Antwort auf drstraleman
Natürlich könnt ihr zusammenziehen nur deine Betonung auf Probe hat hier wohl für einige Aufregung erzeugt.Aber in der heutigen Zeit finde ich es eigentlich nicht so verwerflich so zu denken.Ihr habt wenn ihr beide ABLG2 bezieht für ein Jahr getrennte BG Nummern.Danach wohnt ihr in Ehelichen Verhältnissen.
Und an alle die eine Negative Meinung schreiben kann ich nur sagen: Leben und Leben lassen es ist für viele wie auch für mich nicht leicht in so eine Situation rein gerutscht zu sei .Gesundheitliche Gründe wie Trennung vom Partner haben mich im Moment dazu gebracht in der Lage zu sein aber man darf sich nicht hängen lassen.
Lieben Gruß an alle die meine Zeilen lesen
Beiträge von big-mama
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Strom mußt du nicht zurück zahlen aber die Heizkosten Gutschrift mußt du umbedingt bei der ARGE einreichen, denn Heizkosten werden auch ganz bezahlt von der ARGE und somit hast du keinerlei Anspruch darauf.
Lg -
Hallo silly
Ich habe es nicht so richtig rausgehört aus deinen Schreiben.Das Amt hat dir erst eine zusage für den Umzug gegeben? Da sind sehr viele wiedersprüche von Seiten des Amt. Ich kann dir nur den Tipp geben ganz schnell zum Amtsgericht zu gehen und da einen Antrag stellen für ein einmaliges Beratungsgespräch zu einem dir gut Beratenden Anwalt. Der hilft dir sicherlich umgehend weiter.
Lg