hallo,
ich bin neu hier und weiß gar nicht , ob ich in dieser rubrik richtig bin. hoffe ja, aber stelle mal meine frage mit der hoffnung ich krieg sie beantwortet.
nun ich habe eine freundin , die geschieden ist und 2 kinder hat.
sie bezieht hartz 4 und bekommt natürlich im moment auch unterhalt für die kinder. also sie wohnen momentan mit 3 personen in einer ca. 80qm wohnung +- paar qm.
eines der kinder wird für immer abgegeben an den vater , da das kind so möchte und der vater natürlich das kind auch haben will.
meine frage ist das zuerst. meine freundin bekommt das kindergeld und den unterhalt fürs eine kind nicht mehr, das is mir schon klar.
meine freundin bekommt für die wohnung was fü r sie angerechnet wird für die miete geld sonst nichts soweit ich informiert bin.
wenn wir zusammenziehen würden, bekäme sie was sie an anspruch hat alles gestrichen bekommen? das eine kind bekäme weiterhin kindergeld und unterhalt was auch ihr geld ist. aber bekommt dann meine freundin nix oder nur teilweise etwas, wenn sie mit mir zusammen wohnt, da ich berufstätig bin. also kürzungen oder was irgendwie gestrichen wird?
keine eheschließung
danke im voraus für die antwort, und hoffe ich bekomme eine antwort , wo ich auc weiterkomme