Beiträge von haterade

    ah okay danke!das werd ich dann am donnerstag natürlich machen.


    das heist dann ich muss die Anlage EK ausfüllen und mitabgeben.
    kann man da schon sagen, wie das verrechnet wird? also ich bekomme ja ALG 2 denk ich mal bezahlt bis die dann die Anlage bekommen hab ich ja schon für den ersten monat, sprich april geld bekommen. verrechnen die dann das mit dem geld welches ich dann für den monat mai bekommen würde, oder sagen die gleich wieder das geld welches ich im april bekommen habe, davon muss ich gleich eine rückzahlung machen?
    falls man das irgendwie durch diverse erfahrungsberichte schon mitbekommen hat?

    entspricht dein letzter satz in irgendeiner art und weiße, einer art von ironie?
    ich hab nochmal meinen bescheid geprüft und da steht ich bekommen ab dem 01.03.2010 ALG 2. welches aber erst jetzt zum 01.04 bezahlt wird. also heist das im klartext, dass die sache mit der steuerrückzahlung hinfällig ist und ich es doch anmelden muss.


    ich war der meinung das es in deutschland nicht verboten ist, gebrauchte dinge bei ebay zu verkaufen?
    ich verkauf ja nicht etwas aus spaß sondern weil ich geld zum leben gebraucht habe.


    aber zum thema zurück, man hat mir eben nicht die volle leistung genehmigt, aufgrund der unterstellung ich wäre selbständig und der ebay sache.


    man hat es als einkommen angerechnet und mir von meinem zustehenden ALG 2 abgezogen.


    ich hab erst am donnerstag einen termin wo ich die aktuellen kontoauszüge vorlegen werde, dass dem eben nicht so ist.


    ich darf die steuerrückzahlung behalten, weil sie vor der auszahlung des aLG 2 kam, aber das ich im dezember, januar was verkauft habe, das wird mir angerechnet.


    ist das ganze ein würfelspiel, wo man nach lust und laune entscheiden kann.

    okay, danke schon mal für die antwort.
    das gilt dann auch , wenn antragstellung im februar war, aber nach bearbeitung und auswertung, die erste zahlung erst für den 01.04.2010 genehmigt wurde?
    ich habe nämlich keine lust auf einen bußbescheid von denen.


    dann hätte ich mal eine gegenfrage die sich für mich daraus stellt.
    das amt hat nach einsicht meiner kontoauszüge, mir angekreidet dass ich in dem zeitraum vor meiner antragstellung, sachen bei ebay verkauft habe.
    sie haben sich dann einen wert addiert und mir diesen als umsatz angerechnet und somit mir unterstellt ich wäre selbständig und hätte ein gewerbe.
    das ganze war über 2 monate verteilt, als ich kein geld bekommen hab, habe ich mich von einigen gebrauchten dingen von mir getrennt.


    wenn mir doch die steuererklärung nicht angerechnet werden kann, weil ich diese rückzahlung vor dem monat bekommen habe, bevor ich mein erstes ALG 2 erhalte. wie können die dann sich 2 monate herausnehmen, wo ich noch gar keinen antrag gestellt habe, sich einen betrag addieren, sagen das wäre umsatz und ich wäre selbständig, mir dieses addierte geld, auf 2 monate der kommenden ALG 2 beträge zwischenzurechnen, also am ende abzuziehen?


    das dürften die dann somit auch nicht machen? weil es erstens vor antragstellung ALG 2 war, ich weder selbständig noch ein gewerbe habe und es sich um gebrauchte private dinge gehandelt hat.
    somit kann man auch keinen umsatz sich zurecht rechnen, denn ich hab ja für die sachen auch irgendwann mal geld bezahlt und als gebraucht lange nicht das bekommen was sie gekostet haben. wenn man es auf ihre art sehen würde.


    bedeutet das, dass diese vorgehensweise nicht rechtens ist?

    ja wie gesagt, die rückzahlung war schon und ALG 2 hab ich bisher noch keines bekommen.
    also heist das, dass es mir nicht angerechnet wird? also muss ich das auch nicht dem amt mitteilen, dass ich eine steuerrückzahlung erhalten habe oder trotzdem?
    wenn ja reicht das mündlich oder gibt es dafür ein formular?

    und wie verhält sich das wenn das geld schon vor der überhaupt ausstehenden ALG 2 zahlung kam?
    bis jetzt hab ich ja noch kein ALG 2 bekommen, die erste zahlung soll am 01.04 kommen?


    geld war jetzt aber schon im märz drauf?

    ja aber ich dachte ich darf einen gewissen vermögensbedarf habe.


    sagen wir z.b. ich hätte 1000 euro und die steuererklärung gibt mir 200 euro züruck.
    somit wäre ich doch niemals über dem was ich als bedarf haben darf.


    wenn ich sagen wir 5000 euro mein eigen nennen darf, laut der formel.
    hätte jetzt nur die im beispiel genannten 1000 und es kämen die 200 euro zurück, dann bin ich doch nicht ansatz weise bei dem was ich eig haben darf.


    also verstehe ich nicht warum mir das dann angerechnet wird?

    ja ist es jetzt nicht der fall oder wird es gegengerechnet.
    ich dachte wenn es meinen bedarf nicht überschreitet dann muss ich auch nichts davon abgeben oder gegen rechnen lassen.
    das widerspricht sich doch in jdm satz wieder.


    nehmen wir an, es wird mit meinem hartz 4 gegen gerechnet, wie läuft das dann ab? oder auf wieviel monate wird das gegengerechnet?




    und eine steuerrückzahlung ist kein gewinn, denn ich habe diese ja davor übers jahr bezahlt.
    und nein ich spiele nicht, wie denn auch? glaub kaum dass die im casino hosenknöpfe als zahlungsmittel annehmen, somit hat sich deine leichte unterstellung erübrigt.

    und was ist wenn der vermögensfreibetrag nicht überschritten wird?


    ich hab ja nach meinem alter entsprechend 150 Euro x mein alter plus eine rückläge.


    wo ich natürlich nicht im geringsten hinkäme. also heist es falls ich es richtig verstanden habe, wenn die rückzahlung meiner steuererklärung plus mein vermögen welches sich auf meinem konto befindet, meinen bedarf nicht überschreitet, dass man mir das nicht wegnehmen kann oder mit meinem zu erhaltenen ALG 2 betrag verrechnet werden darf?


    und zu deinem finalen satz, ist zu sagen, wenn ich ins casino gehe aber gewinne statt verliere, dann ist das geld wohl noch da und sogar noch mehr und wenn ich ins bordell gehe um mich zu vergnügen, sich aber am ende heraus stellt, der service war alles andere als zufriedenstellend, dann gibt es das davor investierte geld wieder zurück. somit kann ich deine aussage nur zu 50% gelten lassen;-)

    Hallo,


    ich war leider verpflichtet, dieses jahr eine steuererklärung zu machen.
    wie schon in einem anderen thread beschrieben, habe ich 4 monate kein geld bekommen, das heist, meine eltern haben mich hier und da das geld vorgestreckt.


    jetzt ist wie gesagt, die steuererklärung zurück gekommen, und ich bekommen etwas ausbezahlt anstatt was nachzuzahlen. dieses geld wird natürlich gleich dafür verwendet, es meinen eltern zurück zu zahlen.


    wie verläuft sich das jetzt mit meinem noch nicht erhaltenen hartz 4?
    wird diese einmalige zahlung als...einmaliges vermögen angerechnet oder gleich als einkommen?


    wenn ich das geld aber an meine eltern zurück zahle, wird es wenn es in dem fall als einkommen angerechnet wird, mir gleich mit meinem hartz 4 verechnet? auch wenn das geld gar nicht mehr da ist, weil ich es an meine eltern zurück gezahlt habe?


    bedanke mich im vorraus für die antworten!

    Was muss denn als nachweiß erbracht werden um diese kosten zurück zu bekommen?
    muss man das anschreiben sowie das schreiben bei einer Absage mitabgeben? oder auch die belege von/bei der post?


    ich hab nämlich heute einen 3 seitigen antrag bekomme, wo ich hinten und vorne nicht durchblicke.
    da für mich nicht ersichtlich ist, was man bei denen unter Nachweiße versteht und welche am ende auch dafür geltend gemacht werden.

    So ich habe jetzt heute meinen bewilligungsbescheid bekommen.Natürlich,war schon abzusehen, dass es nicht so ohne weiteres einfach vonstatten geht.
    Es wurden in dem 15 seitigen bescheid etliche dinge aufgelistet die jetzt wieder unklar sind wo man mich davor 2 mal hinbestellt hat um genau diese dinge vorzulegen,nachzuweisen oder mündlich aufzuklären.


    Abgesehen von unklarheiten wie nebenkosten,lebensversicherung....wurde mir eine sanktion verhängt wegen einer sperrzeit im damaligen ALG 1?
    Für die damalige Sperrzeit im ALG 1 wurde ich aber schon zur rechenschaft gezogen, sprich...sperrzeit und rückzahlung.
    warum wird mir denn jetzt daraus wieder ein strich durch die rechnung gemacht? ich gehe doch auch nicht wieder ins gefängnis zurück für etwas was ich schon abgesessen habe.
    vorallem geht man auch nicht darauf ein oder erklärt das, es heist:


    aufgrund einer sperrzeit im ALG 1, die wie gesagt ja schon oder für die ich schon buse hab leisten müssen, erhalte ich eine sanktion in höhe von 10 %. das heist märz und april. das wären eine absenkung von 35,90 pro monat.


    der aber geltende minderungsbetrag welcher mir tatsächlich abgezogen wird sind 195,90 Euro pro monat.


    So stellt sich für mich nicht nur die frage, warum werde ich für was gesperrt, wo ich schon dafür gesperrt worden bin und auch eine rückzahlung leisten musste und warum werden aus den 35,90 im monat am ende 195,90 im monat?


    desweiteren übernimmt man die müllgebühren nicht, weil es heist es lag im januar keine hilfebedürftigkeit vor. klar antrag und abrutsch in ALG 2 war auch erst am 25. Februar.
    warum füll ich das dann aus und gebe die dazu gehörigen unterlagen ab, wenn man doch im voraus weis, dass ich am anfang vom jahr noch im ALG 1 war?


    desweiteren und was eigentlich für mich das unbegreiflichste ist, hat man mir nach prüfung meiner kontoauszüge der letzten 3 monate vor abgabe des antrages, oder man kreidet mir an ich hätte regelmäßig gegenstände im internet verkauft.


    dauras dreht man mir jetzt ich wäre selbstständig und hätte eine gewerbe und somit zusätzliche einkünfte.
    erstens was vor antrag stellung des ALG 2 war dürfte denen doch auf gut deutsch egal sein, solange ich mein vermögen welches ich haben darf, nicht überschreite, wobei das wort vermögen unpassend ist. fakt ist einfach, ich habe mit sperrzeit und bearbeitung meines ALG 2 antrages seit 4 monaten 0 Cent gesehen und bekommen. das zum einen.
    desweiteren waren die verkäufe, private verkäufe wo es sich um gebrauchte sachen von mir handelte die ich verkauft habe in der zeit wo ich gesperrt wurde um geld zum leben zu haben. das hat alles andere als was mit einem gewerbe zu tun oder selbständiger tätigkeit, denn wie man mir ja hochgerechnet hat,waren das in den monaten jeweils immer 100 euro die ich laut ihnen verdient oder als zusätzliches einkommen hatte.
    alles das hatte ich aber schon vorort geklärt auf die frage was das für eingänge auf meinem konto wären.
    habe ich freundlich darauf hingewiesen. dass ich seit einiger zeit, um genau zu sagen sehr langer zeit keinen Cent mehr bekommen habe und ich mich somit von meinem privat eigentum getrennt habe um geld für essen zu haben.


    daraus wird mir jetzt wiederum ein strick um den hals gelegt und man schickte mir gleich die anlage EKS mit schon vorausgefüllt mir nummer der bedarfsgemeinschaft...etc...


    es giebt aber kein gewerbe und schon gar nicht bin ich selbständig. ich hab seit 4 monaten kein geld mehr gesehen.


    wie kann ich jetzt dagegene angehen,dass man mir unterstellt ich wäre selbständig, da man ja auf das was ich vorort erklärt habe, keinen glauben schenken mag. zumal es sich auch nur um die zeit handelte im ALG 1 um mich über wasser zu handeln und es gebrauchte dinge aus meinem privaten eigentum handelte.


    ich kann ja somit die anlage nicht ausfüllen EKS weil es ja keine daten gibt, woher denn auch? ich bin ja weder selbständig, noch nie gewesehen, das können die ja auch gerne beim Rathaus nachfragen, denn dann müsste ich ja ein Gewerbeschein beantragt haben, wenn das so wäre das ich ein gewerbe hätte, oder beim Finanzamt oder sonst wo...
    aber es gibt ja nichts, weil es ja nichts gibt!


    das macht mich gerade und dafür entschuldige ich mich wütend.
    weil ich damals schon mich darüber unterhalten habe und man mir geraten hat, ich soll einfach ehrlich sein und denen mitteilen, das es private verkäufe waren, dass ich mich von meinem hab und gut getrennt habe um geld zum leben zu haben, essen.
    dann macht man das und am ende wird einem unterstellt man habe ein gewerbe, weil man 100 euro im monat damals als sogenannte einkünfte gehabt hat.


    ich mein ich kann auch die aktuellen kontoauszüge nachreichen, denn da ist überhautp nichts mehr, denn verkauft was zu verkaufen war, hatte ich damals schon. und seitdem auch nichts mehr.


    Was würdet ihr mir raten, wie ich wegen einerseits der Anlage EKS und andereseits dieser unbegründeten Sanktion vorzugehen hab?


    desweiteren, hab ich eine chance die müllgebühren zu bekommen? und überhaupt die kompletten nebenkosten?
    ich bekomm nämlich nur einen teil gerade der nebenkosten? anscheinend aus unklarheiten einiger dinge?
    bekomm ich diese dann nachbezahlt, wenn ich zum 3ten mal dann alles nachgereicht habe?


    Ich hoffe das jmd einige informationen,ratschläge, informationen hat, damit ich so gewisse dinge hier verstehen kann.


    bedanke mich schonmal im voraus dafür!

    So ich habe jetzt heute meinen bewilligungsbescheid bekommen.Natürlich,war schon abzusehen, dass es nicht so ohne weiteres einfach vonstatten geht.
    Es wurden in dem 15 seitigen bescheid etliche dinge aufgelistet die jetzt wieder unklar sind wo man mich davor 2 mal hinbestellt hat um genau diese dinge vorzulegen,nachzuweisen oder mündlich aufzuklären.


    Abgesehen von unklarheiten wie nebenkosten,lebensversicherung....wurde mir eine sanktion verhängt wegen einer sperrzeit im damaligen ALG 1?
    Für die damalige Sperrzeit im ALG 1 wurde ich aber schon zur rechenschaft gezogen, sprich...sperrzeit und rückzahlung.
    warum wird mir denn jetzt daraus wieder ein strich durch die rechnung gemacht? ich gehe doch auch nicht wieder ins gefängnis zurück für etwas was ich schon abgesessen habe.
    vorallem geht man auch nicht darauf ein oder erklärt das, es heist:


    aufgrund einer sperrzeit im ALG 1, die wie gesagt ja schon oder für die ich schon buse hab leisten müssen, erhalte ich eine sanktion in höhe von 10 %. das heist märz und april. das wären eine absenkung von 35,90 pro monat.


    der aber geltende minderungsbetrag welcher mir tatsächlich abgezogen wird sind 195,90 Euro pro monat.


    So stellt sich für mich nicht nur die frage, warum werde ich für was gesperrt, wo ich schon dafür gesperrt worden bin und auch eine rückzahlung leisten musste und warum werden aus den 35,90 im monat am ende 195,90 im monat?


    desweiteren übernimmt man die müllgebühren nicht, weil es heist es lag im januar keine hilfebedürftigkeit vor. klar antrag und abrutsch in ALG 2 war auch erst am 25. Februar.
    warum füll ich das dann aus und gebe die dazu gehörigen unterlagen ab, wenn man doch im voraus weis, dass ich am anfang vom jahr noch im ALG 1 war?


    desweiteren und was eigentlich für mich das unbegreiflichste ist, hat man mir nach prüfung meiner kontoauszüge der letzten 3 monate vor abgabe des antrages, oder man kreidet mir an ich hätte regelmäßig gegenstände im internet verkauft.


    dauras dreht man mir jetzt ich wäre selbstständig und hätte eine gewerbe und somit zusätzliche einkünfte.
    erstens was vor antrag stellung des ALG 2 war dürfte denen doch auf gut deutsch egal sein, solange ich mein vermögen welches ich haben darf, nicht überschreite, wobei das wort vermögen unpassend ist. fakt ist einfach, ich habe mit sperrzeit und bearbeitung meines ALG 2 antrages seit 4 monaten 0 Cent gesehen und bekommen. das zum einen.
    desweiteren waren die verkäufe, private verkäufe wo es sich um gebrauchte sachen von mir handelte die ich verkauft habe in der zeit wo ich gesperrt wurde um geld zum leben zu haben. das hat alles andere als was mit einem gewerbe zu tun oder selbständiger tätigkeit, denn wie man mir ja hochgerechnet hat,waren das in den monaten jeweils immer 100 euro die ich laut ihnen verdient oder als zusätzliches einkommen hatte.
    alles das hatte ich aber schon vorort geklärt auf die frage was das für eingänge auf meinem konto wären.
    habe ich freundlich darauf hingewiesen. dass ich seit einiger zeit, um genau zu sagen sehr langer zeit keinen Cent mehr bekommen habe und ich mich somit von meinem privat eigentum getrennt habe um geld für essen zu haben.


    daraus wird mir jetzt wiederum ein strick um den hals gelegt und man schickte mir gleich die anlage EKS mit schon vorausgefüllt mir nummer der bedarfsgemeinschaft...etc...


    es giebt aber kein gewerbe und schon gar nicht bin ich selbständig. ich hab seit 4 monaten kein geld mehr gesehen.


    wie kann ich jetzt dagegene angehen,dass man mir unterstellt ich wäre selbständig, da man ja auf das was ich vorort erklärt habe, keinen glauben schenken mag. zumal es sich auch nur um die zeit handelte im ALG 1 um mich über wasser zu handeln und es gebrauchte dinge aus meinem privaten eigentum handelte.


    ich kann ja somit die anlage nicht ausfüllen EKS weil es ja keine daten gibt, woher denn auch? ich bin ja weder selbständig, noch nie gewesehen, das können die ja auch gerne beim Rathaus nachfragen, denn dann müsste ich ja ein Gewerbeschein beantragt haben, wenn das so wäre das ich ein gewerbe hätte, oder beim Finanzamt oder sonst wo...
    aber es gibt ja nichts, weil es ja nichts gibt!


    das macht mich gerade und dafür entschuldige ich mich wütend.
    weil ich damals schon mich darüber unterhalten habe und man mir geraten hat, ich soll einfach ehrlich sein und denen mitteilen, das es private verkäufe waren, dass ich mich von meinem hab und gut getrennt habe um geld zum leben zu haben, essen.
    dann macht man das und am ende wird einem unterstellt man habe ein gewerbe, weil man 100 euro im monat damals als sogenannte einkünfte gehabt hat.


    ich mein ich kann auch die aktuellen kontoauszüge nachreichen, denn da ist überhautp nichts mehr, denn verkauft was zu verkaufen war, hatte ich damals schon. und seitdem auch nichts mehr.


    Was würdet ihr mir raten, wie ich wegen einerseits der Anlage EKS und andereseits dieser unbegründeten Sanktion vorzugehen hab?


    desweiteren, hab ich eine chance die müllgebühren zu bekommen? und überhaupt die kompletten nebenkosten?
    ich bekomm nämlich nur einen teil gerade der nebenkosten? anscheinend aus unklarheiten einiger dinge?
    bekomm ich diese dann nachbezahlt, wenn ich zum 3ten mal dann alles nachgereicht habe?


    Ich hoffe das jmd einige informationen,ratschläge, informationen hat, damit ich so gewisse dinge hier verstehen kann.


    bedanke mich schonmal im voraus dafür!

    Ehrlich gesagt, bin ich überhaupt in keinem besitz von irgendeinem bescheid.
    das einzigste was ich habe, ist ein papier welches mit dem datum für die antrag abgabe,handschriftlich versehen wurde und das damals erhaltene gelbe merkblatt oder hinweisblatt für die antragstellung.
    sonst habe ich bisher rein garnichts bekommen. daher auch keine telefonnummer,ansprechpartner oder ähnliches.

    Nochmal zu meinem Antrag vom 26.02.2010.
    ich hatte ja meinen termin zur abgabe meiner unterlagen am 26.02.2010. durch meine sperrzeit im februar, meinte die dame sie stelle den antrag rückwirkend auf den 01.02.2010.
    jetzt haben wir aber mitlerweile den 15.03.2010 und ich hab weder Geld bekommen noch irgendwelche unterlagen oder jegliche antwort was mit meinem antrag passiert ist.
    Soll ich die Woche noch warten, weil es hieß ja schon im thread hier, es kann ein paar wochen dauern, bis der antrag bearbeitet und durch ist. zumal es ja monatsende war und wochenende.
    aber so langsam geht der monat märz zu ende und ich habe immer noch kein geld.


    Sollte ich bis mitte der woche noch warten? oder wenn nicht? an wenn muss oder soll ich mich da über eine auskunft melden? bei der anmeldung wo ich auch die anträge zwecks bewerbungskosten und fahrtkosten bekomme, oder bei der dame die den antrag entgegen genommen hat und erst bearbeitet?


    denn komisch ist, dass ich die fahrtkosten von der gleichen Stelle/Amt bekommen habe, wo ich vorher mein ALG 1 bekommen habe.
    dachte ARGE und AA sind zwei paar schuhe? sonst setzt ich mich mit denen in verbindung?



    danke schon mal im voraus für die antworten.

    So erstmal danke, das sich jeder die Mühe macht einen eigenen thread zu eröffnen und nicht meinen zu spamt damit ich und die helfenden, mir bei meinen problemen weiter helfen können.


    Nochmal zu meinem Antrag vom 26.02.2010.
    ich hatte ja meinen termin zur abgabe meiner unterlagen am 26.02.2010. durch meine sperrzeit im februar, meinte die dame sie stelle den antrag rückwirkend auf den 01.02.2010.
    jetzt haben wir aber mitlerweile den 15.03.2010 und ich hab weder Geld bekommen noch irgendwelche unterlagen oder jegliche antwort was mit meinem antrag passiert ist.
    Soll ich die Woche noch warten, weil es hieß ja schon im thread hier, es kann ein paar wochen dauern, bis der antrag bearbeitet und durch ist. zumal es ja monatsende war und wochenende.
    aber so langsam geht der monat märz zu ende und ich habe immer noch kein geld.


    Sollte ich bis mitte der woche noch warten? oder wenn nicht? an wenn muss oder soll ich mich da über eine auskunft melden? bei der anmeldung wo ich auch die anträge zwecks bewerbungskosten und fahrtkosten bekomme, oder bei der dame die den antrag entgegen genommen hat und erst bearbeitet?


    denn komisch ist, dass ich die fahrtkosten von der gleichen Stelle/Amt bekommen habe, wo ich vorher mein ALG 1 bekommen habe.
    dachte ARGE und AA sind zwei paar schuhe? sonst setzt ich mich mit denen in verbindung?



    danke schon mal im voraus für die antworten und für die rücksicht, diesen thread nicht für eigene fragen zu nutzen.

    Okay,danke für die antworten, dann kann ich wenigstens schon mal abhacken und muss mir deswegen keinen kopf mehr machen.

    wie meinst du das gegen quittung? hätte ich mir eine bescheinigung geben lassen sollen/müssen das ich den antrag abgegeben habe? hab ich natürlich nicht!
    hab ja meinen antrag am freitag den 26.02 vollständig abgegeben, das war ein freitag, jetzt haben wir dienstag und ich habe noch kein geld bekommen...kann das daran liegen, das die abgabe aufs wochenende gefallen ist, oder wie lange dauert so eine bearbeitung/genehmigung?
    dachte eigentlich das ich an dem tag wo ich den abgebe, automatisch auch die leistungen beziehe...also zum ersten des monats...was ja gestern gewesen wäre!
    Also bin ich jetzt wieder krankenversichert? sie meinte auch was von wegen das man sowieso 1 monat rückwirkend versichert wäre? ich hab ihr das erklärt mit meiner sperrzeit und das somit auch meine krankenversicherung dahin wäre...und sie meinte nur das kenne sie so gar nicht, aber wäre nicht so schlimm. da ich ab dem zeitraum wo ich mich gemeldet habe, 1 monat rückwirkend krankengemeldet bin.
    natürlich hab ich mir keine sachen schriftlich mitgeben lassen, wo das alles bestätigt. manchmal ist man echt dumm, wenn vor lauter papierkram und fragenkatalog einfach nur noch der kopf brennt...
    aber sie meinte ja das ich alles zugeschickt bekäme.
    wichtig halt nur ist mir das ich krankenversichert bin, muss nur was passieren wenn ich mit dem auto unterwegs bin und dann kann ich sagen, du sorry, lasst mich im auto stecken...hab leider nicht so ein hohes erspartes das ich die ganzen kosten selber tragen kann.
    Nochmal zurück zu den leistungen,meint ihr, dass ich die woche noch mit dem geld rechnen kann?

    *Zahlen vom Gutachterausschusses deines Kreises * versteh ich nicht ganz und desweiteren hab ich schon im internet gesucht nach einer seite welche ich nutzen kann um einen vergleich mit meiner wohnung aufzustellen, doch alle sind kostenpflichtig.
    falls jmd eine seite weiß,wäre ich dankbar.


    desweiteren, hat mich ein magen-darm infekt heimgesucht, bin aber nicht krankenversichert durch eine sperrzeit bei ALG 1 und ALG 2 antragstellung ist am donnerstag. ich bräuchte aber was zum einnehmen.was für möglichkeiten hab ich? gibt es irgendwelche gutscheine? oder bin ich ab donnerstag wieder krankenversichert,sobald der antrage gestellt ist?