Beiträge von Enidan

    Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen... :(


    Mein Freund und ich befinden uns im Studium, noch... Wir haben einen einjährigen Sohn und leben zusammen in einer Wohnung.
    Ich befinde mich in meinem letzten Semester (Examensphase) und werde von April bis September auf mein Referendariat warten müssen. In der Wartezeit werde ich ALG 2 beantragen müssen. Mein Freund erhält kein BaföG und verdient sich durch Honorartätigkeiten im Monat zwischen 400 und 700 € dazu. (unregelmäßig weil Fereienbedingt usw.) Zurzeit erhalte ich einen StudienabschlussförderungsKREDIT von 700€ (bis zum 31.03.10).


    Meine Frage ist, in wie weit das Einkommen meines Freundes angerechnet wird? Mir ist bekannt, dass er keinen Anspruch auf ALG2 hat und somit mein Sohn und ich ALG2 erhalten würden. Da wir als Bedarfsgemeinschaft gelten, wird ja sein Einkommen hinzugerechnet. Allerdings muss er ja auch seinen Mietanteil dazu "beisteuern" und benötigt auch selber etwas Geld um "seinen" Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn mir 324 € und meinem Sohn 215 € + 2/3 der Miete zustehen, werden dann bei dieser Rechnung das geringe Einkommen meines Freundes abgezogen (bis auf 100€ + 20% vom Rest)? Das würde ja bedeuten, wenn er beispielsweise 500€ (im Durchschnitt) verdient, hätte er 180 € (100€ + 20% von 400 also nochmal 80 €) um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Rechne ich irgendwie falsch? Es kann doch nicht sein, dass er keinen Anspruch auf ALG2 hat, sein gesamtes "kleines" Einkommen aber als unser aller Einkommen gerechnet wird unabhängig von seinem Mietanteil und seinen Lebenshaltungskosten. Das wäre ja ein RIESEN Fehler "im System". Es kann doch nicht sein, dass wir besser "dran wären" wenn wir entweder unser (/sein) Studium abbrechen würden bzw. auseinanderziehen würden.
    Bitte helft mir... :(


    VIELEN DANK!