Bafög) da nicht ALG II berechtigt. Vieleicht STudentenwohnheim um billig zu wohnen, oder ähnliches?


    Was deine jetzige Situation angeht ist das natürlich unzumutbar. Musst das unbedingt direkt mit dem H4-Amt besprechen. Du hast Anspruch darauf, selber H4 zu beantragen und es dir auszahlen zu lassen, wenn deine Mutter das Geld "veruntreut". Eventuell ist das auch ein Grund umziehen zu dürfen. Das Kindergeld ist Einkommen deiner Mutter. Ich würde der Kindergeldstelle mitteilen, dass sie es nicht für dich verwendet, sondern verraucht und so. Es kann dann eingestellt werden, so dass automatisch der Anspruch auf H4 größer wird. Eventuell kann es auch an dich direkt ausgezahlt werden. Lassen alle sich nicht bereden, helfen nur noch rechtliche Schritte gegen Amt und deine Mutter. Dann solltest du eine Beratungsstelle oder direkt einen (Sozial)Anwalt einschlaten. Letzterer wird die größtenteils oder ganz vom Gericht bezahlt. VORHER unbedingt Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen.

    AB dem Tag der Exmatrikulation bist du prinzipiell anspruchberechtigt. Fakt ist nämlich, dass du dann weder Student bist noch im Referendariat und prinzipiell einen Job annehmen könntest. Exmatrikulationsnachweis bitte nicht vergessen vorzulegen. Wies dann ist, wenn du im Referendariat bist, weis ich nicht. Wenns noch als Ausbildung zählt. bzw. du prinzipiell dann Bafög-berechtigt bist siehts dann eher schlecht aus. Vieleicht reicht das Einkommen dann ja auch aus.

    Tja das ist kompliziert alles.


    Zum eigenständigen Anspruch:
    Es geht ob dein bereits stattgefundener Erstauszug zwingend notwendig war weil:


    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    Wenn du z.B. wegen zu großer Entfernung des Elternhauses zur Ausbildungsstätte umgezogen bist, ist das ein Grund. Außerdem sprichst du von einem schwierigen Verhältnis zu deinen Eltern. Die Probleme müssen aber recht dramatisch sein. Wenn du gut Begründen kannst, dass der Umzug definitiv aus dem einen oder anderen grund notwendig war, bzw. noch ist, hast du gute Chancen, dass die den Umzug genehmigen müssen, notfalls Gericht.


    Wenn du die neue Wohnung wegen Schimmel nicht bewohnen kannst, muss dein Vermieter zwingend und schnell den Schimmel komlett beseitigen lassen auf seine Kosten. Es sei den du hättest ihn selber produziert. Solange du objektiv nicht da wohnen kannst und der nicht handelt kannst du die Miete einbehalten bzw. mindern (Musste mal Mietminderung bei Mängeln oder so googeln). Während der Beseitigungsarbeiten muss dir vermutlich der Vermieter eine Ersatzunterkunft stellen sofern du Miete zahlst. Wie das alles genau abläuft musste mal in Mietrechtforen und so nachgucken.


    Kann mir auch vorstellen, das wenn du berechtigt ne Sarnierung forderst der Vermieter im gegenseitigen Einverständnis eine Kündigung akzeptiert. Ich denke auch dein gesundheitlicher Zustand berücksichtigt werden muss.

    Außerdem kommt es auf den ERNSTEN Grund an. Wenn du aus nachvollziehbar berechtigten Gründen kündigst und das deutlich machst, also aus einem für dich wichtigen Grund wo die Allgemeinheit sagen würde, ja das ist echt nicht zumutbar und ähnlichem, dann dürfen die dich auch nicht sanktionieren. Und du kannst notfalls klagen. Bekommst dann wenn der Richter den Grund anerkennt notfalls rückwirkend das Geld. Also müsste man wissen, was dieser ernste Grund ist.

    Du bekommst ALG II ab dem Tag, an dem das Amt deinen Antrag erhalten hat. Also ca. Mitte Oktober, rückwirkend. Bedenke aber dass du dann nur anteilig Hilfe bekommst (also Hilfe für 2 Wochen) und natürlich auch nur dann, wenn du im Oktober nicht ausreichend Einkommen hattest.


    Anmerkung: Eigentlich hat man Anspruch ab dem Tag wo die erfahren haben, dass man Hilfe benötigt. Also der Tag wo man denen das gesagt hat. DIe schreiben dann meist diesen TAg auf das leere Antragsformular oder notieren das sonstwie.

    Hmm ich würde sagen das ist strittig. Wenn die Arge die Rückerstattung für die Monate wo du nicht im Bezug warst als Einkommen ansieht, musst du alles erstatten. Ich würde aber an deiner Stelle den Anteil der Rückzahlung, der den Monaten zuzuordnen ist, wo du keine Hilfe bezogen hast herausrechnen. Also Gesammtbetrag der Rückzahlung durch die Anzahl der gesammten der Monate (Abrechnungszeitraum), mal die Anzahl der Monate, in denen du kein ALG II bezogen hast. Ich würde diesen Sachverhalt mit dem Amt telefonisch besprechen und die Sachbearbeiter bitten diesen Betrag nicht bei der nächsten Auszahlung einzubehalten (anzurechnen). Sind sie nicht einverstanden und tun es trotzdem, würde ich Widerspruch einlegen. Kostet dich nur das Porto.

    Hallo,


    also Regelsätze werden nicht gekürzt, schonmal Entwarnung. Aber der Topf für Eingliederungsleistungen soll kleiner werden und es ist eh schon hart genug eine zu erhalten. Auch Hilfestellen bekommen vermutlich weniger Geld (denke ich mal).


    Was die Regelsätze angeht, die werden am Ende des Jahres neu berechnet, weil willkürlich festgelegt. Aber sie werden vermutlich nicht erhöht, weil es dem Gesetzgeber obliegt, das Existenzminimum festzulegen. Trotzdem erhoffe ich mir mehr soziale Gerechtigkeit. So hat der Gestzgeber festgelegt, dass Menschen mit Arbeit bei Schwerbehinderung von ihrer Steuer wegen erhöhtem Existenzminimum je nach Grad der Behinderung etwas absetzen können (hab Zahlen nicht im Kopf, aber glaube so 1200+ Euro jährlich bei GdB 100). Das hießt, das das Existenzminimum von Leuten mit GdB 100 um 100 Euro monatlich höher ist als bei gleich behinderten SozialhilfeempfängerInnen. Mit viel Glück würde sowas dann thematiesiert und ein entsprechender Zuschlag auf den Regelsatz gewährt. Mit Pech wird dies nicht gemacht und auch die Steuererleichterung gestrichen :(.

    ONLINEUMFRAGE: Finanzielle Probleme bei psychischer Erkrankung (in der BRD)


    Sehr geehrte Forenteilnehmerinnen und Forenteilnehmer,


    mein Name ist Frank Kotthaus. Für meine Diplomarbeit (Studiengang Sozialarbeit, Fachhochschule Köln), die sich mit der finanziellen Lage von Menschen mit psychischen Problemen befasst, benötige ich dringend Ihre Unterstützung.


    Ich bin auf Ihre Erfahrungen als Expertinnen und Experten für Ihr eigenes Leben und Ihre Situation angewiesen.


    Die Ergebnisse der Befragungen können dazu dienen, eine fachliche und gesellschaftliche Diskussion anzuregen, Problembewusstsein zu schaffen und Vereine dabei zu unterstützen, Petitionen an die Bundesregierung zu begründen. Derzeit plant die Politik, Leistungen für psychisch kranke Menschen zu kürzen.
    Sie können durch die Teilnahme an der Befragung aktiv dazu beitragen, mehr Verständnis für die Lage psychisch kranker Menschen zu fördern.



    Es stehen Ihnen 2 anonyme Befragungsformate zur Verfügung (Links auf die Seite der Fachhochschule Köln).


    Sie können sich für einen Befragungsformat entscheiden oder auch beide Befragungen beantworten.



    Umfrage 1: (klassische Befragung)


    http://www.sw.fh-koeln.de/internetbefragung/internetbefragung1


    Unter diesem Link erreichen Sie eine anonyme, klassische Umfrage, wobei Sie die meisten Fragen durch Ankreuzen beantworten können. Sie ermöglicht eine umfangreiche statistische Auswertung. (bitte am Ende fertig zum Abschicken bestätigen)



    Umfrage 2: (Interviewfrage)


    http://www.sw.fh-koeln.de/internetbefragung/internetbefragung2


    Unter diesem Link erreichen Sie eine anonyme Onlinebefragung, die hauptsächlich aus einer einzelnen Frage besteht, die Sie so beantworten können, als würden Sie Ihr Problem hier im Forum posten (Fließtext), bzw. als würden Sie eine einzelne Frage eines Interviews beantworten.




    Vielen Dank