Anmerkung,
Kindergeld war Essensgeld
Beiträge von panorama
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Hallo !
Zunächst folgende Fakten !
Alter -> 22
Eigene Wohnung 35m² 307€ Mietzins und Nebenkosten -> November 06 (mit Eltern reingeteilt, hat immer gepasst, teilweisse Unterhalt, Wohnung Eltern zu klein, alle berufstätig guter Verdienst)
Weniger als 350 € im dritten LehrjahrAusbildung -> August 06
Ausbildung Ende -> Juni 09
(gefördert über die Arbeitsagentur, anerkannter Beruf ! )
Minimales Ausbildungsgehalt, daher sehr kleiner Anspruch auf ALG II
Weniger als 350 € im dritten LehrjahrZivildienst -> Juli 09
Zivildienst Ende -> April 2010
Bereits Arbeitsuchend gemeldet, Bewerbungen finden statt !Meine Fragen:
Wie sieht das aus mit der Bezahlung meiner Wohnung gesetz dem Fall ich würde keine Arbeit finden?
Ich kann nicht bei meiner Mutter wohnen, da die Wohnung unzumutbar klein ist und eine maximale Schlafmöglichkeit nur auf dem Sofa stattfinden könnte, ohne Privatsphäre !
Wird das Gehalt meiner Mutter,Vater, Stiefmutter, Stiefvater berechnet ?
Muss man an das Gehalt meiner Eltern dran ?Mfg
Timo