Beiträge von steffi380

    HAllo
    genau weiss ich es nicht ich weiss das bei minerjährigen die Eltern zum unterhalt herangezogen werden, aber bei einer bekannten lag der Fall ähnlch sie musten aber nicht für den unterhalt des Enkels aufkommen dafür hat die Mutter und das Enkel kind einmal vonHartz 4 geld bezogen und das Enkelkind hat Geld aus der Unterhaltsvorschuss kasse bekommen was Dein Soh allerdings später alles sobald er Arbeiten geht wieder zurück zahlen muss dies kann man aber in Raten bezahlen. ich hoffe es Hilft Euch weiter
    Besser ist es aber in dem Fall entweder zum Anwalt zu gehen oder aber die Mutter des Kindes zum Jugendamt dort wird dann alles berechnet

    Hallo Frage ich welches Sorgerecht besteht ein geteiltes? oder hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? wenn der Vater sich sorgen macht um die Tochter würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen das ist zwar hart aber so kann er in dem 1 Jar noch Versuchen seine Tochter wieder auf die richtige Bahn zu bringen.Ich sehe es genau so wie Du das die Mutter dem Vater die Auskünfte hätte erteilen müssen aber die Rechtslage dafür kenne ich leider nicht

    hei ich hatte selbst fast so eine gleiche Frage gestellt anbei sende ich Dir einmal die Antwort die mir jemand gegeben hat vieleicht Hilft sie Dir auch weiter wenn es stimmt das es so etwas gibt muss es in Eurem Fall auch gehen habe es selber noch nicht raus finden können aber ein Versuch ist es wert
    Zitat von angeleyes77
    Hallo,ich weiß ja nicht ob das hilft aber ich verstehe den Text so das auch die Mutter wenn sie gut verdient KU zahlen muß auch wenn das Kind bei Ihr lebt.
    Villeicht hilft es ja ansonsten besorg dir bei Gericht einen Beratungsschein und geh damit zum Rechtsanwalt.Der kann dir sagen ob das Jugendamt deinen Antrag unter den Aspekten einfach so ablehnen kann.


    Ausnahmsweise schuldet auch derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind wohnt, Barunterhalt (Unterhalt durch Geldzahlung), nämlich wenn dieser Elternteil wesentlich mehr verdient als der eigentlich allein barunterhaltspflichtige Elternteil.
    Die Rechtsprechung zieht denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt, dann teilweise zur Barunterhaltspflicht mit heran, wenn


    1.das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils nach Abzug von Kinderbetreuungskosten mindestens doppelt so hoch ist wie das Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und
    2.der barunterhaltspflichtige Elternteil so wenig verdient, dass er bei Zahlung des vollen Kindesunterhalt weniger als seinen angemessenen Selbstbehalt von 1.100,- Euro für sich selbst übrig behalten würde.
    Liegt ein solcher Fall vor, so gilt Folgendes:


    - Zunächst einmal erhöht sich der Unterhaltsanspruch des Kindes, da ja jetzt beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.
    - Diesen höheren Unterhaltsanspruch müssen sich die beiden Eltern dann nach einem bestimmten Berechnungsschema teilen.


    Die Berechnung lässt sich am Besten an einem Beispiel darstellen:


    Beispiel: Der unterhaltspflichtige Vater verdient netto 1.300,- Euro. Die Mutter verdient netto 3.200,- Euro. Sie gibt monatlich 250,- Euro für Kinderbetreuung aus. Das bei der Mutter lebende Kind ist 10 Jahre alt. Zieht man vom Einkommen der Mutter die 250,- Euro Betreuungskosten ab, dann bleibt ihr ein Nettoeinkommen von 2.950,- Euro. Dieses Einkommen ist mehr als doppelt so hoch wie das Einkommen des Vaters. Also ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.


    Das Einkommen der Mutter übersteigt das Einkommen des Vaters um 1.650,- Euro. Man addiert nur nie beiden Beträge 1.300,- Euro (Einkommen des Vaters) und 1.650,- Euro (Mehreinkommen der Mutter) zusammen und erhält die Summe von 2.950,- Euro. Nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Kindesunterhalt für ein 10-jähriges Kind in der Einkommensstufe 2.950,- Euro monatlich 396,- Euro. Diese 396,- Euro müssen nun auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Zu diesem Zweck zieht man jeweils 1.100,- Euro vom Einkommen des Vaters und vom Mehreinkommen der Mutter ab, so dass man beim Vater einen Betrag von 200,- Euro erhält, bei der Mutter einen Betrag von 550,- Euro. Zusammengerechnet ergibt das 750,- Euro. Der Vater muss also nun 200/750tel Unterhalt zahlen, die Mutter 550/750tel. Der Vater zahlt also 200/750 x 396,- Euro = 106,- Euro, die Mutter muss 290,- Euro zahlen. Der Vater zahlt also viel weniger, als wenn er nur allein Unterhalt zahlen müsste. Nach seinem Einkommen von 1.300,- Euro müsste er nämlich normalerweise laut Düsseldorfer Tabelle 247,- Euro zahlen.


    RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr


    Danke für die Super Antwort ich wuste nicht das es so etwas auch gibt werde Deinen Rat gleich mal in die Tat umsetzen und mich bei einem Anwalt schlau machen
    Danke


    Im Grunde hast Du recht was das angeht das der Partner das Kind nicht gezeugt hat darum geht oder ging es mir auch nicht richtig ist auch das es auch andere Fälle gibt das die Mutter da sitzt und nicht weiß wie sie über die Runden kommt ich kenne das von meiner Frau aber es kann ja auch nicht sein das es der einen Familie schlecht geht und der anderen Super und die sich alles erlauben können ich wollte damit sagen das es da einfach eine bessere Regelung für geben müste. Meine Frau hat ja auch eine Tochter aus erster Ehe für diese Kind bin ich auch da ,stehe für sie grade ,Erziehe sie mit ,bin da wenn es Ihr schlecht geht,oder gebe ihr geld wenn sie was braucht da sag ich doch auch nicht geh zu deinem Vater was wäre ich da für ein Mensch denn auch wenn es nicht mein Kind ist Liebe ich es ja trotsdem.Meine Frau bekommt mehr schlecht alls Recht unterhalt für Ihre Tochter das liegt aber nicht daran das Ihr Mann es nicht will sondern das er leider Gottes auch an Krebs erkrankt ist Selstständig ist und seid 2 Jahren keinerlei verdienst hat.So da kann ich ja nicht zu dem Kind sagen Pech ich muss nicht für Dich grade stehen weil ich nicht Dein Erzeuger bin und da die Tochter 14 ist hat sie keinerlei anrecht auf Unterhaltsvorschuss geld.Ich finde nicht das man das aus dieser sicht sehen sollte Erzeuger oder nicht wenn ich eine Frau mit Kind Heirate gründe ich eine Familie mit allem was dazu gehört so das auch ich für dieses Kind grade stehe denn ich finde nur das macht eine Familie aus.
    L.g

    Hallo habe mir hier jetzt schon einiges durchgelesen und bin doch erschrocken wie wenig die Väter doch Hilfe bekommen...
    Ich selbst habe vor 6 Jahren eine Tochter gezeugt war mit der Frau weder zusammen noch Verheiratet zahle aber immer brav den Unterhalt. Nun ist es aber so das ich selber 2006 geheiratet habe meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht durch den jetzt hören Satz den ich an Unterhalt zahlen muss kommen wir selber nur so eben über die runde Urlaub oder sonstige Sachen können wir uns überhaupt nicht leisten. Dier Tochter meiner Frau hat Krebs meine Frau selber auch und ich hatte vor langem einen Herzinfakt so sind wir gekenzeichnet und wie Ihr seht haben wir durch lange Kämpfe der Krankheiten nicht die Kraft um uns noch neben Jobs zu suchen um besser Leben zu können . Einsprüche beim Jugendamt werden abglehnt auf senkung des Unterhalts nach der neu Berechnung muss ich 328 euro bezaheln schulden oder sonstige Sachen werden vom Jugendamt nicht angerechnet auch nicht das ich ja mit einer 3 Köpfigen Familie größeren Wohnraum brauche : Die Mutter meiner Tochter hat geheiratet mein Kind trägt jetzt den Namen des Vaters die Mutter meines Kindes ist Selbständig mit einem gut gehenden Laden ihr Mann verdient auch sehr gut warum wird so etwas nicht auch mal mit berechnet es stimmt die Kinder sollen darunter nicht leiden und ich bin auch immer bereit für mein Kind zu zaheln aber ist es Richtig das die eine Familie so gerade Leben kann und die andere Lebt das schönste Leben.Wollte diese Frage nur mal so stellen und hören ob es Euch auch so geht und vieleicht mal Erfahren ob man nicht doch etwas dagegen machen kann