Beiträge von schwarzrot


    Wär prima, wenn du § 66 überhaupt erst mal lesen würdest:


    Zitat

    Folgen fehlender Mitwirkung


    (1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.


    Die (gesamt)leistung ist ja nach nachgewiesen, somit ist eine 100% sperre ungerechtfertigt und kommt vor keinem SG durch.
    Strittig sind nur die betriebskosten und diese leistung kann (muss aber nicht!) damit auch 100% gesperrt werden.
    Leider gibt es einige SBs die 'mitwirkung' für alles missbrauchen, dies ist aber vom gesetzgeber so nicht vorgesehen und daher illegal.


    Was das abzahlen betrifft, Jamila1805: Ich würde dich so verstehen, dass du zugegeben hast, 2009 113,16 Euro Guthaben rückzahlung bei den betriebsausgaben bekommen zu haben.
    Dieses guthaben ziehen die berechtigter weise nun wieder bei deinem geld, dass du für deine miete vom amt erhältst ab?


    Falls dem nicht so ist, haben die dich falsch verstanden, damit sofort zum anwalt mit beratungsschein und widerspruch (frist waren).


    Wenn sie eine sanktion erlassen hätten, hätten die dir das mitteilen müssen.
    Die 100% sperre wegen mitwirkung ist keine 'sanktion', sondern nur ein (wenn auch überzogenes) 'einbehalten' bis klärung.


    Hier wäre wichtig, mit welchen paragrafen sie ihre handlungen begründen, damit hier nicht rumgeraten werden muss.

    chris1986 hat generell recht, aber ich würde sowas (besser) nicht mündlich machen (es sei denn du nimmst einen zeugen deiner örtlichen elo-ini mit).


    Handelt sich vermutlich um einen textbaustein, den die argen leider immer noch standartmässig verwendet


    'werde nach der frist, bis zur nachreichung benötigter informationen, alle leistungen einstellen'.


    Ich habe darauf hin mal meinem SB eine bösen brief geschrieben, dass diese androhung, defacto eine 100% sanktion und in keiner weise dem verhältnisgrundsatz entspricht, oder irgendwie gerechtfertigt ist.
    Per gesetz kann höchstens die zahlung des teiles versagt werden, um den es beim zu klärenden sachverhalt wirklich geht (bei dir die betriebskosten, miete ist ja nicht strittig, regelsatz auch nicht, darf also auch nicht einbehalten werden!).


    Falls es in deinem fall so etwas ist, schreib' deinem SB. Mach klar dass er dir (schriftlich!) erklären soll, worauf die 100% defacto kürzung seiner meinung nach gründet.


    Ansonsten soll er bestätigen, dass er von seiner überzogenen drohung abschied nimmt
    und dir eine neue frist setzen.