Hallo !
Erstmal Danke an alle für die Antworten
Mein Problem liegt daran das ich einige Unterlagen nicht so schnell herbeizaubern kann und wenn ich eine Beratung haben möchte dann als erstes über Telefon, was mir auch nicht viel weiterhilft.
MfG
Beiträge von Geraton
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Hallo !
Weiß jemand Bescheid ob es eine gesetzliche Frist gibt wo sich auch das Jobcenter daran halten muß wenn es um Termine geht, z.B. Ich habe heute eine Auforderung erhalten bestimmte Bogen auszufüllen,das Schreiben
war datiert vom 02.09.2011 heute am 07.09.2011 erhielt ich das Schreiben, bis zum 19.09.2011 läuft die Antwortfrist. Wir kommt vor das Jobcenter teilt seine Fristen je nach laune selbst ein. Wenn jemand Erfahrung hat wäre ich dankbar für einen hinweiß.
p.s. Poststempel ist 06.09.2011Grüße
Gerald -
Hallo kuddeldaddeldu
Erst einmal vielen Dank für deinen Rat wegen der Eingangsbestädigung
Ja bei dem Schreiben war eine Drohung dabei das die Zahlungseinstellung folge wenn nicht innerhalb-bis Datum- von 14 Tagen die Unterlagen eingingen. Mit deiner Info über § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung
werde ich mich noch näher befassen.MFG
Geraton -
Hallo !
Mein Ärger über das Jobcenter besteht darin.
Vor einiger Zeit habe ich die halbjährlichen Unterlagen für meine Weiterbewilligung der Leistung beim Jobcenter meiner Heimatstadt abgegeben. Jetzt erhielt ich ein Schreiben das
Unterlagen fehlen, obwohl ich genau weis das alles im Umschlag vorhanden war. Ich rief dann
beim Jobcenter an und sagte es müsse alles komplett sein. Da erhielt ich als Antwort „es kann sein das die Unterlagen im Hause (Jobcenter) verloren gegangen sind“, ich sollte sie bitte noch mal Nachsenden. Alls ich fragte wer mir die Unkosten ersetze bekam ich keine Antwort.
Es dreht sich hier nicht um das Geld sondern ums Prinzip, das Jobcenter verschlampt Unterlagen und der Harz IV Empfänger - der sowieso nicht viel Geld hat - muss auch noch dafür Aufkommen.Es Grüßt Geraton
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Hallo
Ich habe am 25.8.10 einen Job bei einer Zeitarbeiterfirma angenommen, nachdem ich festgestellt habe
das es doch nicht meiner Vorstellung entspricht möchte ich jetzt wieder kündigen ( Probezeit)Meine Frage: Bekomme ich dann Hartz IV sofort weiter oder wird es erstmal gesperrt. Ich bin 61 Jahre alt.
Wenn jemand da bescheit weis wäre ich ihn dankbar wenn er mich darüber Informiert.MfG
Geraton: -
War bei der arge da ich schon 61 Jahre bin haben die mir folgendes Vorgeschlagen. Ich kann eine „Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld unter erleichterten Vorraussetzungen“ nach
§ 428 SGB III beantragen klingt für mich verlockend. Wer kann mir seine Erfahrungswerte auf diesem Gebiet mitteilen, bzw. Wie viel Euro Verlust im Monat kommt auf mich zu wenn ich auf diesen Vorschlag eingehe. Die finanziellen Aspekte konnte mir bei der arge keiner sagen. Für Antworten oder einen Link wo alles genau steht wäre ich Dankbar.MfG Geraton
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Meine Ehefrau und ich machen gerate einen Hartz 4 Antrag, sind alle beide Arbeitslos geworden
was mich ein wenig Irritiert ist der Betrag von 9.750 € Obergrenze
zählt dieser Betrag pro Person oder für uns beide zusammen unsere Sparbücher laufen auf jeden extra
erreichen einzel nicht den höchstbetrag. Ich bin Jahrgang 1949 meine Frau 1956.Mfg Geraton: