Beiträge von pisica

    Danke, Edgar - ein kleiner Unterschied besteht bei dem link insofern, als der dort Fragende noch Arbeit hat. Was mich betrifft, bin ich leider schneller arbeitslos geworden, als ich eine passende Eigentumswohnung gefunden habe (obwohl ich nachweislich schon geraume Zeit suche und das in der Tat vorwiegend aus dem Grund der Alterssicherung).

    Leider sind Danielos Beiträge genauso unhöflich wie falsch. Mal abgesehen davon, dass ich keine 'Braut' bin (das nur nebenbei), habe ich inzwischen von folgendem Fall aus Leipzig erfahren:


    Jemand beantragte H4, hatte aber Vermögen auf dem Konto. Er gab an, mit diesem eine Eigentumswohnung kaufen zu wollen.


    Tat's - und erhielt nach erfolgtem Kauf H4 (und erhält es heute noch).


    Meine Empfehlung: Danielos Beiträge nur im fortgeschrittenen Stadium von Langeweile lesen.

    Hallo Forum,


    ich möchte demnächst eine Eigentumswohnung kaufen, und klar - die sollte ich selbst bewohnen, falls ich Endes des Jahres Hartz4 beantragen muss.


    Jetzt möchte ich den aktuellen Mietern aber nicht voreilig kündigen, sondern erst, wenn es *absolut* nötig ist. Meine Frage: Muss ich bei Antragstellung schon in der Wohnung wohnen, oder reicht es, wenn ich den Mietern zum Zeitpunkt der Antragsstellung gekündigt habe?


    Danke & viele Grüße
    Pisica

    So, habe noch einmal nachgelesen, und zwar in '111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld' herausgegeben vom DGB-Bundesvorstand:


    In der Tat erfahren die Ämter über Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen, ob man vor Antragsstellung noch über ein Sparguthaben verfügt hat. Falls ja, sollte man z.B. Belege aufheben, damit man nachweisen kann, wofür man das Geld ausgegeben hat (falls man es ausgegeben hat...)


    Das Buch kann ich sehr empfehlen, habe darin z.B. auch gelesen, dass man seine Lebensversicherung nicht nur durch Umwandlung in eine Rente retten kann, sondern z.B. auch dadurch, dass man sie auf einen Kredti für eine selbst genutzte Immobilie verpfändet oder beleiht.

    Hallo,


    ich bin arbeitslos, wohne im Landkreis Göttingen und bereite mich schon mal auf den Hartz4-Antrag vor. Meine Frage: Bei der Beantragung muss man ja sein Vermögen offenlegen - wieviele Monate zurückliegend? Mein Freund wohnt im Lkr. Würzburg und musste seine Kontoauszüge des letzten Vierteljahres vorweisen, doch ich habe gehört, dass das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen ein halbes Jahr zurück in den Kontoauszügen nachgeforscht wurde.


    Nicht, dass ich große Vermögenswerte hätte, aber bevor ich jetzt jeden Euro zweimal umdrehe, der mir im Ernstfall dann später die Bewilligung verhindert, wollte ich mich mal schlau machen.


    Danke schonmal (bin übrigens nicht täglich online, aber ich antworte auf jeden Fall).