Folgendes hat sie mir berichtet: Sie selbst hat die Gerichtssache gar nicht angefangen, sondern der Gegner. Sie musste bei Gericht unter Androhung von Bußgeld antreten, und am Anfang hat sie es ohne Anwalt gemacht, aber später war es ohne Anwalt nicht mehr machbar. Die Frage ist nun, da sie selbst die Sache gar nicht angefangen hat, sondern der Gegner. Muss sie in dem Fall dennoch zahlen, wenn sie verloren hat, bzw. geht es in so einem Fall auch nicht auf PKH?
Im Urteil stand noch drin, dass sie PKH kriege, obwohl sie verloren hatte, aber ein paar Monate später kam dann die dicke Rechnung mit monatlicher Ratenzahlung von 100 Euro, und es stand in der Rechnung drin, sie würde nur anteilig PKH kriegen. Dann hat sie Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, sie hätte kein Einkommen und hätte PKH bekommen (denn im Urteil selbst stand nicht, dass sie nur anteilig PKH bekäme). Dann kam ein Schreiben des Richters, dass der Ehemann dafür aufkommen könne, weil er ihr gegenüber unterhaltspflichtig sei.
Beiträge von Mandarina
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Danke. Was ist aber, wenn die Frau nichts zahlen kann, wenn sie nichts hat? Was passiert dann? Schicken sie den Gerichtsvollzieher, u.ä.? Oder muss ihr Ehemann das zahlen und kommt zu diesem, wenn sie nicht zahlt, weil sie nichts hat, der Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung bei ihrem Mann usw.?
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Nachdem ich mit meiner Bekannten telefoniert habe, hat sie mir folgnedes berichtet: Zu Anfang hatte sie PKH beantragt und erst bewilligt bekommen. Als sie dann aber den Prozeß verlor, hat man ihr mehrere Tausend Euro Gerichtskosten aufgebrummt trotz PKH, die sie zahlen soll, und sie weiß nicht wie. Man hat ihr gesagt, wenn sie nicht zahlen könne, müsse ihr neuer , jetziger Ehemann zahlen, weil der für sie hafte, obwohl dieser überhaupt nichts mit der Gerichtssache zu tun hat.
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Danke. Einen Anwalt hat sie bereits, aber mit dem ist sie recht unglücklich. Wechseln kann sie nicht, da sie kein Geld hat einen anderen Anwalt zu zahlen. Ich glaube nicht, dass sie PKH kriegen wird, denn da zählt bestimmt das Einkommen es Ehepartners mit.
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Hallo, ich habe meine Bekannte erreicht. Folgendes: Ja, es war ein Beschluss des Richters. Sie hat dagegen schon Beschwerde eingelegt, die läuft. In der letzten Verhandlung war die Rede von Taschengeld, das ihr von ihrem neuen Ehemann zustehe, und das hat der Richter wohl miteingerechnet und ist so zum Schluss gekommen, dass sie jeden Monat 400 Euro zahlen muss. (Da hat sie noch keine Rente erhalten). Der neue Ehemann gibt ihr aber tatsächlich überhaupt kein Taschengeld. Das hat sie dem Richter gesagt, wurde aber ignoriert. Das heiist sie müsste sich mit ihrem neuen Ehemann anlegen, weil er ihr kein Taschengeld gibt
Sie kriegt vom neuen Ehemann das Essen bezahlt, er übernimmt alle Haushaltskosten und die Miete plus Nebenkosten. Alles übrige, was die Frau an Persönlichem braucht, wie Kleidung, Arztkosten, Krankengymnastikbeiträge, Zuzahlungen für Medikamente, zahlt er nicht. Sie hat ein Erkrankung, die zusätich hohe Kosten verursacht, die Krankenkasse nicht übernimmt. Und Schulden hat sie auch noch einige Tausend Euro abzuzahlen , aber privat bei der Mutter. Sie hat noch drei andere Kinder aus anderer Partnerschaft, zwei leben bei ihr, und das dritte lebt bei einem anderen Ex. Für das eine Kind, das bei ihr lebt, kriegt sie Unterhalt, und für das andere Kind hat sie noch nie Unterhalt bekommen, daher hat sie immer von ihrer Mutter Geld ausgeliehen, um das Kind zu unterhalten. Sie wollte nämlich nicht, das ihr jetztiger Mann für alles aufkommen muss. Da das Geld aber von ihrer Mutter nicht ausreicht, was sie sich ausgeliehen hat die letzten Jahre, hat ihr jetziger Mann trotzdem was beigesteuert bisher für beide Kinder, die bei ihnen leben.
Ab Februar soll sie Rente kriegen, das ist aber alles noch beim Anwalt, es ist noch nicht durch mit den Rentenzahlungen. (Das habe ich zuerst falslch verstanden, dachte sie kriegt jetzt schon die Rente). Und wenn, dann kriegt sie die Rente erstmal nur für 1 Jahr, ein paar wenige hundert Euro, es steht noch nicht einmal fest, wieviel genau. -
Ich habe weitere Infos: Síe und ihr jetziger Ehemann machen überwiegend getrennte Kassen. Er ist nicht bereit, für ihre Kinder aus voriger Beziehung, die bei ihrem Ex leben, Unterhalt zu zahlen. Er muss aber laut Richter. Sie hat ja zuwenig Geld und kann das nicht zahlen. Ist es möglich, dass dann der Gerichtsvollzieher bei ihm pfänden kann, Lohn usw.? Das andere frage ich sie morgen, heute ist zu spät zum telefonieren.
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Hab gerade mit ihr telefoniert. Der Richter, der das entschieden hat mit den 400 Euro, wusste, dass die Mutter nichts verdient und dass sie schwerbehindert ist. Zu der Zeit, als der Richter das entschieden hat, hat sie noch nicht einmal Frührente erhalten, denn der Antrag mit der Frührente ist jetzt erst durch für 1 Jahr. Außerdem hat die Mutter angegeben, sie hätte einen Sohn aus anderer Beziehung , der ADHS hat, der bei ihr lebt, und aus diesem Grund schon könne sie nicht arbeiten gehen.
Der Richter hat gemeint, der neue Ehepartner soll die 400 Euro jeden Monat zahlen, er sei unterhaltspflichtig, da die Mutter das nicht selber zahlen kann. Und darum geht es. Die Hauptfrage ist also, muss der neue Ehemann tatsächlich dafür aufkommen, wenn die Mutter das Geld nicht selber hat, die 400 Euro jeden Monat aufzubringen? -
Der Vater fordert das bei Gericht, er hat das dort eingeklagt, und der Richter hat entschieden, dass sie monatlich für die Kinder, die beim Vater leben, 400 Euro zahlen muss, und rückwirkend für 1 Jahr auch noch, und für sämtliche Prozesskosten soll sie auch aufkommen. Argumentation: weil die Mutter unterhaltspflichtig sei.
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Hallo, wer weiss über folgendes Bescheid:
Ich frage für eine Bekannte, die kein Internet hat und mich gebeten hat, für sie die Frage einzustellen:Sie hat sich von ihrem früheren Partner getrennt, mit dem sie nicht verheiratet war, aber mit dem sie zwei Kinder hat. Die Kinder wurden nach der Trennung dem Vater zugesprochen, der das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat und bei dem sie leben. Die Mutter der Kinder heiratete dann einen anderen Mann. Die Mutter selbst ist Frührentnerin und schwerbehindert. Sie kriegt nur eine minimale Rente. Die Mutter soll Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Ihre Rente reicht bei weitem nicht dafür aus, und sonst ist sie auch mittellos.
Müsste daher ihr jetziger Ehemann für den Unterhalt der Kinder aufkommen, die sie zusammen mit ihrem früheren Partner hat?Danke im Voraus