Beiträge von mina5

    Unterlagen zur Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit


    Da ich sehr lange Krank gemeldet bin´´..wird eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit für sinnvoll erachtet. Soll den Gesundheitsfragebogen u. Schweigepflichtsentbindung mit(!) einem unterschriebenen EGV Exemplar ausfüllen und zurücksenden…Sie werden dann einen Termin beim Ärztl. Dienst erhalten.
    Frage: Was muss ich dabei beachten wenn ich die Schweigepflichtsentbindung und die EGV unterzeichnen sollte?


    Egv – info: Erstellt am 8.06.2010 zwischen …..und ARGE…
    Soweit nichts anderes vereinbart.. gültig bis 5.02.2011


    Zeiele= Prüfung der Erwerbsfähigkeit


    1. Ihr Träger der Grusi ARGE SGB II unterstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung. Es wird ein Gutachten zur Abklärung Ihrer Erwerbsfähigkeit btw. Leistungsfähigkeir für erforderlich gehalten.. Es wird daher erwartet dass sie der Einladung zum amtsärztl. Dienst nachkommen.


    Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsver. Festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muß er folgende Ersatzmaßnahmen anbieten: = Gespräch beim Arbeitsvermittler….



    2. Bemühungen von L….zur eingliederung in Arbeit..
    Zur Abklärung Ihrer Erwerbsfähigkeit wird ein Ärztl. Gutachten erstellt. Dafür ist eine Vorlage der ausgehändigten Unterlagen(Schweigepflichtsentbindung,Gesundheitsfragebogen,Krankenhausberichte etc.) erforderlich. Diese werden bis zum 28.06.10 bei ARGE ….eingereicht Sollte eine Termin zur persönlichen Begutachtung bei einem Amtsarzt notwendig sein, so müssen die Gesprächstermine wahrgenommen werden…


    Halten sie sich inenrhalb des zeit und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt unter der von Ihnen bekannten Anschrift(Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.b Krankheit Arbeitsaufnahme Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönl. Ansprechpartner einzuholen. Bei iner unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf ALG II auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein unerlaubter auswärtiger Aufenthalt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf leistungen mehr. Nähere Informationen finden sie in Kapitel 14.3 des Merkblatts Alg 2 /Sozialhilfegeld.


    Sollte aufgrund von wesenltichen Änderunegn in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen(welche denn??) und Pflichten erforderlich sein, sind die Vertragsparteien darüber einig, das eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gillt wenn sich herausstellt dass das Ziel Ihrer Intergration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, btw. Beschleunigt werden kann.


    Rechtsfolgenbelehrung §31 Zweites Buch Sozialgesetzbucg sieht bei Verstößen gegen die in der EGV festgellegten Pflichten Leistungskürzungen vor. Das ALG 2 kann danach auch mehrfach nacheinander gekürzt werden oder vollständig entfallen..
    Wenn sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten EGVbemühingen verstoßen, (siehe 2)wird das zustehende ALG 2 Geld um 30 % gekürzt…
    Da steht noch etliches Sanktionszeiträume etc..


    SEITE 3 = Fortsetzung der Rechtsfolgebelehrung


    Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können SIE bei Ihrem Träger der Grusi einsehen…


    Die EGV Vereinbarung wurde mit mir besprochen(NEIN nur auf Postweg erhalten)??
    Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert, ich bin mit den Inhalten der EGV einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich evrpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächsten Termin über die Ergebnisse zu berichten…


    INFO: Die EGV ist vom Sachbearbeiter bereits unterzeichnet worden.


    Frage: Soll ich das so unterzeichnen? Muss ich was hinzuschreiben???


    Frage Gesundheitsfragebogen:


    1. Muss ich die Unterlagen den Fragebogen die Schweigepflichtsentbindung an den ARGE Sachbearbeiter senden?


    2) Entbindung von der Schweigepflicht


    Erklärung
    Ich…. Befreie hiermit Hr. Dr. Med …..


    Von der ärztlichen Schweigepflicht. Ich bin damit einverstanden, dass Befunde Untersuchungsergebnisse, Krankenhausentlassungsberichte, Krankengesichten oder ähnliche Unterlagen der Arzt dem Arzt der Agentur für Arbeit zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden kann.


    Frage: Mus sich hier was durchstreichen? Kann ich so unterzeichnen? Ich danke im voraus.


    Gruss
    M.:(

    Hallo Edgar,
    danke für deinen Beitrag. Als die Wohnung (Angebot) vom Amt selber kam wurde zwar ein Darlehen gegeben aber die Raten die sie abbezahlt hatte waren für Stromschulden nicht(!) für die Kaution...
    Jetzt will man es /nach ca. 4 Jahren anrechnen mit dem Guthaben das überbezahlt wurde...


    Danke nochmals für deinen Beitrag
    Gruss
    M.

    Hallo an alle,


    eine Freundin von mir hat ein Schreiben von Ihrem Grusi - Träger erhalten, darin bittet man um Entschuldigung´´ weil man Darlehensraten abgezweigt hatte die längst abbezahlt waren, Ihr aber Monatlich weiter abgezogen wurden ca. 2 Jahre laut Amt..
    Meine Freundin hatte mehrmals schriftlich um eine Aufstellung immer gebeten was die Darlehen anging, aber das Amt schrieb nie zurück... Irgendwann hatte sie es vergessen und erst(!) beim Überprüfungsantrag der im Jan. gestellt wurde, kam heraus das man Ihr fast ca. 2 Jahre umsonst Raten abgezweigt hatte Monat für Monat. Der Überblick wieviel tatsächlich zu viel abgezweigt wurde, fehlt noch weil das Amt keinen Bescheid ertsellt bzw. eine vernünftige Auflistung was die Darlehen angehen..


    Ich mus schon sagen das ich es sehr hoch anrechne´´ das das Amt seine Fehler zugegeben hat, aber gleichzeitig wollen sie dieses Guthaben für die Jetzige Kaution (die Wohnung wurde vor ca. 4 Jahren vom Amt genehmigt), als eine Art ausgleich´´ anrechnen..? Dabei wurde damals die Kaution von dem Grusi Amt übernommen..


    Frage: Darf das Amt das? Das war doch vom Regelsatz das Geld...
    Meine Freundin ist am schwanken und weis nicht so genau was sie machen soll, aber ich bin auch etwas überfragt. Kennt sich da vielleicht jemand aus? Wie würdet Ihr in so einer Situation handeln? Welche Möglichkeiten hat man?


    Gruss:(


    M.

    Hallo an alle,


    person y.. werden nicht die vollen KDU Kosten für Behindertenger. Wohnraum vom Grusi übernommen, da zweigt man vom Pflegegeld den Rest ab und behauptet das Peron y.. damit angeblich einverstanden sei, was nicht so ist. Alle Widersprüche werden nicht beantwortet und teils abgelehnt mit versch. begründungen wie Frist sei um 2 Tage abgelaufen oder es würden die vollen Kosten übernommen werden. Wenn dies der Fall wäre, dann würde es keine Abzweigung vom Pflegegeld geben. Beratung wurde aufgesucht aber diese hat von heute auf Morgen die Meinung geändert... nachdem sie die ersten Widersprüche an das Amt geschrieben hatte. keine Ahnung was da wirklich vorgefallen ist.Davor wurde ein Anwalt empfohlen der hatte gleich alles abgeblockt...mit der Begründung die Berechnung sei so korrekt auch wenn es eine Staffelmiete sei und das AMt selber diese Wohnung vermittelt hatte.. Also frage an die Experten. wenn man selber eine Klage schreiben möchte was gehört rein was weniger so kurz wie möglich. Es gibt keine andere möglichkeit gegen die ablehnende Widersprüche vom grusi Amt. Laut gelben Brief kann innerhalb 1 Monats Klage beim Gericht erhoben werden.. Danke fürs mitlesen- wir sind dankbar für jede Information/Muster wie eine Klage ausssehen könnte.


    Frage 2. Kann man um die Frist nicht zu versäumen selber Klage stellen und sich später von einem Anwalt vertreten lassen? Auf die schnelle einen geigneten zu finden ist sehr sehr schwierig... Und wir haben keine Zeit mehr da wir uns auf die Beratungsst. verlassen haben und fallengelassen wurden.. Die Frist läuft bald ab, und es fällt alles wie ein Kartenhaus zusammen.. Am meisten bedrückt sind wir von der tollen Beratungshilfe die man uns zuerst angeboten und später entzogen´´ hatte.. Plötzlich behauptet man man das geneue Gegenteil das die Berechnung Korrekt sei und die Abzweigung...


    Danke an alle für ´s mitlesen.
    Gruß
    M

    Grundsicherung im Alter für Miete reicht es nicht?


    Hallo an alle, Frage was Grundsicherung im Alter angeht. Meine Bekannte bezieht Grundsicherung im Alter und eine kleine Rente. Die Rente reicht nicht(!) für die Miete aus (=Behindertengerechter Wohnraum weil sie seit dem Schlaganf. Behinderung hat) und da es Staffelmiete ist wird diese auch alle Jahre wieder erhöht.. Das Grusi Amt zweigt ca. 45 EUR vom Pflegegeld ab, damit die Miete ausreicht. Normalerweise müsste doch die Kosten der Unterkunft alle übernommen werden? Jetzt hat meine Bekannte einen Widerspruch dagegen erhoben, und bekam als Antwort: Das dass Pflegegeld direkt an sie voll(!) ausbezahlt werden würde, aber(!) sie muss trotzdem den Fehlenden Betrag selber aus dem Pflegegeld entnehmen und Nachweisen das sie den auch Monat für Monat an den Hauseigentümer/Miete überweist. Der Widerspruch aber richtete sich darum das hier die Kosten übernommen werden sollen, und nicht anders. Muss sie jetzt wieder einen neuen Widerspruch gegen den neuen Bescheid erstellen? Wenn aj wie soll man das den begründen? Die Leistungen der Grundsicherung würden für die Miete nicht ausreichen...andernfalls... Welche Mögl. hat man da noch? Behinderung wurde von 80% auf 50 heruntergestuft...Gehbehinderung ist vorhanden...Es soll ja auch vermieden werden Mietschulden´´ zu machen, aber wie kann man vom Pflegegeld Geld abzweigen? Bin dankbar wenn wir der Frau irgendwie helfen können und freue mich über eure Erfahrungen, damit ich dies weiterleiten kann. Danke an alle. Gruß Mina.

    Hallo an alle,


    habe einen Brief vom Grusi Amt erhalten. Darin steht nachdem ich meinen ALG Bescheid zugesandt hatte folgendes:
    Nach Prüfung Ihrer Einkommensverh.. wird die Tilgung des Ihnen gewährten Darlehens unter Vorbehalt eines Widerrufs ausgesetzt.


    Frage: Was bedeutet das genau?


    Weiter steht: Sie haben die Verpflichtung, Vernderungen Ihrer Wirtschaftlichen Verhältnisse sofort und unaufgefordert mitzuteilen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird ihnen die Grundsicherung und Sozialdienststelle Sie auffordern, Ihre Wirtschaftl. Verhältnisse nachzuweisen..


    Frage: Das spielchen geht also weiter jedesmal muss ich denen meinen ALG Antrag vorzeigen....


    Die Ihnen eingeräumte Stundung(!) wird Widerrufen, wenn Sie der Aufforderung zur Vorlage Ihrer Wirtschaftlichen Verhältnisse nicht nachkommen, oder sich bestätigt, daß Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnissen das Darlehen ganz oder in Raten zurückzahlen können..


    Mit freundlichem Gr....


    Frage: Muss ich dem Grui Amt noch was schreiben? Also irgendwie verstehe ich den Inhalt nicht ist ja doch alles beim alten geblieben ....Mein Anschreiben hatte nichts bewirkt...


    Bin:( dankbar für weitere Hilfe...


    Gruß


    M

    Hallo an alle,


    2004 hab ich aus finanz. Not Grundsicherung beantragt Darlehen für Kaution einer Wohnung, dieses wurde damals genehmigt. Inszwischen bin ich Hartz 4 (Arbeitslos) und habe nun ein Schreiben in dem man mir anbietet die Teilzahlung zu leisten der Kaution oder eine Forderung in voller Höhe oder angeben weshalb ich keine Zahlung machen kann.


    Frage: Hierzu muss ich meinen aktuellen Besheid angeben´´ von dem ALG II Bezug, kann ich die BG Nr unkenntlich machen, oder muss alles ersichtbar sein?


    Auch der Sachbearbeiter, meine Leistung die ich erhalte etc..?
    Was darf ich unkenntlich machen?


    Gruß


    M.


    Hallo an alle,


    ich habe eine mündl. Erörterung(Termin) vor mir zwecks meiner Widerspruchsachen..
    Leider kenne ich mich nicht(!) gut in Sachen §§ hab aber trotzdem Widerspruch gestellt.


    Frage: Ich hab auch niemandem aus dem Bekanntenkreis der die §§ kann, und fürchte ich werde an dem besagten Termin da kaum mündlich mitreden können. Es handelt sich einmal um eine Widerspruch z den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und einmal zum Überprüfungsantrag.


    Ich hatte schritl. alles begründet (mit Hilfe) aber jetzt weis ich nicht wie bzw. was ich da machen werde...
    Bin total aufgeschmissen und das wissen die...
    Muss man da hin? Ich hab kein Geld für einen Anwalt, wie soll ich weiter vorgehen?
    Der Termin ist sehr Zeitnah angesetzt worden..


    Gruß


    Mina :(

    Hallo,


    bei meiner Bekannten (Rentnerin Grusi im Alter) wurde der Mehrbedarf für Diabetes gestrichen. Man bezieht sich auf die Empfehlung des Deutschen e.V für öffentliche u private Vorsorge...


    Frage: Stimmt es das man trotz Diabetes Bluthochdr. erhöhte B.Fette etc. keinen Mehrbedarf mehr erhällt?


    2. Es besteht die Mögl. einen Folgenatrag zu stellen´´ aber diese Krankheiten werden nicht mehr anerkannt ...


    Wer kann da helfen?


    Wir sind dankbar für jede Hilfe


    Gruss
    M.:confused: