Beiträge von oldman

    mittlerweile steht fest, daß die Zuzahlungen von der ARGE übernommen wird. das wurde via TV von Experten gesagt. dennoch bin ich mir selbst da noch nicht so sicher. Ich habe bislang noch keine Be-
    stätigung seitens des Amtes.:(

    Man kann es aber als weiterbildende Berufsförderung ansehen. Hier wiederum wäre das Land gefragt, weil es hier Sonderfonds gibt. ich würde hier mal bei der ARGE erfragen. Ich habe es auch so gemacht. Nur aufgrund meines Alters habe ich anschließend keinen Job bekommen.

    Hallo Mickymouse,


    dein Bekannter soll sich umgehend nach dem Umzug gem § 59 SGB II i.V. m. § 310 SGB III mit dem zugewordenen Leistungsträger in Verbindung setzen, bzw. bei ihm melden. Er sollte sich aber auch rechtzeitig bei dem alten Träger abmelden.Er sollte sich eine Meldebescheinigung ausstellen lasseb.


    § 59 SGB II (Grundsicherung) ist die Meldepflicht, § 310 SGB III (Arbeitsförderung) ist die Meldepflicht beim Wechsel der Zuständigkeit.

    Anrechnungen von Einkünften unter 100 €


    ich bekam letztens meine Betriebskostenabrechnung. daraus ergab sich ein Guthaben von 15,64 €. Meines
    Wissens nach sind Beträge und Einkünfte unter 100 € anrechnungsfrei. So lautet auch das SGB. Kann mir jemand weiter helfen, warum ich dennoch das Geld seitens des Amtes berechnet bekam? :mad::mad:

    lirafe,


    dein Sachverhalt ist mir durchaus bewusst, da auch ich damit umzugehen weiß. jedoch wenn tatsächlich feststeht, daß
    gerade dieses rechtsmittel wegfallen sollte, aus welchen gründen auch immer, sähe es für die Mittellosen noch schwerer
    aus. Denn wer könnte sich dann einen Prozeß erlauben, um sein Recht durchzuboxen, als der, der über genügend finanzielle Mittel verfügt. Denn darum geht es letztendlich. Der kleine mann soll langsam aber sicher zu Kreuze kriechen. Dann werden Gesetze zur Makulatur.

    Die Prozesskostenhilfe ist ein elementares Hilfsmittel der Mittellosen im Kampf um Gerechtigkeit gegen die willkür des Amtes. Nun soll aber lt. Presse diese Hilfe eingestellt werden. Lt. §§ 117 i.V. mit 119 ZPO steht uns SGB-II-Leuten dieses Kampfmittel aber zu, solange wir Aussicht auf Erfolg haben. Der § 73a SGG sagt das gleiche.


    Sollte es jedoch in die Hose gehen, so steht leider auch fest, daß wir die Anwaltskosten unseres Gegners übernehmen müssen. Wir sollten aber alles dafür tun, daß uns dieses überlebenswichtige Kampfmittel auch weiterhin zur Verfügung steht.:rolleyes:

    Danke für eure hervoragenden Kommentare, die mir oder gar uns nicht weiterhelfen, da diese Sache wohl noch mehr als unausgegoren ist, aber zumindest machen wir uns doch unsere Gedanken darüber, wie man dem kleinsten noch mehr Geld aus der Tasche ziehen will. Warten wir einmal mehr ab, ob diese Zuzahlung letztendlich von der Allgemeinheit getragen wird. :);)

    seit geraumer zeit steht fest, daß der Patient eine Zusatzzahlung zu zahlen hat. Die vierteljährlichen 10€ sind nicht mehr genug. Nun kommt aber die Frage auf, wie ist es bei den H4-Empfängern? Wollte mich heute Morgen bei der ARGE kundigmachen. Jedoch hier weiß keiner Bescheid. Auch bei den Kassen ist man überfragt. Ich finde es aber schon jetzt ein frechheit, daß zu den 10€ noch einmal 8€ erhoben werden müssen, damit eine Behandlung gewährleistet ist. sollte der H4-Empfänger dies selbst tragen müssen, wäre es mehr als unverschämt. Wer kann hier schon näheres sagen? Wer hat evtl. schon Nachricht von seiner Kasse bekommen?:(:confused::rolleyes:

    nach der Untersuchung des Amtsarztes hatte ich heute erneut einen Termin bei der ARGE. Meine PAP teilte mir die ärztl. Ergebnisse mit. Zusammenfassend wurde mir erklärt, daß ein Wechsel von SGB II zu SGB XII nicht infrage käme für mich, da ich zwar körperlich nicht mehr einsatzbar wäre, jedoch geistig. Wer aber stellt einen 60jährigen ein, der zumindest für 3 Stunden am PC arbeiten kann. Ich bat also darum, mich gem. § 53 SGB XII i.V. mit SGB IX § 2/1 einstufen zu lassen. Das heißt, mein mir bleibt mein Status Quo erhalten. Monatlich meine AU zusenden, weiter bleib ich von der ARGE verschont.
    Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht, oder negative Erfahrungen??

    Du wirst nur eine Wohnung bekommen, die in der Größe (45-50qm), und im Preis (Ortsmietspiegel) angemessen ist. deine Behinderung tut hier leider nichts zur Sache. Du könntest dir deine Wohnung jedoch behindertengerecht einrichten, Zu den Kostenfragen kannst du dann zum Amt gehen. Widerspruch ist aber selbstverständlich empfehlenswert.

    Deine Tochter sollte auf alle Fälle zum Amt gehen, um Erkundigungen über ihre Rechte einholen. Eine nervige Schwester ist keinesfalls ein Grund um auszuziehen. Bis 24 Jahre hast du die Pflicht, deine Tochter zu unterstützen. M.E. wird sie keine Unterstützung seitens des Amtes erhalten.