Hallo zusammen.
Das Jobcenter in Daun will meine Mietkaution nur als Darlehn "bezahlen".
Jetzt höre ich aber immer wieder,das das gesetzeswidrig ist.
Kennt jemand Urteile darüber,oder wo ich so etwas nachlesen kann?
Vielen Dank schon mal in Vorraus
Hallo zusammen.
Das Jobcenter in Daun will meine Mietkaution nur als Darlehn "bezahlen".
Jetzt höre ich aber immer wieder,das das gesetzeswidrig ist.
Kennt jemand Urteile darüber,oder wo ich so etwas nachlesen kann?
Vielen Dank schon mal in Vorraus
Ja,ich bekomme das Geld bar.Ich habe aber auch schon öffter gehört,das die Arge das Geld auch nicht anrechnen darf,wenn es für mich persönlich gewesen wäre.Ich weiß nur nicht,wo das stehen soll.LG
Sorry,nein,von diesem Geld werden Einkäufe gemacht.Übrig bleibt da nichts.LG
Nein,das kenne ich nicht.Das ist ja blöd.Frag doch mal da nach,woher Du das Geld bekommst.Vielleicht wissen die ja was.GlG
Hey Rosina
Ich habe zwar momentan ein ähnliches Problem wie Du,glaube aber,Dir hierbei helfen zu können.
Pflegegeld ist grundsetzlich zweckbestimmt und darf bei der Preson nicht angerechnet werden.Habe jetzt schon verschiedene stellen abgesucht,und immer wieder erfahren,das dies auch für Ehrleute und generell für Angehörige gilt.
Was auf alle Fälle funktioniert ist,wenn dein Mann angibt,von diesem Geld für Dich ein zu kaufen.Dann ist das Geld ja für Dich und dadurch nicht anzurechnen.LG
Hallöchen an alle.
Ich könnte mal wieder Eure Hilfe gebrauchen.
Aufgrund meiner starken sehbehinderung bekomme ich Hartz 4.Jetzt ist es so,das eine Nachbarin mir die 225€ gibt,die sie als Pflegestufe 1 bekommt.Ab und an helfe ich ihr beim Baden,anziehen uä.Hauptsächlich geht das Geld aber für einkäufe drauf.Ihr Anwalt hatte gesagt,das ich das Geld auch ruhig ganz behalten könnte,da es ,auch bei mir,nicht anzurechnen sei.Jetzt hat mir aber das Jobcenter;bis auf 30 Euro Versicherungs Pauschale,das gesammte Geld abgezogen.Sie interessiert es nicht,das ich von dem Geld ja gar nichts habe.Wie sieht das aus,weiß jemand Bescheid darüber,ob das Geld wirklich nicht an zu rechnen ist,und wo so was steht?Vielen Dank schon mal
Hallo zusammen.
Ich bin alleinstehend,und habe wegen meiner starken Sehbehinderung Hartz 4.Jetzt habe ich eine Wohnung in Aussicht,die zwar etwas größer und teurer ist,aber hier die Wohnung ist zu klein,weil ich dauernd irgendwo vorstoße.Hier die Arge sagt,das sei kein Grund,und bewilligt den Umzug nicht.Was kann passieren,wenn ich jetzt ohne Bewilligung umziehe?:(:Habe wegen der Behinderung auch einen Schw.Beh.Ausweis mit einem GdB von 100 und die Merkz.G.B.H.RF