Bin einer der vom Jugendamt gearschten Väter, die sich 30-40% der Zeit um ihre Kinder kümmern und dennoch lt. Jugendamtstitel vollen Unterhalt zahlen müssen, mit der Begründung dass es kein echtes Wochenmodell wäre und somit nicht berücksichtigt wird.
Mein Fall: 1 Kind, dass bei der Ex lebt.
Jugendamt hat mich 2009 in die Gehaltsklasse 2 eingestuft und dann 2 Klassen höher gestuft. Begründung: Die Dusseldorfer Tabelle gilt für 3 Unterhalsansprüche und sie müssen nur einen zahlen, deshalb können wir sie für jeden entfallenen Unterhalt eine Klasse hochstufen.
DASS hat sich ja jetzt geändert, die DT 2010 gilt ja nur für ZWEI Unterhaltsfälle, somit dürfte ich doch nicht mehr zwei Klassen hochgestuft werden sondern nur noch eine, ODER?
Kann ich also Neuberechnung beantragen, weil die neue Unterhaltsforderung 13% höher ist als der Vorjahresunterhalt?
Warum findet man diesen Hinweis nirgends, dass 115% aus 2009 im Jahre 2010 nur noch 110% entsprechen?