Beiträge von Marga

    Danke für Deine schnelle Antwort, lirafe.


    Ich habe mir die Wohnung damals zur Altersvorsorge gekauft, damals habe ich nicht damit gerechnet,
    je arbeitslos zu werden oder irgendwann einmal Hartz IV beantragen zu müssen.
    Ich will kein "Vermögen schaffen", sondern nur die Raten zahlen können.


    Die Höhe der Instandhaltungskosten wurde/wird von der Mehrheit der Wohnungseigentümer
    in einem Mehrfamilienhaus festgesetzt und beschlossen, man kann sich dem als Einzelner nicht entziehen...

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe gleich zwei Fragen.


    Ich habe eine Eigentumswohnung, für die ich Zins- und Tilgungsleistungen zahle.
    Ist es richtig, dass ich, als zukünftiger Hartz IV- Empfänger, als Wohnkostenzuschuss
    nur die Nebenkosten und die Zinsen erhalte, aber die Tilgung herausgerechnet wird?
    Bei einer Mietwohnung würde ich einen Wohnkostenzuschuss für Miete und NK
    erhalten; von der Miete wird der Vermieter doch aber auch seine Tilgungsleistungen
    für die Wohnung bezahlen? Das erscheint mir etwas ungerecht.


    Was zählt denn zu den Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung?
    Sind das sämtliche Kosten, die ich an die Wohnungsverwaltungsgesellschaft zahle?
    Betriebs- und Instandhaltungskosten und mtl. Rücklage für spätere Reparaturen/Sanierungen?


    Wäre schön, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte...