Beiträge von langnicole

    Hallo,


    du musst dir eine Erlaubnis bei deiner jetztigen ARGE holen. Du musst einen Antrag um Erlaubnis stellen wo du deinen Umzug zu begründen hast. Dieser wird dann geprüft und wenn dud ie Erlaubnis hast kannst du Umziehen und alles wird bezahlt, und sollte es abgelehnt werden, und du ziehst dennoch um, werden Kaution und Umzug nicht bezahlt, und bei der Miete zahlen die entweder nur das was sie jetzt gezahlt haben, oder nur das was deren Grenze ist.


    Habe gerade den selben Fall und weiß es...

    Also bei meinem Antrag zählte der Tag an dem ich den Antrag geholt habe.


    Und die Aussage das man immer einen mitnehmen soll und Kopieren soll, ist ja mal daneben.


    Wer Stark genug ist, kann sich wehren. ich wehre mich immer und hole mir das ( was mir zusteht ). Und im Ruhigen kommt man immer weiter als wenn man stress macht.

    Hallo ihr Lieben,


    ich würde gerne ein fernstudium absolvieren als Web Designerin. Jetzt meine Frage.


    Zahlt die ARGE die Monatlichen Gebüren? Es wären 18 Monate á 149 Euro.
    Es ist Staatlich Geprüft und müsste am Ende eine Abschlußarbeit in der Handelskammer absolvieren.


    Wo muss ich mich da schlau machen? Bei dem Leistungsbearbeiter oder Arbeitsbearbeiter?

    Hallo liebe Gemeinde,


    ich bin 28 Jahre alt und lebe von meinem Mann Getrennt. Scheidung läuft.
    Jetzt beziehe ich seit März 2009 Harzt IV, und mein Mann muss ab dem 01.02.2009 Ehegattenunterhalt in Höhe von 298 Euro leisten.
    Dieses tut er selten und teils nicht Pünktlich. Derzeit kommen nach und nach einige Euro´s an.


    Jetzt hat die ARGE zu mir gesagt das, wenn ich die 298 Euro UH bekomme vom Februar 2009 die es mir als Einkommen anrechnen. Dürfen die das? Beziehe doch erst seit März 09 Harzt IV.


    dürfen die das?