Hallo,
ich bekomme HartzIV, stehe vor einem Umzug, habe immer Wohnungen in sehr ruhige Wohnlage gehabt. Muss allerdings jetzt in eine kleinere wohnung umziehen. Ich bin sehr lärmempfindlich und nervenkrank. Die ganz billigen Wohnungen kommen deshalb für mich nicht in Frage . In ruhigen Wohnlagen liegen die Wohnungen über den HartIV Satz.. Muß ein ärztliches Attest angerechnet werden?
Oder muß ich die Mehrmiete trotz erwieser Krankheit aus eigener Tasche bezahlen?
Ansonsten kann man als HartzIV Empfänger auch Mietzuschuss beantragen?
MfG Conny51