Also das Kind lebt bei euch und ist dort auch gemeldet.Es stimmt schon das die Ex Lebenshaltungskosten bekommt von der Arge für das Kind wärend des aufenthaltes. Aber nur Weil die das fordert ist es noch lange nicht rechtens.Aber hier solltet ihr echt einen Anwalt beauftragen der euch da hilft.
Ja, das KInd lebt seit der Trennung vor über 13 Jahren durchweg bei uns. Mit gutem Grund. Lediglich für Wochenenden 50% der Ferien ist es bei der Ex und deren Sohn aus deren 2ter Ehe ( auch gescheitert ) Und eben für diese Zeiten hat die Frau dann Hartz IV für den Kindesaufenthalt beantragt. Und nun stellt der Arge Sachbearbeiter die Behauptung auf das wir, obwohl Unterhaltsforderungen an die Ex bestehen, für diese Tage auch noch Unterhalt für das Kind zahlen sollen.
Die Ex fordert diesen Anteil Kindergeld / Unterhalt WEIL ihr die Arge eben diese Beträge ja als Einkommen anrechnen will. Lt. dem Arge Mitarbeiter wird die Zahlung der Arge um eben diese Beträge gekürzt wenn dasKind bei ihr ist. Der Arge Mitarbeiter sagte mir gegenüber das der Unterhaltsbetrag auf den Tag berechnet würde. Jede Argumentation das die Frau ja zur Arbeit angehalten werden könnte, das noch NIE von ihr Unterhalt gezahlt wurde, galt nichts.
Sollte es wirklich so sein das es auf eine Klage gegen uns herausläuft, wie hoch ist die Chance dann auch "Recht" zu bekommen?
Im Umkehrschluß wäre es ja 100% berechtigt wenn das jede(r) Unterhaltszahlende(r) auf sich anwendet und ab SOFORT seine Unterhaltsleistungen um die Anzahl der Tage reduziert an denen das / die Kind(er) bei IHM oder IHR sind. Es kann schließlich nicht angehen, das diese Verfahrensweise nicht zulässig ist, aber bei uns dann kassiert werden soll????