So ich habe jetzt heute meinen bewilligungsbescheid bekommen.Natürlich,war schon abzusehen, dass es nicht so ohne weiteres einfach vonstatten geht.
Es wurden in dem 15 seitigen bescheid etliche dinge aufgelistet die jetzt wieder unklar sind wo man mich davor 2 mal hinbestellt hat um genau diese dinge vorzulegen,nachzuweisen oder mündlich aufzuklären.
Abgesehen von unklarheiten wie nebenkosten,lebensversicherung....wurde mir eine sanktion verhängt wegen einer sperrzeit im damaligen ALG 1?
Für die damalige Sperrzeit im ALG 1 wurde ich aber schon zur rechenschaft gezogen, sprich...sperrzeit und rückzahlung.
warum wird mir denn jetzt daraus wieder ein strich durch die rechnung gemacht? ich gehe doch auch nicht wieder ins gefängnis zurück für etwas was ich schon abgesessen habe.
vorallem geht man auch nicht darauf ein oder erklärt das, es heist:
aufgrund einer sperrzeit im ALG 1, die wie gesagt ja schon oder für die ich schon buse hab leisten müssen, erhalte ich eine sanktion in höhe von 10 %. das heist märz und april. das wären eine absenkung von 35,90 pro monat.
der aber geltende minderungsbetrag welcher mir tatsächlich abgezogen wird sind 195,90 Euro pro monat.
So stellt sich für mich nicht nur die frage, warum werde ich für was gesperrt, wo ich schon dafür gesperrt worden bin und auch eine rückzahlung leisten musste und warum werden aus den 35,90 im monat am ende 195,90 im monat?
desweiteren übernimmt man die müllgebühren nicht, weil es heist es lag im januar keine hilfebedürftigkeit vor. klar antrag und abrutsch in ALG 2 war auch erst am 25. Februar.
warum füll ich das dann aus und gebe die dazu gehörigen unterlagen ab, wenn man doch im voraus weis, dass ich am anfang vom jahr noch im ALG 1 war?
desweiteren und was eigentlich für mich das unbegreiflichste ist, hat man mir nach prüfung meiner kontoauszüge der letzten 3 monate vor abgabe des antrages, oder man kreidet mir an ich hätte regelmäßig gegenstände im internet verkauft.
dauras dreht man mir jetzt ich wäre selbstständig und hätte eine gewerbe und somit zusätzliche einkünfte.
erstens was vor antrag stellung des ALG 2 war dürfte denen doch auf gut deutsch egal sein, solange ich mein vermögen welches ich haben darf, nicht überschreite, wobei das wort vermögen unpassend ist. fakt ist einfach, ich habe mit sperrzeit und bearbeitung meines ALG 2 antrages seit 4 monaten 0 Cent gesehen und bekommen. das zum einen.
desweiteren waren die verkäufe, private verkäufe wo es sich um gebrauchte sachen von mir handelte die ich verkauft habe in der zeit wo ich gesperrt wurde um geld zum leben zu haben. das hat alles andere als was mit einem gewerbe zu tun oder selbständiger tätigkeit, denn wie man mir ja hochgerechnet hat,waren das in den monaten jeweils immer 100 euro die ich laut ihnen verdient oder als zusätzliches einkommen hatte.
alles das hatte ich aber schon vorort geklärt auf die frage was das für eingänge auf meinem konto wären.
habe ich freundlich darauf hingewiesen. dass ich seit einiger zeit, um genau zu sagen sehr langer zeit keinen Cent mehr bekommen habe und ich mich somit von meinem privat eigentum getrennt habe um geld für essen zu haben.
daraus wird mir jetzt wiederum ein strick um den hals gelegt und man schickte mir gleich die anlage EKS mit schon vorausgefüllt mir nummer der bedarfsgemeinschaft...etc...
es giebt aber kein gewerbe und schon gar nicht bin ich selbständig. ich hab seit 4 monaten kein geld mehr gesehen.
wie kann ich jetzt dagegene angehen,dass man mir unterstellt ich wäre selbständig, da man ja auf das was ich vorort erklärt habe, keinen glauben schenken mag. zumal es sich auch nur um die zeit handelte im ALG 1 um mich über wasser zu handeln und es gebrauchte dinge aus meinem privaten eigentum handelte.
ich kann ja somit die anlage nicht ausfüllen EKS weil es ja keine daten gibt, woher denn auch? ich bin ja weder selbständig, noch nie gewesehen, das können die ja auch gerne beim Rathaus nachfragen, denn dann müsste ich ja ein Gewerbeschein beantragt haben, wenn das so wäre das ich ein gewerbe hätte, oder beim Finanzamt oder sonst wo...
aber es gibt ja nichts, weil es ja nichts gibt!
das macht mich gerade und dafür entschuldige ich mich wütend.
weil ich damals schon mich darüber unterhalten habe und man mir geraten hat, ich soll einfach ehrlich sein und denen mitteilen, das es private verkäufe waren, dass ich mich von meinem hab und gut getrennt habe um geld zum leben zu haben, essen.
dann macht man das und am ende wird einem unterstellt man habe ein gewerbe, weil man 100 euro im monat damals als sogenannte einkünfte gehabt hat.
ich mein ich kann auch die aktuellen kontoauszüge nachreichen, denn da ist überhautp nichts mehr, denn verkauft was zu verkaufen war, hatte ich damals schon. und seitdem auch nichts mehr.
Was würdet ihr mir raten, wie ich wegen einerseits der Anlage EKS und andereseits dieser unbegründeten Sanktion vorzugehen hab?
desweiteren, hab ich eine chance die müllgebühren zu bekommen? und überhaupt die kompletten nebenkosten?
ich bekomm nämlich nur einen teil gerade der nebenkosten? anscheinend aus unklarheiten einiger dinge?
bekomm ich diese dann nachbezahlt, wenn ich zum 3ten mal dann alles nachgereicht habe?
Ich hoffe das jmd einige informationen,ratschläge, informationen hat, damit ich so gewisse dinge hier verstehen kann.
bedanke mich schonmal im voraus dafür!