Beiträge von peterfah

    Hallo meine Tochter ist 1 Woche bei mir und meine Ex Frau verlangt nun das ich sie an Ende der Ferien zu ihr mit dem Auto bringen soll ich bin aber nicht so dicke mit Geld behaftet das ich mir mal ein 450 km Trip mit dem Auto leisten kann und eventuell an Benzin kosten beteiligen lehnt sie grundsätzlich ab
    mich würde mal vor ab interessieren ob sie das eigentlich verlangen kann ???? ich wollte mal ohne mein Namen zu nennen beim Jugendamt nach fragen wie ich dar auf wirken kann
    wer weis da einen Rat
    ich bedanke mich im vor raus .

    Stimmt. Und man kann auch zusammen in einer Wohnung wohnen ohne eine BG zu bilden. In einer WG z.b.


    Aber sobald man annehmen kann, daß man füreinander Verantwortung übernimmt und wirklich zusammenwohnt in einer Beziehung da bildet man eine BG - und Dein Freund ist dann für Deinen Unterhalt zuständig--- Auch für Deine krankenkasse im Übrigen..


    Hm dann frage cih mich echt warum gild das den bei Gay´s und Lespen nicht die werden ja auch nicht eingebunden laut amt in nrw

    Dass das Ganze einkommensabhängig ist, ist doch klar. Dass man aber ab 18 nichts mehr zahlen muß, ist Quatsch. Die Adoptivtochter meines Bruders ist (endlich) demnächst 27 Jahre alt und schon seit 2,5 Jahren in Ausbildung - und er muß dennoch zahlen (eben bis maximal 27 ist das der Fall).


    Aber wenn die Tochter es nicht möchte und es dem Amt sogar erklärt muss er NICHT zahlen so wie bei mir

    laut düsseldorfer tabelle muss er zahlen, hat aber einem gegenüber volljährigen kindern einen selbstbehalt von 1100 € netto.


    Also meine Tochter ist 18 und in der Ausbildung und ich muss laut Jugendamt Aachen nichts zahlen weil sie eigenes Geld verdient nur wenn der Vater über 900 b.z. 1300 verdient also aufs Konto bekommt
    was da drübe ist bekommt die Tochter so die aussage vom Amt Aachen