Beiträge von Ruka

    Ist es denn völlig irrelevant, wieviel der Bedürftige an Regelsatz erhält?


    Der Threaderstelle erhält nur 260 euro und keine 354...ist da die Berrechnung bzgl des 400euro Jobs nicht anders?


    Also ich selbst habe folgende Berrechnung erhalten.


    354 Regelsatz
    250 Miete
    ----------------
    604 monatliches Geld von der ARGE


    Nachdem ich einen 400euro job hatte, wurden mir auch die 240 euro von der Regelleistung abgezogen. Also blieben mit die erwähnten 160.


    d.h.


    114 Regelsatz
    250 Miete
    400 Job
    ----------------
    764 €


    also nur die erlaubten 160€ mehr.


    Aber 160€ mehr haben oder nicht. Natürlich wäre es dann fraglich, nicht einen 1-euro Job zu machen, da arbeitet man weniger, und erhält auch ca. 150 euro...hmmmm....


    Allerdings bin ich zB ein Mensch, der lieber "richtig" arbeiten geht. Aus der Eigeninitiative heraus. Ich gehe lieber für 6,5€/std. arbeiten, als für 1€/std. Auch wenn unterm Strich nicht viel mehr rauskommt.
    Man hat schließlich noch ein bisschen Würde in sich...


    Bzgl des Threadserstellers wäre ja dann eine gute Verbesserung da.


    420 euro statt 260...


    korrigiert mich bitte, wenn ich einen rechenfehler gemacht habe...
    Aber wie gesagt, da wäre auch meine Frage: Werden die 400euro be 260euro genauso angerechnet wie bei voller Regelleistung?
    Irgendwie schwer vorstellbar, wo die ARGE doch immer alles so schö Splittet und unterteilt und jeden "Furz" anders berechnet...

    Hallo Edgar,


    danke für deine Antwort.
    Wenn ich eine seperate Wohnungstür hätte, wäre das ja alles gar kein Problem.
    Das Problem ist eben diese "fehlende" Tür...Die Wohnung meiner Mutter hingegen ist "geschlossen"
    Also ihre Wohnung, und meine Räumlichkeiten im Keller sind nicht miteinander verbunden. Meine Kellerräume sind nur durch das Treppenhaus zu erreichen. Jeder Hausbewohner "könnte" quasi in meine 2 Zimmer rein.


    Eine "Nicht-Zahlung" würde ich sowieso nicht akzeptieren, da mir ja definitiv Geld zusteht. Ich möchte nur Sicherheiten bzw. Bestätigungen und Paragraphen haben, die ich im Notfall ansprechen kann, um mich sachgemäß "wehren" zu können.

    Hallo liebe Gemeinde :)


    Ich habe mich jetzt durch sämtliche Seiten gegooglet und bin nun auch hier gelandet.
    Habe einige Fälle gelesen, die meinem Ähneln.
    Dennoch bräuchte ich zusätzliche Informationen zu meinem Fall/Problem.


    Ich bin 26 (werde im März 27) und hatte zuvor 2 1/2 jahre lang eine eigene Wohnung gehabt. Bin aber jetzt aus finanziellen Gründen wieder zu meiner Mutter zurückgezogen. Dort habe ich meine ehem. Räumlichkeiten im Keller bezogen.
    Ich wusste ja, dass wenn ich Ü25 bin, dürfte meine Mutter eigentlich nicht mehr mit einberechnet werden. Aber als ich bei der Antragsstellung war, musste ich doch schlucken.


    Man möchte Einkommensnachweise, Lohnabrechnungen sowie Kontoauszüge meiner Mutter haben, da meine Räumlichkeiten "nicht abgeschlossen" sind, und das daher als Bedarfsgemeinschaft zählen würde.


    Meine Mutter kann und will mich aber nicht finanziell "unterstützen" und ich soll auch für meine Räumlichkeiten (35qm, 2 Zimmer, 1 Bad) Miete + Nebenkosten zahlen.


    Allerdings weiß ich, dass meine Mutter "zu viel" verdient und für mich "mitsorgen" könnte (aus Sicht der ARGE), Tatsache ist aber, dass es zum Leben zu wenig ist. (1200€/mon. fest. Wenn sie Überstunden macht, kann das bis zu 300 Euro mehr sein - daher wären Lohnabrechnungen immer unterschiedlich)


    Wie sieht es denn nun aus?
    Wie wird meine Mutter mit berechnet, wenn wir als "Hausgemeinschaft" eingestuft werden?
    Wie würde es ablaufen, wenn wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden?


    Ich möchte nicht viel Geld von der ARGE, nur dass ich meinen Regelsatz bekomme + Miete + Nebenkosten (was ca. bei 150euro liegen würde...max 170 mit NK).


    Was gibt es für Paragraphen, die ich beim nächsten Gespräch mit angeben kann, auf die ich mich stützen könnte, dass meine Mutter nicht mit eingerechnet werden darf/kann.


    Meine Mutter wird einen Untermietvertrag ansetzen, evt. -so wie ich es jetzt häufiger gelesen habe- ein Schreiben, in dem sie Mitteilt, dass sie nicht Zahlen will und muss oder der gleichen.


    Vielleicht habe ich ja auch alle Informationen falsch aufgefasst und liege mit meinem Wissen vollkommen daneben. Über eine - bitte für Laien verständliche - Aufklärung wäre ich sehr dankbar.


    Liebe Grüße