das zufluss oder in diesem fall abflussprinzip ist entscheident. leider haben die leute von der arge recht, dir steht nichts zu. hättest du dich bei der arge gemeldet, wenn statt einer nachzahlung ein guthaben von der heizkostenabrechnung rausgekommen wäre?
Doch denke schon das ich das getan hätte. Habe das letze jahr auch gemacht, wobei das was ich zurück bekam nicht der rede war.
Aber versteh es trotzdem nicht, weil das kosten sind die im zeitraum zustande kam wo ich mehr oder weniger meinen vertrag mit denen hatte. Und ein vermieter hat laut gesetz ein jahr zeit mir meine Nebenkostennachzahlung bzw rückerstattung auszuhändigen. Und seh das nicht als meine schuld das ich diese vom zeitraum 09 erst im jahr 2010 kriege.